3.534 Anwälte für Drohung | Seite 148

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Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Berthold
Rechtsanwalt Markus Berthold
Bürogemeinschaft advocatplus Kanzlei Hülß & Berthold, Turmstr. 3, 73230 Kirchheim unter Teck 6955.7611380304 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Berthold ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Drohung
aus 6 Bewertungen Hatte Gerichtstermine wo mich Herr Berthold sehr gut vertreten hatte und eine optimal Lösung erwirken konnte, was … (21.04.2024)
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sehr gut
Rechtsanwältin Rita Drar
Kanzlei Drar, Dachauer Straße 31, 80335 München 7117.7475381388 km
Strafrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Drohung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Rita Drar gerne zur Verfügung
aus 26 Bewertungen Hallo! Ich wurde von Frau Drar sehr gut vertreten sehr schnelle Bearbeitung schnell erreichbar und sehr gut … (22.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Esra Akcakoca
Rechtsanwältin Esra Akcakoca
Helmke & Partner Rechtsanwälte, Neuer Wall 75, 20354 Hamburg 6719.7161200888 km
Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Esra Akcakoca ist Ihr Ansprechpartner für Drohung
(18.03.2024) Frau Akcakoca hat mich in einer zivilrechtlichen Sache vertreten. Ich hatte schon längst die Hoffnung auf ein gutes …
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Rechtsanwalt Frank Kentgens
Bleck-Kentgens - Fricke - Kentgens Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Wittener Str. 242, 44803 Bochum 6665.3322132066 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Drohung beantwortet Herr Rechtsanwalt Frank Kentgens
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Rechtsanwalt Reiner Wötzel
Sebening, Henke & Wötzel Rechtsanwälte, Bahnhofstraße 17-17a, 31655 Stadthagen 6738.3206477775 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Werkvertragsrecht • Anwaltshaftung • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Reiner Wötzel ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Drohung gerne behilflich
(20.10.2023) Herr Wötzel und Kollegen haben mich nun mehrfach und erfolgreich vertreten und ich möchte mich Herzlich bedanken ich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Antonios Teneketzis LL.M.
Rechtsanwalt Antonios Teneketzis LL.M.
Dr. Mündlein Rechtsanwalts GmbH, Kolpingstr. 9, 73732 Esslingen am Neckar 6940.7048481629 km
Kompetent kämpfen, klar verteidigen – Ihr Strafrechtsanwalt.
Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Antonios Teneketzis LL.M. für Rechtsfragen rund um den Bereich Drohung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Drohung

Fragen und Antworten

  • Drohung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Drohung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Drohung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Drohung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Drohung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Unter einer Drohung versteht man allgemein das In-Aussicht-Stellen eines Übels, auf das der Täter vorgibt Einfluss zu haben.

Im Strafrecht ist die Drohung oft ein sogenanntes Tatbestandmerkmal, das zwingend vorliegen muss, um eine Strafbarkeit zu begründen. Im Strafgesetzbuch (StGB) werden verschiedene Arten von Drohungen sanktioniert. So ist zum Beispiel die Drohung mit einem empfindlichen Übel bei der Nötigung (§ 240 StGB), Erpressung (§253), oder der Entziehung Minderjähriger (§ 235 StGB) Tatbestandmerkmal. Bei Raub (§ 249 StGB) oder sexueller Nötigung bzw. Vergewaltigung (§ 177 StGB) gehört eine Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben zum objektiven Tatbestand. Für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals ist es dabei nicht entscheidend, ob der Bedrohte die Drohung ernst nimmt. Es kommt allein darauf an, ob der Täter wollte, dass die Drohung ernst genommen wird. Zudem wird gemäß § 241 StGB die Bedrohung unter Strafe gestellt. Hier bedroht der Täter das Opfer, indem er mit der Begehung eines Verbrechens gegen das Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Opfer oder eine ihm nahestehende Person droht.

Auch im Zivilrecht wird der Begriff der Drohung verwendet. Gemäß § 123 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) besteht bei einer Willenserklärung, die aufgrund einer Drohung abgegeben wurde, ein Recht zur Anfechtung. Voraussetzung ist jedoch, dass die Drohung widerrechtlich ist.

Drohungen kommen in der Praxis häufig bei häuslicher Gewalt, Stalking und ähnlichen Deliktsarten vor. Bei einer Bedrohung mit einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder Freiheit kann das Zivilgericht bzw. das Familiengericht auf Antrag des Opfers Gegenmaßnahmen anordnen, wie etwa einen Wohnungsverweis oder ein Kontaktverbot

(WEL)

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