3.398 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 15

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Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Wallner
Rechtsanwältin Christina Wallner
Rechthaberei, Bahnhofstr. 12, 86150 Augsburg 7062.7636759262 km
Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Öffentliches Baurecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Christina Wallner bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
aus 5 Bewertungen Nachdem ich Frau Wallner per E-Mail kontaktiert hatte wurde ich am gleichen Tag noch angerufen und konnte so mein … (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philip Frenzel
sehr gut
Kanzlei Frenzel Goetzl Wild, Seidlstr. 18a, 80335 München 7117.5995887887 km
Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Philip Frenzel
aus 11 Bewertungen Top Beratung, stets klare Kommunikation und Guidance seitens der Kanzlei. (09.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Karsten
Kanzlei Harald Karsten, An der Untergeis 6, 36251 Bad Hersfeld 6848.0944875577 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Harald Karsten bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung
(13.07.2022) Herr Karsten hat sehr schnell und fundiert geantwortet, vielen Dank!
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Jungmann
Rechtsanwalt Sven Jungmann
Kanzlei Sven Jungmann, Blankeneser Landstr. 39a, 22587 Hamburg 6708.4397642574 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Wettbewerbsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Sven Jungmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Aslan Yildiz
sehr gut
Kanzlei Aslan Yildiz, Konrad-Adenauer-Allee 7, 86150 Augsburg 7063.0404862851 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Aslan Yildiz gerne zur Verfügung
aus 20 Bewertungen Er hat mich zwei Jahre lang während meines Asylverfahrens begleitet und mir in jeder Hinsicht geholfen, ihn zu … (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl. RPfl. (FH) Ernst Scharr
Rechtsanwalt Dipl. RPfl. (FH) Ernst Scharr
Rechtsanwaltskanzlei Ernst Scharr, Hauptstr. 9, 92259 Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg 7041.1270392752 km
Recht haben ist kein Zufall - Recht bekommen sollte es auch nicht sein
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dipl. RPfl. (FH) Ernst Scharr ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 5 Bewertungen Herr Scharr hat mich in meiner Angelegenheit kompetent, umfassend und stets freundlich beraten und betreut. Ich wurde … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Schleip
Rechtsanwältin Anja Schleip
Kanzlei Anja Schleip, Markt 5, 99817 Eisenach 6879.3479698631 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Anja Schleip
(19.04.2024) Mir wurde Frau Schleip im vorliegenden Fall empfohlen und ich habe es definitiv nicht bereut. Flexible Terminvergabe, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Manfred Steinmetz
sehr gut
Rechtsanwalt Manfred Steinmetz
Rechtsanwälte Steinmetz & Brodowski, Mittlere Ortsstr. 95-96, 76761 Rülzheim 6853.7940743445 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Manfred Steinmetz hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 11 Bewertungen Ich wurde sehr gut, umfassend und ohne Zeitdruck beraten, auch proaktiv auf weitere Einzelheiten hingewiesen (20.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Cuntz
Rechtsanwältin Katja Cuntz
Rechtsanwaltskanzlei Kaiser, Rheinstraße 12, 76829 Landau in der Pfalz 6841.0200736392 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Katja Cuntz
(17.11.2023) Sachlich kompetent, menschlich, einfühlsam, bester Service, sehr froh angekommen zu sein und einfach die passende …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Pernet
Rechtsanwalt Jürgen Pernet
Kanzlei Jürgen Pernet, Fürther Straße 98-100, 90429 Nürnberg 7009.8128311219 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jürgen Pernet gerne zur Verfügung
(26.01.2023) Top Beratung
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel C. Ullrich
Rechtsanwalt Daniel C. Ullrich
Ullrich Rechtsanwälte, Kurfürstendamm 102, 10711 Berlin 6969.8680866856 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Betreuungsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Daniel C. Ullrich
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Dahm
Rechtsanwalt Harald Dahm
Kanzlei Harald Dahm, Wielandstr. 14, 38124 Braunschweig 6823.1731115554 km
Ordnungswidrigkeitenrecht • Beamtenrecht • Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Harald Dahm
(11.12.2023) Herr Dahm hat mir geholfen, einen absoluten Fehlkauf eines Autos voll mit Mängeln rückabzuwickeln. Er war stets …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Heitzer
Rechtsanwalt Thomas Heitzer
Kanzlei am Burgberg, Erzbischof-Philipp-Str. 17, 52525 Heinsberg 6615.3058757627 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Heitzer ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Eigentümerversammlung
(16.04.2021) Nach kurzer Schilderung der Sachlage bat Herr Heitzer ein günstiges Beratungsgespräch an.
