3.383 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 139

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Profil-Bild Rechtsanwalt Roger Römling
Rechtsanwalt Roger Römling
Dr. Grohmann & Co., Bahnhofstr. 12, 32545 Bad Oeynhausen 6721.0124027629 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Roger Römling
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Maria Hagenauer
Rechtsanwältin Dr. Maria Hagenauer
de Coulon | Dr. Hagenauer und Kollegen, Mittlerer Graben 18, 82362 Weilheim in Oberbayern 7109.4327410352 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Maria Hagenauer hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Irmgard Rauschert
Rechtsanwältin Irmgard Rauschert
Kanzlei Wintermann | Bentrup | Schmitz, Bismarkstraße 1, 27749 Delmenhorst 6666.5290933297 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Irmgard Rauschert
(20.05.2022) Ich war sehr unzufrieden!
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Buchmayer
Rechtsanwalt Frank Buchmayer
Müller & Michael, LL.M.oec, Rechtsanwälte, PartG mbB, Jahnring 15, 39104 Magdeburg 6894.2664747686 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Frank Buchmayer gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Klemens J. Klein
Rechtsanwalt Klemens J. Klein
Klein & Kollegen Rechtsanwälte, Kirchplatz 1, 87509 Immenstadt im Allgäu 7066.8568268085 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Klemens J. Klein für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Benedikt Sander
Rechtsanwalt Benedikt Sander
Rechtsanwälte Gießler & Sander GbR, Bilholtstr. 38, 59399 Olfen 6661.2007978076 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Benedikt Sander im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Roch
Kanzlei Andreas Roch, Mierendorffstraße 28, 69469 Weinheim 6855.8094588524 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Roch ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
(08.04.2024) Ich fühle mich gut aufgehoben. Gute Erklärung zum weiteren Vorgehen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Dagmar Andree
Rechtsanwältin Dagmar Andree
Dr. Kulitz, Nittmann, Andree, Fischer Rechtsanwaltskanzlei, Einsteinstr. 55, 89077 Ulm 7002.0591162735 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Dagmar Andree ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Peter Hasson
Rechtsanwalt Frank Peter Hasson
Rechtsanwaltskanzlei Hasson, Wilhelmstr. 16, 45219 Essen 6651.9991915516 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Frank Peter Hasson
aus 9 Bewertungen Kann gut erklären, prompte Handlung! (24.07.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Türkan Yüsbasi
sehr gut
Rechtsanwältin Türkan Yüsbasi
Kanzlei im Südviertel - Breddermann | Hömberg | Yüsbasi, Friedrich-Ebert-Str. 157-159, 48153 Münster 6663.9001046419 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Türkan Yüsbasi – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Eigentümerversammlung
aus 30 Bewertungen Frau Yüsbasi vertret mich und meine Familie seit Jahren , bis jetzt hatten wir nur gute Erfahrungen erlebt. (09.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Kophal
Rechtsanwalt Wolfgang Kophal
Kanzlei Wolfgang Kophal, Leonorenstr. 102, 12247 Berlin 6976.2841018678 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Kophal bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Sehr schnelle Antwort Vielen dank (05.06.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Falk
Rechtsanwältin Silke Falk
JÜRGENS & KNÖSELS RECHTSANWÄLTE, Bismarckstr. 87, 41061 Mönchengladbach 6629.5311750243 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Silke Falk ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Frau Falk hat mich in einer Verkehrsrechtsache vertreten. Sie hat mich sehr kompetent, zuvorkommend und freundlich … (27.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Jüngling
Kanzlei Jüngling, Gerichtstr. 3, 33602 Bielefeld 6714.9505097507 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Jüngling ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
(06.06.2023) sie ist bereit für persönlisches gespraech.
