Bewertungen von Markus Alexander Fenske
5
(64)
4
(7)
3
(0)
2
(0)
1
(3)
Bewertungen
SK
von S. K. am 22.07.2014 um 11:29 Uhr
Schadensersatz / Nachbarschaftsstreit
Zivilrecht
Ich hoffe zwar nicht, dass ich Herrn Fenske so schnell wieder in Anspruch nehmen muss ... aber falls doch:
JEDERZEIT WIEDER!
Durch die Web-Akte war ich immer auf dem Laufenden. Auch Telefon-/Gesprächstermine mit ihm waren in relativ kurzer Zeit möglich, bzw. es gab Info von seinem Büro.
JEDERZEIT WIEDER!
Durch die Web-Akte war ich immer auf dem Laufenden. Auch Telefon-/Gesprächstermine mit ihm waren in relativ kurzer Zeit möglich, bzw. es gab Info von seinem Büro.
Antwort von Rechtsanwalt Markus Alexander Fenske
Herzlichen Dank für die positive Bewertung.
DR
von D. R. am 02.04.2014 um 22:26 Uhr
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Fenske hat mir einen Gerichtsbeschluß nicht weitergeleitet und sich nicht mehr gemeldet, so daß ich auf einmal Post von einer Gerichtsvollzieherin bekam, weil ich den Betrag aus dem Beschluß mangels Kenntnis nicht gezahlt habe. Ich bin eine Praxisinhaberin mit geordneten Verhältnissen, und so etwas ist mir noch niemals untergekommen. Parallel dazu sah ich Herrn Fenske auf der Straße seinen Hund spazierenführen, also im Lande war er. Mein Ex-Mann (Volljurist), dem ich Herrn Fenske leider empfohlen hatte, mußte über die Anwaltskammer seine Unterlagen zurückfordern, weil Herr Fenske sich nicht rührte.
Antwort von Rechtsanwalt Markus Alexander Fenske
Leider gibt es auch solche Bewertungen.
Die Mandantin hatte vorher vermutlich bereits einige Anwälte und wird auch sicher nach mir noch einige Anwälte benötigen. Zwischenzeitlich habe ich gelernt, potenzielle Mandate abzulehnen, die damit beginnen, dass der Mandant erzählt, ich war schon bei drei Anwälten...
Zu den geordneten Verhältnissen der Mandantin werde ich mich nicht äußern. Beide Mandate wurden von mir, vor mehreren Jahren bearbeitet.
Soweit die Mandantin behauptet, dass Ihr "Ex-Mann, seine Unterlagen über die Anwaltskammer zurückfordern musste, weil Herr Fenske sich nicht rührte" entspricht dies nicht wirklich den Tatsachen.
Selbstverständlich hat meine Kanzlei die Mehrkosten übernommen die der Mandantin durch die Zwangsvollstreckung entstanden sind.
Die Mandantin hatte vorher vermutlich bereits einige Anwälte und wird auch sicher nach mir noch einige Anwälte benötigen. Zwischenzeitlich habe ich gelernt, potenzielle Mandate abzulehnen, die damit beginnen, dass der Mandant erzählt, ich war schon bei drei Anwälten...
Zu den geordneten Verhältnissen der Mandantin werde ich mich nicht äußern. Beide Mandate wurden von mir, vor mehreren Jahren bearbeitet.
Soweit die Mandantin behauptet, dass Ihr "Ex-Mann, seine Unterlagen über die Anwaltskammer zurückfordern musste, weil Herr Fenske sich nicht rührte" entspricht dies nicht wirklich den Tatsachen.
Selbstverständlich hat meine Kanzlei die Mehrkosten übernommen die der Mandantin durch die Zwangsvollstreckung entstanden sind.
RH
von R. H. am 28.01.2014 um 15:16 Uhr
Räumungsklage + Forderungsrecht
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Beratung u. Vertretung erfolgte auf dem Rechtsgebiet Miet- und Forderungsrecht / Räumungsklage.
Herr RA Fenske hat uns hervorragend im Rahmen der Durchsetzung einer Räumungsklage gegen nichtzahlende Mieter beraten und vertreten; und dass, obwohl die Vertretung eines Vermieters sich weit schwieriger gestaltet, als die Vertretung eines Mieters. Endlich ein Anwalt, der auch einmal im Außendienst und spontan und unbürokratisch vertritt, denn dies war leider in diesem Fall der Schlüssel für die Wiederinbesitznahme unseres Hauses.
