3.394 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 9

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Profil-Bild Rechtsanwalt Rafael Wiegelmann
Rechtsanwaltskanzlei Wiegelmann, Brunhildenweg 26, 65779 Kelkheim (Taunus) 6809.717770026 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Rafael Wiegelmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Schneider
Rechtsanwälte Kulot, Backes & Schneider, Zweibrücker Str. 26, 66424 Homburg 6784.7030645241 km
"Gute Beratung gibt Sicherheit!!"
Fachanwalt Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Markus Schneider für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Aßmann
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Aßmann
Kanzlei für Immobilienrecht Michael Aßmann, Osteresch 25, 22607 Hamburg 6712.4817958257 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Aßmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 13 Bewertungen Dank für eine fachlich sehr kompetente und praxisorientierte Beratung. Die offensichtlich lange Erfahrung aus dem … (12.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Stein
ausreichend
Kanzlei Thomas Stein, Am Zehntenstein 23, 65549 Limburg an der Lahn 6772.237415194 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Thomas Stein gerne zur Verfügung
aus 11 Bewertungen Herr Stein ist seit vielen Jahren 'unser Anwalt'. Er steht uns immer mit Rat und Tat zu Seite, bei kurzen … (10.04.2019)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane Sigloch
Rechtsanwältin Christiane Sigloch
Kanzlei Christiane Sigloch, Schlossmühlgasse 11, 74653 Künzelsau 6935.1723803788 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Christiane Sigloch bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
(04.04.2023) War für mich positiv.
Profil-Bild Rechtsanwalt Heinz Richerdt
Rechtsanwaltskanzlei Heinz Richerdt, Domplatz 12, 04808 Wurzen 7001.8429296881 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Heinz Richerdt gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Wolfgang A. Orsini und Rosenberg
Rechtsanwalt Mag. Wolfgang A. Orsini und Rosenberg
Orsini und Rosenberg Rechtsanwälte, Annagasse 8, 1010 Wien, Österreich 7412.6063622209 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Agrarrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mag. Wolfgang A. Orsini und Rosenberg bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
aus 9 Bewertungen Wie aus der Pistole geschossen kommt ein kompetenter Ratschlag in einer sehr vertrackten Vorkaufsrechtsfrage wo andere … (09.12.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. jur. Marija Dietrich
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. jur. Marija Dietrich
Kanzlei Dr. Dietrich, Kurhessenstrasse 20, 60431 Frankfurt am Main 6822.2229588683 km
Es ist nicht genug, das Gesetz und den sich daraus ergebenden Rechtsanspruch zu kennen. Es ist entscheidend, stark genug zu sein, um beides durchzusetzen.
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Schulrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Marija Dietrich gerne zur Verfügung
aus 150 Bewertungen Eine Anwältin mit Grossartigen inhalten und Erfahrung auf dem Gebiet mit Exzellenz ist Respekt. Danke Frau Dr.Dietrich. (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Korn
Heiß & Korn, Jöhlinger Str. 88a, 76356 Weingarten 6875.6448077894 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Matthias Korn
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Peter Petersen
Rechtsanwalt Jan Peter Petersen
Kanzlei Jan Peter Petersen, Goethestraße 4, 27374 Visselhövede 6725.8335677281 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Familienrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Peter Petersen ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
(07.09.2018) Empfehlenswerter Rechtsanwalt mit sehr kompetenter Beratung. Herr Petersen macht einen hervorragenden Job. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerd Meißner
Kanzlei Gerd Meißner, Reinhold-Tiling-Weg 22, 49088 Osnabrück 6671.7786185891 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Gerd Meißner
aus 7 Bewertungen sehr kompetente und unkomplizierte Abwicklung (11.07.2019)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Ibenthal
Rechtsanwältin Heike Ibenthal
Krebs & Partner PartG, Markt 32, 52525 Heinsberg 6615.1596595645 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Heike Ibenthal ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
(19.04.2024) Frau Ibenthal ist engagiert und durch ihr aufgeschlossenes, zeitgleich konsequentes Auftreten sehr vertrauenswürdig. …
Profil-Bild Rechtsanwältin Friederike Pohl
sehr gut
Rechtsanwältin Friederike Pohl
Linten Rechtsanwälte, Zweigertstr. 37-41, 45130 Essen 6651.8803019741 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Friederike Pohl
aus 14 Bewertungen Alles sehr gut gelaufen! Gute Beratung und Unterstützung vor, während und nach dem Prozess. Zudem gute … (03.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Mehler
sehr gut
Kanzlei Ulrich Mehler, Lange Str. 47, 77652 Offenburg 6869.8058958036 km
Wir jammern nicht, wir klagen!
