Bewertungen von Fachanwalt Matthias E. Breugl

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Sehr gut
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Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

MB

von M. B. am 15.01.2018 um 15:19 Uhr

Planungsrechtliche Angelegenheit
Allgemeine Rechtsberatung
Rechtsanwalt Breugl hat uns in einer schwierigen planungsrechtlichen Angelegenheit mit seinem Sachverstand und Kompetenz in rechtlicher und technischer Hinsicht sehr weitergeholfen. Sehr empfehlenswert.
GR

von G. R. am 28.12.2017 um 18:23 Uhr

Eigenbedarfskündigung und Mieterhöhung Vermieter und Anteilskauf Eigentumswohnung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Breugl hat mich in beiden Fällen exzellent beraten und vertreten. Besonders geschätzt habe ich Herrn Breugls Reaktionsschnelligkeit, die klare und prägnante Vorgehensweise, sowie den hohen Einsatz in beiden Fällen. Etwas besseres kann sich ein Mandant nicht wünschen. Herr Breugl kann ich somit uneingeschränkt weiter empfehlen.
SD

von S. D. am 16.08.2017 um 12:45 Uhr

Prompte Beratung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Ich bedanke mich herzlich für die schnelle Beratung in Sachen Mietrecht und die Hintergrundinformationen, die ich erhalten habe, sind sehr wertvoll. Jetzt weiss ich wie ich weiter agieren kann. Vor allem muss ich die Nachmieter nicht belügen oder den Mangel der Wohnung verschweigen.
MA

von M. A. am 04.08.2017 um 09:29 Uhr

Ausstehende Mieten und Nebenkosten
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
hoch motiviertes, konzentriertes, taktisches und verbissenes Vorgehen - bis zum Sieg!
BO

von B. O. am 14.03.2017 um 20:22 Uhr

Immobilienrecht
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Breugl ist der beste Fachanwalt ,seit 17 Jahre bin ich sehr zufrieden ,und ist weiter zu empfehlen .
MK

von M. K. am 05.03.2017 um 17:52 Uhr

Hausvertrag
Werkvertragsrecht
Top Anwalt!!!
Der Fall war schnell und unkompliziert gelöst. Sehr empfehlenswert!
HH

von H. H. am 12.12.2016 um 17:56 Uhr

Bauplanungsvertrag
Baurecht & Architektenrecht
Herr Breugl hat mich sehr kompetent beraten!
Hilfreich waren für mich seine Einschätzungen bezüglich eines Erfolges auf dem Klageweg und der dem entsprechenden Kosten.
Würde Herrn Breugl jederzeit weiterempfehlen!
Abschließend sei noch erwähnt das sein Hilfe zum Erfolg geführt hat!
vielen Dank für Ihre freundliche Bewertung.
gerne stehe ich Ihnen baurechtlichen Fragen wieder zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart
(M. E. Breugl)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Mediator
MN

von M. N. am 05.10.2016 um 20:28 Uhr

Bauabrechnung
Baurecht & Architektenrecht
Sehr gute Beratung, die uns schon nach der ersten Kontaktaufnahme weitergeholfen hat. Sehr zu empfehlen.
habe gerne weitergeholfen. Wenn Sie nicht weiter kommen, rufen Sie mich bitte einfach noch mal an.
TM

von T. M. am 12.05.2016 um 09:17 Uhr

Baumängel und Bauzeitüberschreitung
Baurecht & Architektenrecht
Für die Einreichung einer vorgeschriebenen Klageerwiderung rechnete Herr Breugl über 2tsd Euro ab. Begründung: Unvorteilhafter Gerichtsstand. Nach einem Verhandlungstermin, der aus der Sichtung durch Herrn Breugl nicht oder unvollständig übermittelter Dokumente jener Klageerwiderung bestand, rechnet Herr Breugl nach Mängelrüge weitere 4tsd Euro ab, mit dem wilden Vorwurf, man hätte in seiner Vergütungsvereinbarung 'herumgeschrieben'. Wenn man von 'rechtsanwaelte@ra-breugl.de' unvollständige PDF-Dokumente erhält, erklärt sich das Herr Breugl damit, dass wohl der Drucker des Empfängers! nicht funktioniert. Mängelbehebung der eigenen Leistung als Geschäftsmodell. Foto ist Programm – wer's braucht.
H. M., Ihre Bewertung ist lächerlich und entbehrt jeder Grundlage. Hintergrund für dieses Verhalten ist der Ihnen offensichtlich zeitgleich zugestellte Mahnbescheid über nicht gezahlte Vergütung, weshalb ich das Mandat niedergelegt habe, da ich wie Sie auch nicht umsonst arbeite.
Vergleichen Sie meine übrigen Bewertungen, um zu erkennen, wie unsinnig auch Ihre Bewertung inhaltlich ist, die nur Ihre eigene Unzulänglichkeit zum Ausdruck bringt.
Auch fantasieren Sie, dass 2000 EUR für eine Klageerwiderung abgerechnet worden seien. Das hatte auch mit dem Gerichtsstand beim Landgericht Traunstein nicht das Geringste zu tun.
Es existieren keine unvollständigen Dokumente in der Klageerwiderung. Auch hier fantasieren Sie ständig. Bis heute konnten Sie nicht darstellen, wovon Sie überhaupt reden. Welchen Vorwurf Sie mir eigentlich machen, wissen Sie offensichtlich nicht einmal selbst.
Die Hälfte der Klagesumme ist bereits durch meinen schriftsätzlichen Hinweis auf die unwirksamen Geschäftsbedingungen des Klägers vom Tisch. Die andere Hälfte ist ein vertraglicher Anspruch, den Sie nach Auffassung des Gerichts wohl bedienen müssen. Selbst dann hat sich meine Inanspruchnahme für Sie gelohnt. Der Fall wird für Sie nicht besser, wenn Sie meine Rechnungen nicht bezahlen.
AM

von A. M. am 22.01.2016 um 15:24 Uhr

Nachbarschaftsstreit bezüglich Errichtung eines Sicht- und Windschutzes
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Breugl hat sich unserem Thema mit großem Engagement angenommen. Überzeugt hat uns seine fachliche Kompetenz und die Kommunikation, die immer sehr sachlich, und für uns verständlich war. Wir können Herrn Breugl mit gutem Gewissen weiterempfehlen.