Bewertungen von Dr. Stracke, Bubenzer & Partner Rechtsanwälte und Notare

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Sehr gut
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Bewertungen

SK

von S. K. am 20.05.2016 um 13:07 Uhr für Dr. Stracke, Bubenzer & Partner Rechtsanwälte und Notare

Familienrecht
Familienrecht
Ich wurde von Rechtsanwalt und Notar Philipp Küster bei den Unterhaltsverhandlungen für Frau und Kinder beraten und sehr kompetent unterstützt. So konnten wir eine Einigung erzielen, die für beide Seiten zufriedenstellend ist. Ich kann RA Philipp Küster uneingeschränkt weiterempfehlen.
SV

von S. V. am 16.09.2015 um 15:51 Uhr für Rechtsanwalt und Notar Volker Küpperbusch

Verst. geg. Urheberrecht z.N. KSM
Urheberrecht & Medienrecht
Herr RA Küpperbusch hat mich in einer eher geringfügigen Angelegenheit wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung äußerst erfolgreich vertreten.
Das Verfahren vor dem Ag Bielefeld ist dank seines Engagements positiv für mich entschieden worden.
Herr Küpperbusch zeichnet sich durch exzellentes Fachwissen und hohe Kompetenz, durch Beharrlichkeit und Zielgenauigkeit in der Sache sowie durch Seriösität und vertrauensvollen Umgang aus. Trotz des eher niedrigen Streitwertes und der relativ unbedeutenden Beschuldigung der Gegenseite geht es doch letztendlich an die Nerven des Betroffenen, wenn er - wie in meinem Fall - über nahezu 6 Jahre von einer Kanzlei, die sich auf massenhaftes Abmahnen im Urheberrecht "spezialisiert" hat, mit Schriftsätzen bombardiert und unter Druck gesetzt wird.
Ich möchte mich bei Herrn Küpperbusch ausdrücklich für seine Hilfe bedanken, werde ihn jederzeit mit großem Vergnügen weiterempfehlen und wünsche ihm beruflich und persönlich alles Gute!
UL

von U. L. am 30.06.2015 um 18:34 Uhr für Rechtsanwalt und Notar Volker Küpperbusch

Streitigkeit mit Telekommunikationsunternehmen
Allgemeines Vertragsrecht
Leider kann ich die Bewertungen zu RA H. Küpperbusch nicht bestätigen. In meinem Fall (Streitigkeit mit einem Telekommunikationunternehmen) hat mir H. Küpperbusch kurz nach Mandatsübernahme mitgeteilt, dass er nicht in eine "Endloskorrespondenz wg. dieser geringfügigen Forderung (EUR 600,--) einsteigen wird" und "...die Bearbeitung dieser Sache nicht sicherstellen kann, da ihm die Strategie des Konfliktgegners (äußerste Arbeit zu erzeugen bekannt ist". Nachdem ich hiermit nicht einverstanden war, hat er mich gebeten, mir einen anderen Anwalt zu suchen.
Sehr geehrter Herr L,

wenn Sie schon aus dem Ärger heraus Ihre "Erfahrungen" weitergeben, rege ich an, dass wir bei der Wahrheit und Vollständigkeit bleiben.
1. Ich habe nicht "kurz nach der Mandantsvergabe" mitgeteilt, dass ich das Mandat so nicht fortführen werde, sondern nach mehreren umfänglichen Schreiben
2. Sie "vergessen" die bei Ihnen wieder aufgetauchten weiteren Schreiben, die die Sachlage verändert haben
3. Ich habe Ihnen geraten, dann wenn Sie mit meinem Rat/Vorgehen nicht einverstanden sind, zur Durchsetzung einen anderen Anwalt zu beauftragen und habe vollständig auf Abrechnung verzichtet. Sie haben also nicht einen Cent für meine Tätigkeit bezahlen müssen, weil ich Ihnen die Möglichkeit geben wollte, einen anderen Anwalt ohne zusätzliche Kosten zu konsultieren.

V.K.
SP

von S. P. am 17.03.2015 um 16:58 Uhr für Rechtsanwalt und Notar Volker Küpperbusch

Gesellschaftsrecht - GmbH-Übernahme
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Rechtsanwalt Volker Küpperbusch hat mich in einer gesellschaftsrechtlichen Angelegenheit erfolgreiche vertreten. Über einen Zeitraum von vier Monaten ist es ihm gelungen, die Gesellschaft vor größerem Schaden zu bewahren und neu aufzustellen. Nur mit seiner fachlichen und zielgerichteten Unterstützung war dieser Erfolg möglich. Während der Anwalt der Gegenseite teils nicht erreichbar war, war Herr Küpperbusch extrem reaktionsschnell und schlagkräftig. Es war nicht der erste gemeinsame Fall, aber der bisher größte. Er genießt mein uneingeschränktes Vertrauen und ich empfehle ihn gerne weiter, nicht nur hier auf dieser Plattform.
Wir freuen uns, die Angelegenheit und Neuausrichtung der Gesellschaft erfolgreich und in Ihrem Sinne umgesetzt zu haben und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit und Ihre Empfehlung. Mit vielen Grüßen aus Bielefeld.

Volker Küpperbusch
Rechtsanwalt und Notar
Kanzlei Dr. Stracke Bubenzer und Kollegen
Rechtsanwälte / Fachanwälte / Notare
Bielefeld
DD

von D. D. am 24.10.2012 um 18:49 Uhr für Rechtsanwalt und Notar Volker Küpperbusch

Vertragsrecht in einem komplizierten Fall.
Allgemeines Vertragsrecht
Herr RA Küpperbusch hat einen komplizierten Fall in Sachen Vertragsrecht mit hervorragender Fachkompetenz und Ausdauer zum erfolgreichen Ende gebracht. Auffallend war seine zielorientierte und plausible Vorgehensweise, gepaart mit logischem Durchsetzungsvermögen. An dieser Stelle möchte ich mich bei Herrn RA Küpperbusch bedanken und ihn ohne wenn und aber weiter empfehlen.
JM

von J. M. am 17.10.2012 um 18:26 Uhr für Rechtsanwalt und Notar Volker Küpperbusch

Wettbewerbsrecht / Onlineshop
Wettbewerbsrecht
Herr RA Küpperbusch hat mich beim Wettbewerbsrecht/Onlineshop absolut kompetent - mit allerbestem Fachwissen in diesem Bereich - vertreten. Diesem Anwalt kann man uneingeschränkt vertrauen. Alle Eventualitäten wurden im Vorfeld erörtert.
Bei Fragen war/ist er immer schnell erreichbar. Herr RA Küpperbusch ist ein Kämpfer, der ungerne verliert und niemals aufgibt. Solche Rechtsanwälte bräuchten wir in der Vielzahl.
Ich kann Herrn RA Küpperbusch uneingeschränkt weiterempfehlen.