Bewertungen von RA StB FA Michael F. Eulerich
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Bewertungen
SK
von S. K. am 10.10.2014 um 14:02 Uhr
Anfechtung Aufhebungsvertrag wegen widerrechtlicher Drohung mit Kündigung
Arbeitsrecht
Ein sehr guter Anwalt, er hat sich gleich beim ersten Gespräch um alles gekümmert. Der Fall wurde schnell und unkompliziert zu meinen Gunsten entschieden. Herr Eulerich weiss was er tut und kennt sich bestens mit Gesetzen aus. In allem Sehr gut und weiter zu emphelen.
CB
von C. B. am 15.09.2014 um 15:48 Uhr
Widerspruch gegen Ablehnung Erwerbsminderungsrentenantrag
Sozialrecht
Sehr freundliche und kompetente Beratung.Schon nach einer halben Stunde hatte ich den fertigen Widerspruch in meinem Email Konto.Nur ein Türschild,wo es genau rein geht fehlt.Das soll aber schon in Arbeit sein,wenn man was zum meckern finden will.Sehr zu empfehlen.
SO
von S. O. am 10.09.2014 um 11:55 Uhr
Durchsetzung Rückforderung überzahlte Betriebskosten
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Fürs erste mal bin ich sehr zufrieden kann ich nur weiter empfehlen
AS
von A. S. am 16.07.2014 um 12:25 Uhr
Verkürzte Kündigungsfrist nach einem Härtefall.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Wir sind recht unentschlossen was eine Bewertung angeht.
Nach dem ersten Beratungsgespräch mit Herrn Eulerich wurden wir in unserem Anliegen sofort bestärkt und eingeladen eine Bewertung abzugeben, die sicherlich positiv ausgefallen wäre. In der Miet bzw. Kautionsangelegenheit haben wir die Kanzlei beauftragt und wurden an die Kollegin Fr. Heyer übergeben. In einem späteren Gespräch mit Ihr wurden wir überraschend hingewiesen das unser Fall sehr schlechte Chancen ( wieso plötzlich) hat. Da sich nichts an der Sachlage geändert hat, ist unsere Verwunderung verständlich. Ein Klärungsversuch war bisher leider nicht erfolgreich. Da noch kein Urteil vorliegt kann ich nicht sagen wo ein Irrtum vielleicht vorliegt.
Bedauerlich war in einer weiteren Angelegenheit das der Kostenschlüssel falsch gewählt wurde. Nach eigener Recherche und nach Hinweis der Rechtssprechung wurde dies aber korrigiert.
Ich würde empfehlen nicht direkt nach einem Bewertungsgespräch eine Bewertung abzugeben.
Nach dem ersten Beratungsgespräch mit Herrn Eulerich wurden wir in unserem Anliegen sofort bestärkt und eingeladen eine Bewertung abzugeben, die sicherlich positiv ausgefallen wäre. In der Miet bzw. Kautionsangelegenheit haben wir die Kanzlei beauftragt und wurden an die Kollegin Fr. Heyer übergeben. In einem späteren Gespräch mit Ihr wurden wir überraschend hingewiesen das unser Fall sehr schlechte Chancen ( wieso plötzlich) hat. Da sich nichts an der Sachlage geändert hat, ist unsere Verwunderung verständlich. Ein Klärungsversuch war bisher leider nicht erfolgreich. Da noch kein Urteil vorliegt kann ich nicht sagen wo ein Irrtum vielleicht vorliegt.
Bedauerlich war in einer weiteren Angelegenheit das der Kostenschlüssel falsch gewählt wurde. Nach eigener Recherche und nach Hinweis der Rechtssprechung wurde dies aber korrigiert.
Ich würde empfehlen nicht direkt nach einem Bewertungsgespräch eine Bewertung abzugeben.
CW
von C. W. am 25.06.2014 um 14:30 Uhr
Abwehr unberechtigter Betriebskostenabrechnungen und Rückforderung Kaution
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Guter Service.
DZ
von D. Z. am 18.06.2014 um 07:41 Uhr
Einzug Provisionsrückstände
Allgemeines Vertragsrecht
sachlich, klar, ohne wischi-waschi... bin bis jetzt 4 von 5 sterne zu frieden
LP
von L. P. am 17.06.2014 um 16:56 Uhr
Durchsetzung USt-Befreiung bei Dienstleistungskommission für Anbieter mit Sitz in Schweiz
Steuerrecht
Ich habe hier eine fundierte,juristische Beratung erhalten. Kompetent,verständlich und sehr menschlich.Vom ersten Anruf in der Kanzlei bis zu meinem Termin und auch weiterhin, fühle ich mich hier sehr gut beraten.Aufmerksam wurde ich im Internet durch die Hompage,die sehr übersichtlich und vielfältig gestaltet wurde.Herzlichen dank und auch weiterhin wünsche ich Ihnen viel Erfolg! Gern gebe ich Ihre Kanzlei an bei Ratsuchenden Klienten.
Mit freundlichen Grüßen
H. Pfitzner
Mit freundlichen Grüßen
H. Pfitzner
CM
von C. M. am 11.06.2014 um 20:21 Uhr
Beschaffung WEG-Unterlagen vom Altverwalter u.Durchsetzung Ansprüche wg Pflichtverletzungen
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
kompetente Beratung, zügige Umsetzung des Anliegens
RD
von R. D. am 04.06.2014 um 19:19 Uhr
Abwehr unberechtigte Betriebskostenforderungen u.Mieterhöhung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Sehr Fachorientierte, und kompetente Beratung, und der versprochene Erfolg wurde erfüllt!! Sehr zu empfehlen.
Kann nur sagen, wer da sich ein Rat holt, wird den richtigen Kriegen !!
Kann nur sagen, wer da sich ein Rat holt, wird den richtigen Kriegen !!
TN
von T. N. am 22.05.2014 um 11:09 Uhr
Aufhebung Schätzungsbescheide 12.000,- €
Steuerrecht
Sehr kompetenter Anwalt, schnelle Termine und wirklich sehr gute Beratung.