3.400 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 134

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Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Krüger
sehr gut
Rechtsanwalt Harald Krüger
HERDEN PUSKAS KRÜGER & NELSEN, Osterstr. 157, 20255 Hamburg 6715.9918067582 km
Darauf können Sie sich verlassen - "schwarz auf weiß"- : schwarze Buchstaben auf weißem Papier sind dazu da, damit sich die FARBE dazwischen entfalten kann.
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Harald Krüger - Ihr juristischer Beistand im Bereich Eigentümerversammlung
aus 21 Bewertungen Mr. Krüger is very competent and knowledgeable. He was of great assistance in a case concerning default on the rental … (18.01.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Urs Schaubhut
gut
Rechtsanwalt Urs Schaubhut Kanzlei Schaubhut, Obere Laube 48, 78462 Konstanz 6993.7154166241 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Urs Schaubhut für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
aus 12 Bewertungen Herr Schaubhut versteht es, ordentlich und sachlich die Interessen seines Mandanten durchzusetzen, dabei wirkt immer … (25.11.2019)
Profil-Bild Rechtsanwalt Julian Zwengel
sehr gut
Rechtsanwalt Julian Zwengel
Haag Leschok Zwengel, Porschestraße 76, 38440 Wolfsburg 6827.3566209784 km
Familienrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Julian Zwengel im Bereich Eigentümerversammlung bietet Beratung und Vertretung
aus 10 Bewertungen Ich habe sehr kurzfristig einen Anwalt für Familienrecht / Gewaltschutzsache gesucht und bin auf Herrn Zwengel … (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Meltem Dayioglu
sehr gut
Rechtsanwältin Meltem Dayioglu
Kanzlei am Forstenrieder Park, Roßbacher Weg 3, 81476 München 7117.4779090071 km
"In meiner Kanzlei steht der Mensch im Mittelpunkt"
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Meltem Dayioglu bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
aus 72 Bewertungen Net und höflich detailierte Information hab ich bekommen (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Weise
Kanzlei Heike Weise, Neue Halberstädter Str. 31, 38889 Blankenburg (Harz) 6871.7205310237 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Heike Weise
(07.06.2022) ein zeitnaher Rückruf für einen ersten Termin
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Köhn-Huck
sehr gut
Kanzlei Daniela Köhn-Huck, Mühlenstraße 10, 19205 Gadebusch 6776.9753977321 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Daniela Köhn-Huck bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 41 Bewertungen Frau Köhn- Huck ist eine kompetente Anwältin, die sagt was sie denkt. Sie hat mir immer das Gefühl gegeben, nicht … (13.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Conrad
sehr gut
Rechtsanwältin Stefanie Conrad
Kanzlei Conrad, Meisenweg 16, 71334 Waiblingen 6937.5417736823 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Stefanie Conrad
aus 20 Bewertungen Frau Conrad hat uns super bei der Rückzahlung eines hochwertigen Spiegelschranks unterstützt. Die Beauftragung lief … (05.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. iur. Erkan Altun
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. iur. Erkan Altun
Kanzlei Altun, Kalenwall 2, 38100 Braunschweig 6820.3278743174 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. iur. Erkan Altun gerne zur Verfügung
aus 172 Bewertungen Rasche Nachricht mit alternativem Vorschlag (09.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Peters
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Peters
Arbeitsrecht München | Kern + Peters Rechtsanwälte, Terminalstrasse Mitte 18, 85356 München 7119.8420608576 km
Arbeitsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Transportrecht & Speditionsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Peters gerne zur Verfügung
aus 62 Bewertungen Die telefonische Auskunft zu einem eventuell bevorstehenden Rechtsstreit mit einer Kfz-Leasingbank war sehr kompetent … (13.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Raik Sollwedel
Rechtsanwalt Raik Sollwedel
Sollwedel Rechtsanwaltskanzlei, Berliner Str. 66, 13507 Berlin 6964.9487129732 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Raik Sollwedel
(25.03.2020) Die Beratung hatte sich im Ablauf als richtig und kompetent bestätigt. In der Ruhe liegt die Kraft. Als Mandant …
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Schmidt
sehr gut
Rechtsanwalt Joachim Schmidt
Joachim Schmidt, Westerfeldstraße 50 B, 33611 Bielefeld 6713.1438085596 km
Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Recht rund ums Tier • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Joachim Schmidt
aus 45 Bewertungen Danke für die kompetente Beratung! (23.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Kölling
sehr gut
Kanzlei Jana Kölling, Grabbeallee 15, 13156 Berlin 6971.5620626263 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Jana Kölling ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
