Rechtsanwalt Harald Nuß (Fachanwalt für Strafrecht)


Rechtsanwalt Harald Nuß

Herzlich willkommen.
Ich freue mich über Ihr Interesse an meiner Kurzvorstellung bei www.anwalt.de.
In den unten genannten Bereichen bin ich Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich.


Rechtsanwalt Harald Nuß

Tätigkeitsschwerpunkte und besondere Kenntnisse

Meine Tätigkeitschwerpunkte liegen in den Bereichen

  • Strafrecht
  • Opferrecht
  • Betreuungsrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Recht rund ums Tier
Besonders bei Fragestellungen aus den Bereichen
  1. Strafverteidigung
  2. was tun bei Festnahme, Verhaftung und Durchsuchung
  3. was tun als Opfer von Straftaten
  4. Vorgehen gegen ein Bußgeld
  5. rechtliche Betreuungen und Verfahrenspflegschaften
stehe ich Ihnen gerne auch vorab telefonisch zur Verfügung. Meine Notrufnummer in Fällen der Verhaftung, Festnahme oder Durchsuchung ist 24 Stunden erreichbar.

Im Jahr 2008 erhielt ich von der Rechtsanwaltskammer Köln die Genehmigung, den Titel Fachanwalt für Strafrecht zu führen.

Anfragen können auch in englisch, französisch und türkisch (schriftlich) gestellt werden.

Meine Kanzlei ist verkehrsgünstig gelegen und mit sämtlichen Verkehrsmitteln einfach zu erreichen. (U-Bahn-Haltestelle Ebertplatz, S-Bahn-Haltestelle Hansaring, Hauptbahnhof)


Weitere Informationen finden Sie unter:
www.ra-nuss.de
Rechtsanwalt Harald Nuß (Fachanwalt für Strafrecht) ist gelistet in Rechtsanwälte Köln, Fachanwälte Köln und Avukat Köln

Kontakt

Adresse

Rechtsanwalt Harald Nuß
Fachanwalt für Strafrecht

Pfälzer Str. 22
50677 Köln

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Telefon + Fax

Telefon:
0221/4232048
Fax:
0221/4232109
Notfall-Telefon:
01777/120666  (Für Notfälle)

E-Mail + Internet

E-Mail:
info@ra-nuss.de
Internet-Adresse bei anwalt.de:
www.anwalt.de/ra-nuss
Web:
www.ra-nuss.deNeues Fenster

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Rechtsgebiete

Fachanwaltschaften von Rechtsanwalt Harald Nuß:
  • Strafrecht

Rechtsgebiete von Rechtsanwalt Harald Nuß:
  • Betreuungsrecht
  • Opferhilfe
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Recht rund ums Tier
  • Strafrecht

Angaben in alphabetischer Reihenfolge - Schwerpunkte siehe Profil.
 

Gebühreninformationen

Grundlage für die Rechtsanwaltsvergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es bestimmt unter anderem, dass sich die Vergütung des Rechtsanwalts zunächst danach richtet, ob er
tätig wird. Weiterhin kostenentscheidend ist der der Rechtsangelegenheit.
Hier finden Sie alle weiterführenden Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung.
  • Gerne ist in außergerichtlichen Angelegenheiten die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich. Sprechen Sie uns einfach an.

 

Fremdsprachen

Spezielle Sprachkenntnisse in:

Englisch Englisch
Französisch Französisch
Türkisch Türkisch