Profil-Bild Rechtsanwalt Kiriakos Sfatkidis
sehr gut
Kanzlei Kiriakos Sfatkidis, Badstr. 9, 70372 Stuttgart 6931.9847967948 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Kiriakos Sfatkidis – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Eigentümerversammlung
aus 15 Bewertungen Herr Sfatkidis setzte sich mich Herzblut für meine Rechte ein. Er holte das maximal mögliche heraus sodass ich … (17.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Monica Rheinfels LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Monica Rheinfels LL.M.
Kanzlei Monica Rheinfels, Müggelseedamm 125, 12587 Berlin 6991.5872663116 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Monica Rheinfels LL.M. ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung gerne behilflich
aus 13 Bewertungen Ich habe sehr kurzfristig einen Beratungstermin bei Frau Rheinfels bekommen und meine Fragen wurden noch am selben Tag … (15.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Stöcker
sehr gut
Rechtsanwalt Stephan Stöcker
Müller-Hof Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Beethovenstr. 5, 76133 Karlsruhe 6867.4283776372 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilprozessrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Stöcker vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 20 Bewertungen Ich möchte für die hervorragende Arbeit von Stöcker bedanken. Schneller und unkomplizierter kann eine Rechtsberatung … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Swierczyna
Rechtsanwalt Stefan Swierczyna
Grünert, Swierczyna, König - Rechtsanwälte | Fachanwälte, Gerhart-Hauptmann-Straße 26, 99096 Erfurt 6922.5358394237 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Öffentliches Recht • Vergaberecht • Verfassungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Stefan Swierczyna gerne zur Verfügung
(06.12.2019) Herr Swierczyna konnte uns im Rahmen einer kurzfristigen bauordnungsrechtlichen Erstberatung außerordentlich kompetent …
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Köhler
Rechtsanwalt Philipp Köhler
Rechtsanwaltskanzlei Köhler, Juliusstr. 52, 12051 Berlin 6980.1433463107 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Philipp Köhler ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 7 Bewertungen Sehr freundlich, sehr Kompetent, mit viel Geduld und der beste Anwalt. Vielen herzlichen Dank. (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Ginthum
Rechtsanwalt Felix Ginthum
B2.Legal Rechtsanwälte PartmbB Ginthum Schiller Wittmiss, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin 6974.1099385328 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Felix Ginthum
(05.08.2023) Der Erstkontakt verlief sehr schnell und unproblematisch. Nach Zusendung der Unterlagen und Einsicht von Hr. Ginthum …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dominik Seitz
Rechtsanwalt Dominik Seitz
p11 Rechtsanwälte Seitz und von Treyer, Bayerstr. 13, 80335 München 7118.3417935955 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dominik Seitz ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
aus 5 Bewertungen Enorm kompetent, freundlich und effektiv. Eine gute Wahl, sehr zu empfehlen. (25.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Schunck
Rechtsanwalt Oliver Schunck
Rechtsanwälte Gerling | Schulz | Lüders, Frankfurter Straße 85, 53773 Hennef (Sieg) 6703.9867327473 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Oliver Schunck ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
(16.02.2023) positive juristische Arbeit, angenehme Zusammenarbeit
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Hosp
Rechtsanwalt Jörg Hosp
Hosp & Frischbier Rechtsanwälte, Trierer Str. 37, 54516 Wittlich 6720.6503713275 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jörg Hosp
Profil-Bild Rechtsanwalt Norbert Frerking
Kanzlei Norbert Frerking, Saffron 4, 48161 Münster 6657.1032222221 km
Ihr Partner in allen Rechtsfragen!
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Norbert Frerking
Profil-Bild Rechtsanwältin Margit Warneke
Kanzlei Warneke, Leonrodstr. 11, 83278 Traunstein 7202.4289190607 km
Fachanwältin Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Juristische Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Margit Warneke
aus 7 Bewertungen Ich bin Frau Warneke für Ihre überaus freundliche, umfangreiche und sachdienliche Beratung sehr dankbar. Ergäbe sich … (14.07.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Eigentümerversammlung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.