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Ulrich Mehler
aus 39 Bewertungen Sobald ich rechtliche Unterstützung benötige, wende ich mich an Herr Mehler und werde es in Zukunft auch weiterhin so … (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mario Melegari
Rechtsanwalt Mario Melegari
Kanzlei Mario Melegari, Eisenbahnstr. 31, 15517 Fürstenwalde/Spree 7022.0266317407 km
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Fachanwalt Familienrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Mario Melegari gerne zur Verfügung
(02.04.2023) Ruhige Herangehensweisen. Sachliche Informationen. Keine Schnellschuesse . Aufbau von Vertrauen .
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Fritschi
sehr gut
Rechtsanwalt Jürgen Fritschi
Kanzlei Fritschi, Leuchtenbergring 3, 81677 München 7121.7329183 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jürgen Fritschi gerne zur Verfügung
aus 18 Bewertungen Unglaublich wie sich das Team Fritschi für einen einsetzt und unermüdlich weitermacht, wo andere Anwälte längst … (19.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gundula Haefner
sehr gut
Rechtsanwältin Gundula Haefner
Gundula Haefner, Am Heidberg 7, 21244 Buchholz in der Nordheide 6720.6540272302 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Gundula Haefner – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Eigentümerversammlung
aus 24 Bewertungen Vielen Dank für die fachlich hochkompetente und zugleich einfühlsame Begleitung. Wir haben uns gut beraten und betreut … (24.07.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jutta Fahrenschon-Pichler
Rechtsanwältin Jutta Fahrenschon-Pichler
Kanzlei Fahrenschon-Pichler, Schertlinstr. 13, 86159 Augsburg 7063.4848695499 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Baurecht & Architektenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Frau Rechtsanwältin Jutta Fahrenschon-Pichler
aus 8 Bewertungen Ein sehr angenehmes und offenes Gespräch und Aufzeigen der Möglichkeiten (30.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Stefan Mogk
sehr gut
Kanzlei Stefan Mogk, Elsässer Str. 39, 46045 Oberhausen 6641.1442881014 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Baurecht & Architektenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Mogk unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 117 Bewertungen Nach einem schrecklichen Busunglück in der Türkei hat uns Herr Dr. Stefan Mogk weit über 2 Jahre mit Rat und Tat zur … (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Beer
Kanzlei Uwe Beer, Anton-Saefkow-Platz 12, 10369 Berlin 6978.1360501519 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Beer ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen Ein sehr freundlicher und sachlicher Mensch. Fühle mich sehr gut aufgehoben bei ihm! Kann ich nur weiterempfehlen! (05.02.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Heike Elbrecht
Kanzlei Neues Haus - Rechtsanwälte und Notarinnen, Osterwalder Straße 2b, 30827 Garbsen 6756.9111122715 km
Nur wer sich Zeit nimmt und aufmerksam zuhört, kann die Interessen seines Mandanten gut vertreten sowie Perspektiven für Lösungen anbieten.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin und Notarin Heike Elbrecht
(08.11.2023) Frau Elbrecht hat sich unserer Anfrage sehr gut angenommen, hat sehr verständlich und mit der nötigen Zeit und Ruhe …
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Pütz
Anwaltskanzlei Monika Pütz, Ludwigstr. 174, 86899 Landsberg am Lech 7080.1953824429 km
Mit Kompetenz und persönlichem Engagement für Ihren Erfolg!
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Monika Pütz ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 7 Bewertungen Mrs. M. Putz is an excellent Anwaltin. She is very competent and honest. (26.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sonja Sabie
Kanzlei Sonja Sabie, Käthe-Schlechter-Str. 25, 51109 Köln 6681.728495687 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Sonja Sabie
aus 7 Bewertungen Vielen Dank Frau Sabie (27.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Welf Spörlein LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Welf Spörlein LL.M.
Rechtsanwälte Herzog & Biendarra, Osterstr. 7-9, 31134 Hildesheim 6792.6537498186 km
Fachanwalt Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Welf Spörlein LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
aus 13 Bewertungen My experiences with Herr Welf Spörlein from the beginning of contact till this day, its still appears to me as a … (18.11.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.