3.413 Anwälte für Eigentümerversammlung | Seite 9

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Profil-Bild Rechtsanwältin Heidrun Schnappauf
Rechtsanwältin Heidrun Schnappauf
Rechtsanwaltskanzlei Goß & Kollegen, Georgenstr. 22, 92224 Amberg 7060.1838248174 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht
Frau Rechtsanwältin Heidrun Schnappauf hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 9 Bewertungen Wir sind mit der Beratung von Fr.Schnappauf sehr zufrieden. Uns wurde schnell und kompetent geholfen. Würde sie gerne … (11.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Max Niedermeier
sehr gut
Rechtsanwalt Max Niedermeier
Fachanwaltskanzlei Daniel Müller, Daisendorfer Str. 10, 88709 Meersburg 6998.0570826055 km
Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Immobilienrecht, Arbeitsrecht
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Maklerrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Max Niedermeier bietet im Bereich Eigentümerversammlung Rechtsberatung und Vertretung
aus 25 Bewertungen Max Niedermeier ist ein Anwalt, der die Sachlage sehr schnell erfasst und die weitere Abwicklung für uns äußerst … (01.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Mathias Lorenz
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Mathias Lorenz
Schardey & Partner Rechtsanwälte, Homberger Str. 31, 47441 Moers 6628.515980948 km
"Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus !"
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Mathias Lorenz unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 40 Bewertungen Herr Dr. Lorenz hat den Fall ausgesprochen kompetent bearbeitet. Er hat während des gesamten Verfahrens alle möglichen … (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Helbrecht
sehr gut
Rechtsanwältin Silke Helbrecht
Anwaltskanzlei Helbrecht, Offenbacher Str. 1, 63165 Mühlheim am Main 6834.7631000311 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Silke Helbrecht
aus 61 Bewertungen Frau Helbrecht hat mich auf ganzer Linie einfühlsam und fachlich fundiert beraten und begleitet!! Am Ende konnte Frau … (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Tanja Pauer
Rechtsanwältin Dr. Tanja Pauer
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Pauer, Mozartstr. 24, 71691 Freiberg 6923.5979479996 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Frau Rechtsanwältin Dr. Tanja Pauer
aus 6 Bewertungen Sehr nett, hat mein Anliegen beantwortet. (24.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Schwarz
Rechtsanwalt Sebastian Schwarz
Mattis Schwarz Weichelt Rechtsanwaltspartnerschaft, Woldegker Str. 27, 17033 Neubrandenburg 6908.2143960641 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Sebastian Schwarz ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
(21.02.2024) Kurzfristige Mandatsübernahme erfolgt. Sehr schnelle Kontaktaufnahme. Freundliches Auftreten.
Profil-Bild Rechtsanwalt Silvio Anger
sehr gut
Rechtsanwalt Silvio Anger
Anwaltskanzlei Anger, Sankt-Jakob-Str. 1, 07743 Jena 6958.4030170412 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Silvio Anger
aus 136 Bewertungen Fachkompetenz, Transparenz und Empathie zeichnen die Arbeit der Kanzlei Silvio Anger aus. (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Becker
Kanzlei Florian Becker, Unter den Linden 12, 10117 Berlin 6974.2521146199 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtsfragen im Bereich Eigentümerversammlung beantwortet Herr Rechtsanwalt Florian Becker
(29.10.2018) Unkomplizierte Kontaktaufnahme, schnelle einleuchtende Antwort.
Profil-Bild Rechtsanwalt Siegfried Dierberger
Rechtsanwalt Siegfried Dierberger
Rechtsanwälte Dierberger & Schuster, Bahnhofstr. 11, 71083 Herrenberg 6921.4028198561 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Siegfried Dierberger vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Iffland
Kanzlei Susanne Iffland, Holzhausenstr. 25, 60322 Frankfurt am Main 6825.1438876846 km
Wer Recht hat und Recht bekommen möchte, dem stehe ich als Rechtsanwältin in Frankfurt am Main zur Seite.
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Iffland bietet Rat und Unterstützung im Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Greiner
Rechtsanwältin Andrea Greiner
Kanzlei Andrea Greiner, Brüderstraße 6, 13595 Berlin 6962.5422191858 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Pferderecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Andrea Greiner ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
(21.06.2018) Meine Anfrage wurde sofort zur Kenntnis genommen und sehr schnell bearbeitet. Die Frau Greiner ist sehr kompetent und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Pollok
Rechtsanwalt Thomas Pollok
Kanzlei am Wieter, Bürgermeister-Peters-Strasse 2b, 37154 Northeim 6820.1490580674 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Pollok
aus 6 Bewertungen Super Anwalt, schnell und zuverlässig (18.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Stelling
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Stelling
Dr. Gleim & Partner – Rechtsanwaltssozietät, Admiralitätstr. 4, 20459 Hamburg 6719.6665718011 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Stelling ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Eigentümerversammlung
aus 15 Bewertungen Ich erhielt während einer langandauernden arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung mit meinem AG eine sehr kompetente und … (01.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Matt
Rechtsanwältin Gabriele Matt
Rechtsanwaltskanzlei Endriss und Kollegen, Dreikönigstr. 12, 79102 Freiburg im Breisgau 6890.4889818503 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Eigentümerversammlung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Gabriele Matt
