3.395 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwältin & Notarin Esther Czasch
Rechtsanwältin & Notarin Esther Czasch
Anwalts- und Notarkanzlei Czasch, Bürgermeister-Neff-Str. 9, 68519 Viernheim 6851.1050434064 km
Ihre Kanzlei für Baurecht und Immobilienrecht
Fachanwältin Baurecht & Architektenrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Vergaberecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin & Notarin Esther Czasch für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 9 Bewertungen Vielen Dank für die schnelle aussagekräftige Antwort. (15.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alice Scaglione
sehr gut
Rechtsanwältin Alice Scaglione
Rechtsanwältin Scaglione, Kupferdreher Straße 128, 45257 Essen 6659.0755432456 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Alice Scaglione ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 41 Bewertungen Absolute Kompetenz in jeglicher Hinsicht und das vom ersten Moment an. Zielführende Beratung und im weiteren Verlauf … (07.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Schneider
Rechtsanwälte Kulot, Backes & Schneider, Zweibrücker Str. 26, 66424 Homburg 6784.7030645241 km
"Gute Beratung gibt Sicherheit!!"
Fachanwalt Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Markus Schneider
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Winter
Rechtsanwalt Jan Winter
KOLODZIEJ WINTER KRAUSE Rechtsanwälte, Dresdner Str. 2, 01662 Meißen 7058.216415739 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Jan Winter für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 7 Bewertungen Herr Winter hat mich in der Klage gegen meinen letzten AG hervorragend vertreten. Wir hätten den Prozess sicher … (18.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Müller
Rechtsanwalt Kai Müller
Rechtsanwaltskanzlei Kai Müller, Leisniger Str. 6, 04668 Grimma 7009.6338756441 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Kai Müller
aus 7 Bewertungen Herr RA ist sehr kompetent und hat meine Rechtsstreit super vertreten. Ich kann ihn nur weiterempfehlen. (08.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Hermes
sehr gut
Rechtsanwalt Robert Hermes
hermes & mix, Dürener Str. 21, 42697 Solingen 6665.7061611121 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Mediation
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Robert Hermes
aus 62 Bewertungen In einer Erbschaftsangelegenheit hat mich RA Hermes zeitnah und ausführlich beraten und mir den komplexen Inhalt eines … (09.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elisabeth Schmitt
Kanzlei Schmitt, Urbanstr. 4, 96047 Bamberg 6975.5310449765 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Elisabeth Schmitt unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
(10.01.2022) Alles zu meiner vollsten Zufriedenheit. So wie es sein muss.
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan-Wolfgang Hecker
sehr gut
Rechtsanwalt Jan-Wolfgang Hecker
Kanzlei Hecker und Kleinemas, Hauptstr. 185, 33647 Bielefeld 6714.1173574234 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Reiserecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jan-Wolfgang Hecker unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 21 Bewertungen Guten Tag, z.Z. noch ohne Ergebnis . Es ist noch zu früh, den Erfolg zu feiern. mfg (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roy Gilbert Rogers
Rechtsanwalt Roy Gilbert Rogers
Kanzlei Roy Gilbert Rogers, Oststr. 152, 40210 Düsseldorf 6649.7308352335 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Roy Gilbert Rogers für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Glitsch
Rechtsanwältin Annette Glitsch
Rechstanwälte Wöhrle & Schick GbR, Philippstraße 6, 55543 Bad Kreuznach 6789.3864773971 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verwaltungsrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Annette Glitsch
(31.01.2023) Sehr kompetente Beratung, spontane Berechnung möglicher Kosten-Optionen, umfassende Darstellung des rechtlichen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Schneider
Rechtsanwalt Peter Schneider
Rechtsanwalt Peter Schneider, Bahnhofstr. 2, 97769 Bad Brückenau 6883.621826025 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Peter Schneider gerne zur Verfügung
(04.05.2021) Zügige Terminvergabe und Problemlösung
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Karthein
Rechtsanwalt Jörg Karthein
Karthein & Kollegen | Rechtsanwälte, Kaiserstr. 18, 55116 Mainz 6805.9222143635 km
