Bewertungen von Gerhard Rahn
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Bewertungen
BK
von B. K. am 19.01.2016 um 11:38 Uhr
Forderung an insolvente VG
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Durch die fachkundige und kompetente Beratung wurde mir erst klar, welche Rechte ich als Gläubiger habe.
Leider bedeutet das für mich, daß ich mit einem größeren Verlust rechnen kann. Positiv ist, daß ich durch die Beratung weiß, worauf ich bei künftigen Aufträgen unbedingt beachten muß! Danke.
Leider bedeutet das für mich, daß ich mit einem größeren Verlust rechnen kann. Positiv ist, daß ich durch die Beratung weiß, worauf ich bei künftigen Aufträgen unbedingt beachten muß! Danke.
Antwort von Rechtsanwalt Gerhard Rahn
Leider ist die Situation einer Insolvenz für keinen zufriedenstellend. Umso wichtiger ist es, von Anfang an mit einem gewissen Abstand und vor allem Sachkenntnis den Überblick zu haben. Wir freuen uns, dass wir helfen konnten! Beste Grüsse, Gerhard Rahn
CR
von C. R. am 07.12.2015 um 11:54 Uhr
Begeisterung
Allgemeine Rechtsberatung
Sehr geehrte Damen und Herren,ich bin begeistert von diesem Herrn Rechtsanwalt, ich habe in der Zeitung gelesen, dass er die Vertretung (Balkon ohne Tür) übernimmt. Ich kenne Herrn Leichsenring nicht. Ich habe von der Sache lediglich in der Zeitung gelesen. Ich finde es so toll, dass sich Herr Rahn dieser Sache annimmt. Ich hatte bisher nur Pech mit Anwälten, einer hat mir gesagt, dass er für arme Leute nicht arbeitet (PKH) durch Krankheit und der Andere hat in der Karibik Golf gespielt und den Schriftsatz vergessen. Deswegen finde ich ganz toll, was Sie da tun. Freundliche Grüße Ch. R.
Antwort von Rechtsanwalt Gerhard Rahn
Vielen Dank, liebe Frau Ramminger! Über die Anerkennung freuen wir uns. Beste Grüße aus Dresden!
JS
von J. S. am 02.12.2015 um 22:25 Uhr
Angemessenheits- und Notwendigkeitsbescheinigung
Sozialrecht
Ich empfand Herrn Rahn als einen sehr kompetenten und engagierten Rechtsanwalt. Herr Rahn arbeitet sehr zügig und kennt sich in vielen Bereichen richtig gut aus. Ich war außerdem von seinen guten Menschenkenntnissen beeindruckt.Ich kann ihn nur empfehlen.
Antwort von Rechtsanwalt Gerhard Rahn
Besten Dank für die Empfehlung. Ich freue mich darüber, dass ich helfen konnte! Viele Grüsse, Gerhard Rahn
SW
von S. W. am 25.11.2015 um 11:59 Uhr
Steuerklassenwechsel im Insolvenzverfahren
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Kompetente und freundliche Beratung. Termin war sehr schnell innerhalb von 3 Tagen anberaumt.
Antwort von Rechtsanwalt Gerhard Rahn
Jeder Interessent bekommt bei uns immer einen zeitnahen Termin, damit ggf. wichtige Fristen eingehalten werden können. Vielen Dank für Ihre positive Bewertung! Ihr Rechtsanwalt Gerhard Rahn
HE
von H. E. am 01.11.2015 um 10:16 Uhr
Ermittlungsverfahren
Strafrecht
Kompetente und zeitnahe Beratung
Antwort von Rechtsanwalt Gerhard Rahn
Vielen Dank! Wir freuen uns, dass wir helfen konnten. Beste Grüsse, Kanzlei Gerhard Rahn
KW
von K. W. am 25.10.2015 um 10:59 Uhr
danke alles verständlich erklärt
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Die Rechtsberatung, empfand ich als sehr positiv vor allem den kurzfristigen Termin
ist vom mir nur zu empefehlen danke nochmals
ist vom mir nur zu empefehlen danke nochmals
Antwort von Rechtsanwalt Gerhard Rahn
Wir haben zu danken. Weiterhin alles Gute! Ihre Kanzlei Gerhard Rahn
SS
von S. S. am 19.10.2015 um 09:42 Uhr
Forderungsangelegenheit - Vergleich ausgehandelt
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Super,werde ich weiter Empfehlen.Hat mir sehr geholfen.