aus 43 Bewertungen Es ist kein gutes Blut geflossen zwischen mir und Frau Rae'n Kölling und ich sah mich schon als der große … (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Brockmann
Rechtsanwältin Katrin Brockmann
Kanzlei Katrin Brockmann, Heinrich-Roller-Str. 19, 10405 Berlin 6975.4108251191 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Agrarrecht • Schulrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Katrin Brockmann
aus 7 Bewertungen In dem Gespräch wurden eine Vielzahl der Probleme, die beim Einbau einer Wärmepumpe zu beachten sind, erörtert. Die … (03.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jessica Lohmann
Rechtsanwältin Jessica Lohmann
Hohenecker Tietjen Gudat Rechtsanwaltskanzlei und Notarin, Bremer Straße 2, 28816 Stuhr 6677.8561928566 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Jessica Lohmann ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 8 Bewertungen Schnelle Hilfe, super freundlich und kompetent. (06.11.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Schellenberger
sehr gut
Rechtsanwältin Nicole Schellenberger
Kanzlei Nicole Schellenberger, Oppelner Strasse 6, 67259 Beindersheim 6833.8099531463 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Nicole Schellenberger
aus 21 Bewertungen Frau Schellerberger hat uns schnell und kompetent geholfen, wir können sie nur weiterempfehlen! (15.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Schmidt
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Schmidt
Schmidt Rechtsanwalt und Strafverteidiger, Kardinal-Volk-Platz 3, 63456 Hanau 6840.8489462729 km
Ich verstehe einseitige Parteilichkeit bei Betrachtung des eigenen Standpunktes aus Gegnersicht als vornehmste Anwaltstugend.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Peter Schmidt ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 30 Bewertungen Tolle kompetente Beratung, die ich sehr weiterempfehlen kann (15.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jonathan Avtalyon
Rechtsanwalt Jonathan Avtalyon
Kanzlei Momen, Friedrichstr. 105, 52070 Aachen 6630.3640411128 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Jonathan Avtalyon vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Chuya Kojima
sehr gut
Rechtsanwalt Chuya Kojima
BORGELT & PARTNER Rechtsanwälte mbB, Taubenstr. 22, 40479 Düsseldorf 6649.0159697965 km
Fachanwalt Sozialrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Chuya Kojima – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
aus 14 Bewertungen Kompetenter, sympathischer, freundlicher Rechtsanwalt Herr Kojima, sehr gute und kompetente Beratung und Hilfe. … (08.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christof Leibbrand
Rechtsanwalt Christof Leibbrand
Kanzlei Christof Leibbrand, Seedammstraße 4, 71394 Kernen im Remstal 6940.6155195005 km
Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Christof Leibbrand
Profil-Bild Rechtsanwalt Henrik Thiel
sehr gut
Rechtsanwalt Henrik Thiel
Kanzlei Henrik Thiel, Benrather Schloßallee 97, 40597 Düsseldorf 6657.8990722596 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Henrik Thiel gerne zur Verfügung
aus 16 Bewertungen RA Thiel hat meine Interessen kompetent vertreten. Hervorzuheben ist die schnelle Antwortzeit seiner Kanzlei. Meine … (08.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Manfred Collmann
Collmann & Stuke, Bahnhofstr. 11, 26655 Westerstede 6614.4780275284 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Manfred Collmann
Profil-Bild Rechtsanwalt David Schietinger
sehr gut
Rechtsanwalt David Schietinger
Aiblinger Anwälte, Marienplatz 9, 83043 Bad Aibling 7162.8033426377 km
Für mich steht der Mandant und seine Interessen an erster Stelle. Mir ist eine persönliche und menschliche Betreuung meiner Mandanten sehr wichtig.
Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht • Sportrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt David Schietinger
aus 12 Bewertungen Herr RA Schietinger ist sehr kompetent und sehr empfehlenswert ! (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Markus Gunacker
Rechtsanwalt Mag. Markus Gunacker
Kanzlei Markus Gunacker, Schottengasse 4/35, 1010 Wien, Österreich 7411.5358929179 km
Voller Einsatz für Ihr Recht!
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Versicherungsrecht • Anwaltshaftung • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mag. Markus Gunacker ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
(10.03.2022) Top Anwalt und hat meine Ansprüche erfolgreich eingefordert - sehr gerne wieder ;)
Profil-Bild Rechtsanwalt Henry Schlosser
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Rechtsanwalt Henry Schlosser
Rechtsanwaltskanzlei Schlosser & Kollegen - Kanzlei Treptow, Baumschulenstr. 9-10, 12437 Berlin 6982.8788993845 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Henry Schlosser gerne zur Verfügung
aus 12 Bewertungen Terminfindung (24.01.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.