Zivilrecht • Familienrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Karthein bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
(17.05.2024) Sehr gut
Profil-Bild Rechtsanwalt Jonathan Avtalyon
Rechtsanwalt Jonathan Avtalyon
Kanzlei Momen, Friedrichstr. 105, 52070 Aachen 6630.3640411128 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Jonathan Avtalyon ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Achim Böth
Rechtsanwalt Achim Böth
Achim Böth, Rechtsanwalt, Zeil 13, 60313 Frankfurt am Main 6826.2347323544 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Familienrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Achim Böth
Profil-Bild Rechtsanwalt Konstantin Zirwick
sehr gut
Rechtsanwalt Konstantin Zirwick
Rechtsanwalt Konstantin Zirwick, Brandteichstraße 20, 17489 Greifswald 6884.1091708731 km
Familienrecht • Migrationsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Konstantin Zirwick
aus 12 Bewertungen Herr Zirwick hat mich in einer verzwickten Situation super vertreten, sodass es am Ende einen Freispruch gab. (11.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Helge Schoenewolf
sehr gut
Rechtsanwalt Helge Schoenewolf
Rechtsanwalt Helge Schoenewolf (in Bürogemeinschaft mit RAe Butz, Gröner, Hölzer), Frauenstraße 8/9, 54290 Trier 6716.862692068 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Jagdrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Helge Schoenewolf ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 30 Bewertungen Konnte mir sehr weiterhelfen, vielen Dank! (31.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Lenhart
Rechtsanwalt Oliver Lenhart
Kanzlei Rister, Wulf & Partner, Marientorgraben 3-5, 90402 Nürnberg 7012.2536132998 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Oliver Lenhart
aus 6 Bewertungen Sehr gute, detaillierte und durchsetzungsstarke Schreiben verfasst und vor Gericht erfolgreich Räumungsklagen … (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Lena Hoffarth
sehr gut
Rechtsanwältin Lena Hoffarth
KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de, Palaisplatz 3, 01097 Dresden 7079.5447445762 km
Ein starkes Team macht den Unterschied.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Lena Hoffarth
aus 39 Bewertungen Ich hatte letztes Jahr einen Fall. Die Beratung dazu war Top und mir wurde sehr schnell geholfen. (28.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Avv. Alexander Gebhard
sehr gut
Rechtsanwalt Avv. Alexander Gebhard
RMA|Studio Legale, Via Visconti di Modrone, 18, Mailand, Italien 7122.228091596 km
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Avv. Alexander Gebhard ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 14 Bewertungen Da ich einen offiziellen Vertrag mit dem italienischen Unternehmen abschließen musste,brauchte ich einen Anwalt der … (23.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Guido Wiegandt
Rechtsanwalt Guido Wiegandt
Rechtsanwälte Wolpert & Wiegandt, Lindenstr. 20, 06749 Bitterfeld-Wolfen 6962.8235433496 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Guido Wiegandt im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Juliana Sandrock
Rechtsanwältin Juliana Sandrock
Rechtsanwälte Dr. Papsch & Collegen, Herrenhäuser Markt 3, 30419 Hannover 6763.6146082525 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Juliana Sandrock hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Handke
Rechtsanwalt Stefan Handke
Anwaltskanzlei Handke & Geerhardt, Rothenhofer Straße 5, 96472 Rödental 6962.1286944603 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Stefan Handke
(22.10.2021) Schnelle Antwort seitens der Kanzlei
Profil-Bild Rechtsanwalt Mehmet Mayadali
Rechtsanwalt Mehmet Mayadali
Anwaltskanzlei Finke Kaiser Fuchs, Oesternforth 2a, 33397 Rietberg 6719.8187324412 km
"Gleiches Recht für alle"
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Reiserecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Mehmet Mayadali
(24.04.2023) Vielen Dank .. Top
Profil-Bild Rechtsanwältin Sylvia Grasser
Rechtsanwältin Sylvia Grasser
Grasser Anwaltskanzlei, Stuttgarter Strasse 29, 73430 Aalen 6985.5626875105 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Sylvia Grasser ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
(26.10.2023) Frau Grasser rief umgehend zurück und nahm sich Zeit, mich in meiner ersten Aufregung geduldig anzuhören, bevor sie …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.