Rückruf- u. Terminabstimmung: Sehr professionell.
Web-Akte: Klasse, erst recht wenn man nicht in der Nähe wohnt.
Gebührenoptimierung: Kundenfreundlich.
Fazit: Pragmatischer, professioneller Anwalt. Vielen Dank für den bisherigen Einsatz an das gesamte Team.
Herr RA Fenske hat uns hervorragend im Rahmen der Durchsetzung einer Räumungsklage gegen nichtzahlende Mieter beraten und vertreten; und dass, obwohl die Vertretung eines Vermieters sich weit schwieriger gestaltet, als die Vertretung eines Mieters. Endlich ein Anwalt, der auch einmal im Außendienst und spontan und unbürokratisch vertritt, denn dies war leider in diesem Fall der Schlüssel für die Wiederinbesitznahme unseres Hauses.
Rückruf- u. Terminabstimmung: Sehr professionell.
Web-Akte: Klasse, erst recht wenn man nicht in der Nähe wohnt.
Gebührenoptimierung: Kundenfreundlich.
Fazit: Pragmatischer, professioneller Anwalt. Vielen Dank für den bisherigen Einsatz an das gesamte Team.
Antwort von Rechtsanwalt Markus Alexander Fenske
Vielen Dank für Ihre freundliche, nette und ausführliche Bewertung.
Gerne stehe ich Ihnen wieder zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
RA Fenske
Gerne stehe ich Ihnen wieder zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
RA Fenske
PB
von P. B. am 23.01.2014 um 13:40 Uhr
Strafrecht
Strafrecht
Ich bin sehr zufrieden mit der Rechtsberatung, fühle mich sehr gut vertreten durch Hr.Fenske.
ES
von E. S. am 13.08.2013 um 09:46 Uhr
Familienrecht
Familienrecht
Kompetende und sachliche Fachberatung.
Absolut empfehlenswert.
Absolut empfehlenswert.
MP
von M. P. am 26.07.2013 um 23:11 Uhr
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Rasche Terminvergabe, kompetente Beratung sowie zügige Bearbeitung und Klärung meines Anliegens!
Vielen Dank, ich fühle mich immer gut beraten.
Vielen Dank, ich fühle mich immer gut beraten.
DB
von D. B. am 25.07.2013 um 20:30 Uhr
Ebay-Verkauf
Wettbewerbsrecht
Sehr netter Anwalt. Kommt auch direkt ohne Umschweife auf den Punkt. So einen Rechtsbeistand braucht man. Sehr zu empfehlen.
RP
von R. P. am 10.07.2013 um 07:03 Uhr
Urheberrecht & Medienrecht
Urheberrecht & Medienrecht
Nach Anfrage bekam ich einen schnellen Termin, bei dem ausführlich der Sachverhalt besprochen wurde. Die Angelegenheit wurde zügig und kompetent von Herrn Fenske und seinem Team bearbeitet und letztendlich zu einem guten Abschluß gebracht. Das führen der Online-Akte ist eine gute Sache, da hier alle Formulare und Briefe zusammengefasst sind.
Ich habe mich durch Herrn Fenske sehr gut vertreten gefühlt und kann ihn nur empfehlen.
Ich habe mich durch Herrn Fenske sehr gut vertreten gefühlt und kann ihn nur empfehlen.
MS
von M. S. am 02.07.2013 um 10:38 Uhr
Markenrechtsverletzung
Markenrecht
Sehr netter Rechtsanwalt, der immer versucht das Beste rauszuholen. Mein Anwalt des Vertrauens.
Antwort von Rechtsanwalt Markus Alexander Fenske
Herzlichen Dank !
KM
von K. M. am 16.02.2013 um 09:48 Uhr
Internet Urheberrecht
Markenrecht
Das war gut: Ich als Kunde stand im Vordergrund. Die Honorarforderung war nicht überzogen, da sich der Anwalt selbst wohl über die Abzocke ärgert.
Das war nicht so gut: nichts
Das war nicht so gut: nichts