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AS

von A. S. am 28.01.2016 um 17:52 Uhr

Mandatswechsel und Geltendmachung eines Schmerzensgeldanspruchs.
Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Dr. Weidemann wurde von mir nach einem Mandatswechsel wegen eines Schmerzensgeldanspruches konsultiert. Er hat innerhalb kürzester Zeit all jene Dinge kompetent und erfolgreich für mich abgewickelt, die der vorherige Anwalt über Monate lässig hatte schleifen lassen. Die gleiche Schnelligkeit zeigte Herr Dr. Weidemann auch bei seiner Korrespondenz mit mir. Mit dem Ergebnis seiner Dienste war ich sehr zufrieden. Diese Kanzlei werde ich auf jeden Fall wieder kontaktieren, falls ich juristischen Beistand benötigen sollte. Ich kann diesen seriösen Anwalt wirklich guten Gewissens empfehlen.
KS

von K. S. am 16.11.2015 um 15:10 Uhr

Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
Die Kanzlei Dr. Weidemann übernahm im Februar 2014 in einer Verwaltungssache gegen die Familienkasse Bautzen mein Mandat.
Die unzureichende Mandatsausführung, darunter mehrere fachliche Fehler, sowie eine dubiose Honorarberechnung veranlassten mich zu einer Begleichung dieser Forderung nur „unter Vorbehalt“.
Da eine einvernehmliche Klärung der bemängelten Punkte mit der Kanzlei Dr. Weidemann nicht zu erzielen war, wurde von mir die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin zwecks Schlichtung angerufen.
Aufgrund des Vorschlages der Schlichtungsstelle vom 08.Oktober 2015 und der darin dargelegten Spruchbegründung zahlte die Kanzlei Dr. Weidemann das gesamte „unter Vorbehalt“ erhaltene Honorar an mich zurück.

Eine Beurteilung dieses Vorganges überlasse ich potenziellen künftigen Mandanten.
Einzugestehen ist, dass wir in dieser speziellen Materie nicht den ganz richtigen "Zugang" wählten. Aber das hat die Durchsetzung des Anliegens des Mandanten (erfolgreiche Zahlungsaufforderung an die Familienkasse zur Kindergeldzahlung; Beschwerde über die zögerliche Bearbeitung)nicht beeinträchtigt. Unsere Mandatsausführung als unzureichend zu bezeichnen, erscheint uns daher nicht fair. Dass unsere Honorarberechnung "dubios" gewesen sei, weisen wir von uns. Es wäre aber besser gewesen, unser Honorar hätte von der Gegenseite gezahlt werden müssen; das hat sie mit einer Begründung verneint, über die sich trefflich streiten ließe. Auch wir haben aus diesem Fall gelernt, fachlich wie auch bezüglich compliance. Er wird sich nicht wiederholen - versprechen wir potentiellen künftigen Mandanten.
CR

von C. R. am 06.06.2015 um 16:27 Uhr

Schadensersatz für meinen Fahrradoldtimer nach Unfall mit PKW und Streit mit gegn. Versicherung
Verkehrsrecht
Herr Dr. Weidemann hat spontan und schnell meinen Fall übernommen und mir zu meinem größtmöglichen Erfolg verholfen. Er hat den gesamten Fall sehr transparent und verständlich für mich durchgezogen. Die Kommunikation verlief stets ohne Probleme via Mail und auch persönliche Termine wurden schnell und unkompliziert je nach Bedarf zu unterschiedlichsten Zeiten durchgeführt.
Sollte es ein weiteres Mal nötig sein, werde ich mich mit vollstem Vertrauen wieder an seine Kanzlei wenden.
DK

von D. K. am 08.03.2015 um 10:24 Uhr

Medizinrecht
Medizinrecht
Herr RA Weidemann hat mit großem Engagement mir zu meinem Erfolg verholfen. Seine freundl. und unkomplizierte Arbeitsweise hat einen bleibenden positiven Eindruck hinterlassen und ist daher jederzeit
weiter zu empfehlen. Besser geht es nicht. Vielen Dank.
SL

von S. L. am 01.12.2014 um 16:25 Uhr

Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Herr Dr. Weidemann hat sich sehr schnell und ohne vorherige Terminvereinabrnug meines Problems angenomHerr Dr. Weidemann hat sich sehr schnell und ohne vorherige Terminvereinbarung meines Problems angenommen und mich sehr gut vertreten. Die Erreichbarkeit ist sehr schnell via Telefon sowie Email abgelaufen und wurde immer beantwortet.

Er setzt sich sehr stark für seine Mandanten ein, um das Beste aus einem Fall herauszuholen.


men und mich sehr gut Vertreten. Die erreichbarkeit ist sehr schnell via Telefon sowie Email abgelaufen und wurde immer beantwortet.

Er setzt sich sehr Stark für seine Madanten ein um das beste aus einem Fall herauszuholen.
GD

von G. D. am 19.11.2014 um 10:48 Uhr

ADAC Verkehrs-Rechtsschutz: Unfallschaden am Pkw und vertragl. Streit mit Senioren-Reiseveranstalter
Verkehrsrecht
Herr Dr. Weidemann ist schnell erreichbar und immer bereit, "den Stier bei den Hörnern zu packen". Mit großem Engagement und großer Kompetenz hat er unsere Interessen bisher stets erfolgreich vertreten.
Dr. Helga Schmidt und Dr. Gerhard Schmidt
HF

von H. F. am 09.10.2014 um 18:28 Uhr

Gehaltsrückforderung
Verwaltungsrecht
... sehr kompetent, sehr freundlich, schnell, unkompliziert,
... besser geht es nicht :-D
SJ

von S. J. am 19.09.2014 um 10:14 Uhr

Prüfung Dienstfähigkeit
Verwaltungsrecht
Ich kann Herrn RA Weidemann als einen sehr kompetenten, engagierten und verlässlichen Rechtsanwalt, welcher meine Interessen zum Erfolg verholfen hat uneingeschränkt weiterempfehlen. Vielen Dank.
TV

von T. V. am 18.06.2014 um 23:29 Uhr

Bußgeldbescheid Rotlichtverstoß
Verkehrsrecht
Die anwaltliche Vertretung entsprach in allem meinen Vorstellungen. Sie erfolgte schnell, unkompliziert, sehr freundlich/entgegenkommend (z. B. hinsichtlich der Absprachezeiten, welche aufgrund meiner Arbeitszeiten oftmals in die Abendstunden verlegt werden mussten, dabei aber sowohl auch telefonisch oder auch per Mail reibungslos abliefen) und vor allem sehr erfolgreich.
Ich empfehle die Kanzlei von Dr. Weidemann jederzeit gern weiter!!
BT

von B. T. am 20.05.2014 um 16:29 Uhr

Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
Trotz der weiten Entfernung hat die Zusammenarbeit in Sachen Verwaltungsrecht super funktioniert. Herr RA Weidemann war immer sachlich und und sehr fair bei der Honoarberechung. Mein Fall wurde mit einem glücklichen Ausgang vollendet. Sehr empfelenswert!

Tran