Antwort von Rechtsanwalt Gerhard Rahn
Darüber freuen wir uns! Beste Grüsse und weiterhin alles Gute! Ihre Kanzlei Gerhard Rahn
AM
von A. M. am 17.07.2015 um 12:29 Uhr
Vertretung im Ermittlungsverfahren: Ergebnis: Einstellung des Verfahrens
Strafrecht
Fachkompetent und kundenorientiert. Sehr zu empfehlen!
Antwort von Rechtsanwalt Gerhard Rahn
Vielen Dank für Ihr Feedback. Wir freuen uns, dass wir helfen konnten. Beste Grüsse! Ihre Kanzlei Gerhard Rahn
CB
von C. B. am 21.01.2015 um 08:39 Uhr
Strafrecht
Strafrecht
Ich möchte mich für die unterstützung in meinem ARGE fall bedanken. Sehr Kompetent und Freundlich, und eine starke Stütze.Danke....MFG C.Beyer
Antwort von Rechtsanwalt Gerhard Rahn
Das lesen wir besonders gern, liebe Frau Beyer. Alles Gute Ihnen weiterhin! Ihre Kanzlei Gerhard Rahn
PS
von P. S. am 21.11.2014 um 15:33 Uhr
JC - SGBII-Bezug
Sozialrecht
mein Fall: über ein Jahr lang ZahlungsEinbehalte durch das JC, begründet mit fiktiven Einnahmen, die es nicht gab.
Zig KlarstellungsVersuche meinerseits blieben seitens des JC ohne Reaktion, zuletzt wurde nicht mal mehr der vorläufige BewilligungsAntrag bearbeitet; als Folge war der Kontostand bei ca 100 EUR .
In dieser Situation habe ich Herrn Rahn aufgesucht, den Termin dazu habe ich übrigens sehr kurzfristig bekommen.
Er hat die offenbar, genau richtigen Schriftsätze angefertigt, denn innerhalb von 6 Tagen kam die erste JC-Zahlung und 2 Tage später der Rest einer insgesamt größeren Summe.
Ich kann deshalb nur jedem hingehaltenen SGBII-Bezieher raten diesen Anwalt aufzusuchen, statt es mit eigenen Aktionen zu versuchen.
Zig KlarstellungsVersuche meinerseits blieben seitens des JC ohne Reaktion, zuletzt wurde nicht mal mehr der vorläufige BewilligungsAntrag bearbeitet; als Folge war der Kontostand bei ca 100 EUR .
In dieser Situation habe ich Herrn Rahn aufgesucht, den Termin dazu habe ich übrigens sehr kurzfristig bekommen.
Er hat die offenbar, genau richtigen Schriftsätze angefertigt, denn innerhalb von 6 Tagen kam die erste JC-Zahlung und 2 Tage später der Rest einer insgesamt größeren Summe.
Ich kann deshalb nur jedem hingehaltenen SGBII-Bezieher raten diesen Anwalt aufzusuchen, statt es mit eigenen Aktionen zu versuchen.
Antwort von Rechtsanwalt Gerhard Rahn
Der Fall ist ein ärgerlicher Klassiker, und Ihren Worten ist wenig hinzufügen: Eigene Aktionen bringen in der Regel leider nichts. Wir freuen uns darüber, dass wir helfen konnten! Weiterhin alles Gute, Ihre Kanzlei Gerhard Rahn