71 Anwälte für Bundesrechtsanwaltsordnung
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Bundesrechtsanwaltsordnung
Fragen und Antworten
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Bundesrechtsanwaltsordnung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Bundesrechtsanwaltsordnung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Bundesrechtsanwaltsordnung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Bundesrechtsanwaltsordnung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Bundesrechtsanwaltsordnung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.
Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe. -
Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) regelt das Berufsrecht der Anwälte, und dabei insbesondere:
- Zulassung zur Anwaltschaft
- Rechtsanwaltskammern und Bundesrechtsanwaltskammer
- Rechte, Pflichten und Pflichtverletzungen des Rechtsanwalts
- Anwaltsgerichte, Anwaltsgerichtshof und Bundesgerichtshof in Anwaltssachen
BRAO und BORA, BRAGO und RVG
Die Bundesrechtsanwaltsordnung sollte nicht mit ähnlich klingenden Bestimmungen verwechselt werden. Die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) konkretisiert die Regelungen der BRAO weiter. Die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) regelte die Rechtsanwaltsgebühren und wurde mittlerweile durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgelöst.
Zulassung als Rechtsanwalt
Für Anwaltszulassung ist die Befähigung zum Richteramt Voraussetzung, das heißt Erstes und Zweites Juristisches Staatsexamen. Der angehende Anwalt muss eine Haftpflichtversicherung abschließen und Mitglied einer Rechtsanwaltskammer werden. Pro Oberlandesgerichtsbezirk existiert regelmäßig eine Rechtsanwaltskammer (RAK), dazu die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) als Dachverband. Im Kammerbezirk besteht die sogenannte Kanzleipflicht des Rechtsanwaltes. Auch die Voraussetzungen für Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Anwaltszulassung regelt die Bundesrechtsanwaltsordnung.
Berufsrechtliche Pflichten der Anwälte
Sowohl gegenüber Mandanten wie auch Gegnern hat der Anwalt Regeln nach der Bundesrechtsanwaltsordnung zu beachten. So muss beispielsweise der Mandant stets ausreichend informiert werden. Ein gegnerischer Rechtsanwalt darf in der Regel nicht umgangen werden. Auch für anwaltliche Werbung enthalten BRAO und BORA Regeln, die über das normale Wettbewerbsrecht hinausgehen. Darüber hinaus enthält die Bundesrechtsanwaltsordnung zahlreiche weitere Vorschriften beispielsweise zu Haftung oder Zusammenschlüssen von Anwälten als Sozietät.
(ADS)
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