Ich berate und vertrete Sie gerichtlich und außergerichtlich auf dem gesamten Gebiet des Künstler-, Internet- und Medienrechts. Dieses Gebiet umfasst eine Vielzahl verschiedener Rechtsgebiete - das
Künstlerrecht insbesondere das Urheberrecht und die Gestaltung und Überprüfung von Künstlerverträgen, aber auch etwa die Durchsetzung von Unterlassungs-, Zahlungs- und Schadensersatzansprüchen, die Anmeldung gewerblicher Schutzrechte sowie das allgemeine Vertragsrecht.
Neben dem Künstlerrecht befasse ich mich in erster Linie mit Rechtsverletzungen im Internet. Aufgrund der Globalisierung sämtlicher Lebensbereiche sowie der täglichen Nutzung des Internets durch breite Bevölkerungsschichten werden etwa mittlerweile fast täglich Unmengen von Abmahnungen verschickt, die nicht selten zu Unrecht ausgesprochen werden und den Abmahnenden schadensersatzpflichtig machen können. In vielen Fällen werden Ansprüche gegen den Abgemahnten erhoben, die sich juristisch nicht begründen lassen. Privatpersonen wird z.B. vorgeworfen, Musik- oder Filmdateien in sog. Tauschbörsen (Filesharing-Netzwerke) zum Download angeboten und / oder selbst heruntergeladen zu haben.
U.a. vertrete ich hier Privatleute, die eine urheberrechtliche Abmahnung von einer der folgenden Kanzleien erhalten haben:
* Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg. Mandanten: Die führenden deutschen Tonträgerhersteller, z.Zt. insbesondere Universal Music GmbH und EMI Music Germany GmbH & Co. KG.
* Waldorf Frommer RAe aus München (Musik, Filme, Software, Hörbücher, gettyimages)
* C S R Rechtsanwälte (pornographische Filmwerke)
* Schutt Waetke Rechtsanwälte aus Karlsruhe
* Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte (Pornos, Erotikfilme)
* U + C Rechtsanwälte (Pornos, Erotikfilme)
* Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte (Pornos, Erotikfilme)
* Nümann + Lang Rechtsanwälte
* Winterstein Rechtsanwälte aus Frankfurt. Mandant: K&K Logistics aus Stuttgart ("Ed Hardy"). Z.Zt. lediglich "Altfälle".
In der Regel wird in derartigen Fällen mit der fristgerechten Abgabe einer modifizierten, den Erklärenden nicht zu weitreichend verpflichtenden Unterlassungserklärung reagiert. Die geltend gemachten Zahlungsansprüche werden demgegenüber in den meisten Fällen - je nach Sachlage des Einzelfalls - mit entsprechender Begründung zurückgewiesen.
Auf der anderen Seite ist zu beobachten, dass Fotos, Grafiken und andere Kunstwerke ohne Erlaubnis des Urhebers und damit illegal im Internet Verwendung finden. Mit diesem Thema befasst sich eine spezielle Internetpräsenz meiner Kanzlei unter
www.anwalt-bilderklau.de
Ein schnelles Eingreifen ist - so oder so - unerlässlich. Es gilt, umgehend professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Zunächst einmal ist zu prüfen, ob überhaupt eine Rechtsverletzung sowie ein Verschulden vorliegt, mit dem irgendwelche Ansprüche begründet werden könnten. Stichworte wie Störerhaftung, WLAN, IP-Adresse, Leerdateien etc. spielen hier eine oft entscheidende Rolle. Eine genaue Überprüfung durch einen auf die relevanten Rechtsgebiete spezialisierten Anwalt ist unerlässlich. Abmahnschreiben zu ignorieren, kann finanziell schwerwiegende Folgen haben. Ich habe laufend mit Urheberrechtsverletzungen, Abmahnungen und anderen Fallgestaltungen aus dem Bereich des Internets zu tun und weiss daher, worauf es auf diesem Gebiet ankommt.
Ein weiteres meiner Tätigkeitsgebiete ist das Glücks- und Gewinnspielrecht. Auf diesem Gebiet bin ich seit geraumer Zeit insbesondere mit der Überprüfung von Konzepten für die Durchführung von Gewinnspielen im Internet und der Erstellung entsprechender Teilnahmebedingungen befasst.
Zu meinen Mandanten zählen u.a. Grafik-Designer, Illustratoren, Fotografen und Maler, Musiker, Sänger, Komponisten und Produzenten, Schriftsteller, Modelagenturen, Werbeagenturen und Fotoagenturen, Models, Regisseure, Schauspieler, Verlage, Programmierer, Internetfachleute, Veranstalter, Filmschaffende - sowie Menschen der unterschiedlichsten Lebensbereiche, die mit den genannten Rechtsgebieten beruflich oder privat in Berührung kommen.
Aufgrund meiner Spezialisierung und langjährigen Erfahrung kann ich für mich in Anspruch nehmen, eine professionelle Beratung und Vertretung auf den Gebieten des Künstler-, Medien- und Internetrechts zu gewährleisten.
Ich habe mich von Beginn an auf die genannten Rechtsgebiete spezialisiert und bin heute fast ausschließlich auf diesen Gebieten tätig. Da ich grossen Wert auf professionelle Arbeit lege, perfektioniere ich mein Fachwissen laufend durch regelmäßige Fortbildung, Verwendung aktuellster Literatur, Fachzeitschriften und Software sowie der Mitgliedschaft in der Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht. In geeigneten Fällen arbeite ich mit erfahrenen Privatdetektiven, "Online-Detectives" und Internetfachleuten zusammen.
Ich bin zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart und deutschlandweit tätig. Das Zeitalter des Internets bringt es darüber hinaus zwangsläufig mit sich, dass nicht nur Mandanten aus Stuttgart, Hamburg, Berlin, Köln und München meine Dienste in Anspruch nehmen, sondern weltweit. So vertrete ich namhafte Künstler und Medienschaffende aus New York City, Hongkong, Tokio, Kapstadt und weiten Teilen der EU.
Rufen Sie mich einfach an oder schreiben Sie mir eine E-Mail. Auf Ihr rechtliches Mandat freue ich mich!