Profil-Bild Rechtsanwalt Roman Dworkin
Rechtsanwalt Roman Dworkin
Rechtsanwalt Roman Dworkin, Colonnaden 70, 20354 Hamburg 6719.5267272525 km
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Migrationsrecht • Zivilrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wirtschaftsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Roman Dworkin
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolf H. Heinrich
sehr gut
Rechtsanwalt Wolf H. Heinrich
Kanzlei Wolf H. Heinrich, Breite Str. 32, 33602 Bielefeld 6714.6063221165 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Wolf H. Heinrich ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
aus 33 Bewertungen Herr Heinrich ist ein Anwalt wie man ihn sich wünscht. Er ist kompetent, arbeitet sehr strukturiert und sorgfältig. … (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mimoun Chilioui
sehr gut
Rechtsanwalt Mimoun Chilioui
Kanzlei Mimoun Chilioui, Hasengasse 8, 60311 Frankfurt am Main 6826.129520706 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Internationales Recht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Mimoun Chilioui gerne zur Verfügung
aus 14 Bewertungen Auf dem neusten Stand des WEG-Rechts und Gerichtsentscheidungen zudem sehr zuverlässig und vor allem sehr korrekt. (26.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Helmenstein
sehr gut
Kanzlei Dirk Helmenstein, Steinstr. 9, 51645 Gummersbach 6707.7446005013 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Dirk Helmenstein
aus 11 Bewertungen Herr helmenstein konnte mir wegen seinem urlaub zwar nicht konkrett helfen, aber super das er auch in seinem urlaub … (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Köhler
Rechtsanwalt Andreas Köhler
Kanzlei Andreas Köhler, Hauptstr. 251, 51465 Bergisch Gladbach 6683.2347608416 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Andreas Köhler
aus 6 Bewertungen alles tiptop.. schneller unkomplizierter Kontakt top Sachverstand (31.07.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc-Torsten Canestrini
sehr gut
Rechtsanwalt Marc-Torsten Canestrini
Anwaltskanzlei Canestrini Clark Wiekhorst, Friedrichstr. 29, 73033 Göppingen 6965.4414240076 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Versicherungsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Marc-Torsten Canestrini
aus 188 Bewertungen Herr Canestrini hat super efficient mit Sparda Bank Göppingen verhandelt und den Betrag vom geplünderten Konto zurück … (06.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Rehnisch
Rechtsanwalt Steffen Rehnisch, Clara-Zetkin-Str. 3, 02953 Bad Muskau 7108.8118994585 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Steffen Rehnisch
(20.11.2023) Herr Rechtsanwalt Rehnisch, ein sehr kompetenter Anwald, seine gute fachliche Beratung und Durchsetzung hat mir bei …
Profil-Bild Rechtsanwältin Tessa Isabella Liermann
Rechtsanwältin Tessa Isabella Liermann
Kanzlei Hawerkamp & Liermann, Bundesstr. 171, 59909 Bestwig 6741.5710405409 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Tessa Isabella Liermann für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 6 Bewertungen Ich hatte einen wirklich schlimmen nervenaufreibenden Rosenkrieg mit meinem Mann, der mir die Kinder wegnehmen wollte. … (30.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Gruber
Rechtsanwalt Dr. Thomas Gruber
Anwaltskanzlei Holub I Gruber, Uhlandstr 24, 71522 Backnang 6937.4077982415 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Medizinrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Gruber ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
(21.04.2022) Sehr nett, sehr kompetent. Kann nur empfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwalt und Mediator Robin Wulff
sehr gut
Kanzlei Wulff, Oberstrasse 93, 20149 Hamburg 6718.2895537292 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Reiserecht • Maklerrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • eBay & Recht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt und Mediator Robin Wulff bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 89 Bewertungen Rechtsanwalt Robin Wulff hat mich in einer mietrechtlichen Angelegenheit mit Bezug zu einer Mieterkündigung vertreten. … (20.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerd Meißner
Kanzlei Gerd Meißner, Reinhold-Tiling-Weg 22, 49088 Osnabrück 6671.7786185891 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Gerd Meißner
aus 7 Bewertungen sehr kompetente und unkomplizierte Abwicklung (11.07.2019)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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