Bewertungen von Christoph R. Müller
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Bewertungen
DH
von D. H. am 23.08.2018 um 13:15 Uhr
Gesellschafter Geschäftsführer Streitigkeiten
Wirtschaftsrecht
RA Müller hat sich ausführlich mit den Punkten auseinander gesetzt und mir die verschieden Möglichkeiten aufgezeigt. Dank seiner Hilfe konnte der Konflikt für alle Seiten zufriedenstellend gelöst werden.
Ich bin auf Empfehlung zu ihm gegangen und würde ihn jederzeit weiter empfehlen.
Ich bin auf Empfehlung zu ihm gegangen und würde ihn jederzeit weiter empfehlen.
Antwort von Rechtsanwalt Christoph R. Müller
Hallo Herr Hesso,
vielen Dank für Ihre Bewertung. Wie häufig, haben sich auch bei Ihrem Anliegen im Verlauf einige Unvorhersehbarkeiten ergeben. Es war sicher auch eine Herausforderung für Sie. Es freut mich, wenn Sie mit meiner Arbeit zufrieden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph R. Müller
Rechtsanwalt
vielen Dank für Ihre Bewertung. Wie häufig, haben sich auch bei Ihrem Anliegen im Verlauf einige Unvorhersehbarkeiten ergeben. Es war sicher auch eine Herausforderung für Sie. Es freut mich, wenn Sie mit meiner Arbeit zufrieden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph R. Müller
Rechtsanwalt
FF
von F. F. am 20.08.2018 um 21:59 Uhr
Fide, sed cui, vide!
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Erstellte ohne Auftrag/Mandat ein "Gutachten" und versucht dann, eine deklarierte Forderung per Mahnbescheid beitreiben zu lassen. Eine solche Vorgehensweise habe ich in Dutzenden RA-Konsultationen nicht nicht erlebt!
Antwort von Rechtsanwalt Christoph R. Müller
Sehr geehrter Herr Friedrich,
Ihre Ausführungen sind schlicht unwahr. Sie baten nach einer kostenfreien Erstberatung um eine vertiefte Auseinandersetzung und Prüfung und haben mir hierzu umfangreiche Aufzeichnungen und Dokumente (Kommunikationsprotokolle, Verträge etc.) übersandt. Ich hatte darauf hingewiesen, dass ich dies gegen einen angemessene Gebühr nach dem RVG erledige. Wer Leistungen in Anspruch nimmt muss auch bereit sein, die Gegenleistung zu erbringen.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph R. Müller
Rechtsanwalt
Ihre Ausführungen sind schlicht unwahr. Sie baten nach einer kostenfreien Erstberatung um eine vertiefte Auseinandersetzung und Prüfung und haben mir hierzu umfangreiche Aufzeichnungen und Dokumente (Kommunikationsprotokolle, Verträge etc.) übersandt. Ich hatte darauf hingewiesen, dass ich dies gegen einen angemessene Gebühr nach dem RVG erledige. Wer Leistungen in Anspruch nimmt muss auch bereit sein, die Gegenleistung zu erbringen.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph R. Müller
Rechtsanwalt
HS
von H. S. am 08.08.2017 um 07:48 Uhr
Mietstreitigkeit
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Müller hat uns kompetent und beflissen in einer Angelegenheit im Mietrecht vertreten, die dank ihm für uns erfolgreich ausging. Wir fanden uns bei ihm gut beraten aufgehoben. Besonders gefallen hat uns die Transparenz zu jedem Zeitpunkt.
Antwort von Rechtsanwalt Christoph R. Müller
Vielen Dank für die freundliche Bewertung. Ich freue mich, dass Sie mit meiner Betreuung und Arbeitsweise zufrieden waren. Gerne stehe ich Ihnen weiterhin zur Seite.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph R. Müller
Rechtsanwalt
Mit freundlichen Grüßen
Christoph R. Müller
Rechtsanwalt
SO
von S. O. am 28.06.2017 um 12:24 Uhr
Gesellschaftsrecht
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Sehr gute fachliche und kompetente Beratung, auch kurzfristig. Eine großartige Unterstützung bei der Gründung und auch in der Startphase meines Unternehmens.
Antwort von Rechtsanwalt Christoph R. Müller
Vielen Dank für die freundliche Bewertung. Ich freue mich, wenn meine Beratung so gut angekommen ist und ich Ihnen und Ihrem Unternehmen einen erfolgreichen Start ermöglicht habe.
Mit den besten Grüßen
Christoph R. Müller
Rechtsanwalt
Mit den besten Grüßen
Christoph R. Müller
Rechtsanwalt