Ich freue mich, Sie auf meinem Profil
bei www.anwalt.de begrüßen zu dürfen.
Ich bin Fachanwalt für Erbrecht. In der Kanzlei bearbeiten wir nur Mandate aus folgenden Rechtsgebieten:
Rechtsanwalt Martin Lang
Wir leben von rundum zufriedenen Mandanten und das schließt nicht nur die Lösung Ihres juristischen Problems, sondern auch die Anwaltskosten mit ein. Deshalb haben wir es uns zum Grundsatz gemacht, vorher mit Ihnen zu vereinbaren, was wir nachher für Sie tun sollen und was das dann kostet. Dabei darf es keine (bösen) Überraschungen geben. Nehmen Sie uns beim Wort und sprechen uns bei dem ersten Gespräch gleich zu Beginn darauf an.
Soweit wir nicht nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnen, beginnen unsere Stundensätze ab 125 EUR zzgl 19% Mehrwertsteuer, insgesamt 148,75 EUR brutto. Die Kosten sind überschaubar, wenn ein Besprechungstermin bereits nach 30 Minuten beendet ist. Was Kostentransparenz für uns bedeutet, können Sie einer von mir für die Financial Times Deutschland im August 2006 geschriebenen Kolumne entnehmen: www.recht-lang.de/uploads/media/ftd-rvg2.pdf
Bei Kfz-Unfällen und sonstigen Versicherungsfällen muss der Unfallverursacher als Schuldiger Ihre Anwaltskosten erstatten, in der Regel kommt dafür dessen Versicherer auf. Versicherungen leben aber davon, dass Sie möglichst viel Geld von Ihren Kunden einnehmen und im Schadensfall möglichst wenig Geld an die Geschädigten ausbezahlen. Das ist eine einfache Rechnung. Wenn Sie also den gesamten Ihnen entstandenen Schaden ersetzt haben wollen, benötigen Sie die Unterstützung eines Fachmanns, der sicherstellt, dass die Versicherung nicht weniger zahlt, als sie zahlen müsste.
Wir übernehmen auch Mandate, die auf der Basis staatlicher Beratungs- oder Prozesskostenhilfe bezahlt werden. Dies gilt insbesondere für Familienrechtsmandate wie z.B. Scheidungsverfahren.