(19.09.2023) Die Bearbeitung , war effektiv und zügig abgearbeitet
Profil-Bild Rechtsanwalt Reiner Friedrichs
Kanzlei Ryzner & Kollegen, Märkischer Ring 53, 58097 Hagen 6684.5827867148 km
Ich stehe für IHR RECHT ein
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Reiner Friedrichs vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
(22.10.2022) Angenehme Atmosphäre kompetente rechtsberatung nur zu empfehlen
Profil-Bild Rechtsanwältin Romy Ortel
Kanzlei Romy Ortel, Eisenbahnstr. 203, 14542 Werder (Havel) 6955.6744811401 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Romy Ortel ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen Frau Ortel ist hoch professionell und präzise und war mir innerhalb kürzester Zeit eine unsagbar große Hilfe. Dabei … (09.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jutta Fahrenschon-Pichler
Rechtsanwältin Jutta Fahrenschon-Pichler
Kanzlei Fahrenschon-Pichler, Schertlinstr. 13, 86159 Augsburg 7063.4848695499 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Baurecht & Architektenrecht
Frau Rechtsanwältin Jutta Fahrenschon-Pichler ist Ihr Ansprechpartner für Eigentümerversammlung
aus 8 Bewertungen Ein sehr angenehmes und offenes Gespräch und Aufzeigen der Möglichkeiten (30.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hendrik Hagedorn
Rechtsanwalt Hendrik Hagedorn
Hagedorn Rechtsanwälte, Oststraße 14, 59269 Beckum 6698.9179546965 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Hendrik Hagedorn für Rechtsfragen rund um den Bereich Eigentümerversammlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Faust
sehr gut
Rechtsanwalt Roland Faust
Benholz Mackner Faust, Wittbräucker Str. 42, 44287 Dortmund 6683.2045413655 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung bietet Herr Rechtsanwalt Roland Faust
aus 35 Bewertungen In einem wirklich ungewöhnlichen und nicht alltäglichen Fall hat uns Herr Faust sehr erfolgreich ggü. der öffentlichen … (25.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lukas Zimon
Rechtsanwalt Lukas Zimon
Kanzlei Kugler Hünefeld Zimon, Landhausstraße 68, 70190 Stuttgart 6931.6417086781 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Im Bereich Eigentümerversammlung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Lukas Zimon
(15.11.2022) In allen Fragen stand er zielgebend und auf ein positives Ergibniss findend, sehr erfolgreich zur Seite. Herr Zimon …
Profil-Bild Rechtsanwältin Mariam Shoja LL.M.
Rechtsanwältin Mariam Shoja LL.M.
JUSTLAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Wendenstr. 4, 20097 Hamburg 6722.0786486276 km
"Es ist sinnlos zu sagen: Wir tun unser Bestes. Es muss uns gelingen, das zu tun, was erforderlich ist."
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Steuerrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Mariam Shoja LL.M. ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
(21.03.2024) Ich habe noch nie in meinem ganzen Leben, eine so engagierte und einfühlsame Rechtsanwältin erlebt. Frau …
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Hoger
Rechtsanwältin Katja Hoger
Kanzlei Katja Hoger, Markt 3, 04643 Geithain 7017.7446877172 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Katja Hoger ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Eigentümerversammlung
(25.07.2021) Bisher konnte sie mich sehr gut beraten.
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Schöler
sehr gut
Rechtsanwalt Lars Schöler
schöler anwaltskanzlei, Kirchweg 2a, 50858 Köln 6669.4398465912 km
Ich bin für Sie da, damit es auf Ihrer Baustelle weitergeht!
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Lars Schöler vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Eigentümerversammlung
aus 24 Bewertungen Wir haben uns bei Herrn Schöler sehr gut aufgehoben gefühlt. Die Beratung war kompetent, ausführlich und sehr … (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald-Richard Pons
sehr gut
Rechtsanwalt Harald-Richard Pons
Kanzlei Harald-Richard Pons, Gartenstr. 54, 64546 Mörfelden-Walldorf 6825.2900525624 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Öffentliches Baurecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Harald-Richard Pons hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Eigentümerversammlung
aus 25 Bewertungen Sehr angenehme Beratung, erhalten. (16.12.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Eigentümerversammlung

Fragen und Antworten

  • Eigentümerversammlung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Eigentümerversammlung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Eigentümerversammlung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Eigentümerversammlung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Eigentümerversammlung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Die Wohnungseigentümerversammlung ist ein Organ zur Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 24 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wer Wohnungseigentum von einer aus mehreren Eigentumswohnungen bestehenden Immobilie erwirbt, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft – eine Unterart der sogenannten Bruchteilsgemeinschaft. Das Eigentum an der Wohnung stellt das Sondereigentum dar und das Eigentum an den Gemeinschaftsflächen und -räumen das Gemeinschaftseigentum, wie zum Beispiel ein gemeinsamer Garten. Durch das WEG hat der Gesetzgeber das Zusammenleben und die Organisation einer Eigentümergemeinschaft von mehreren Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage geregelt, um beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten mit dem Wohnungsnachbarn zu vermeiden. So regelt das Gesetz viele Rechte und Pflichten des Verwalters und der Eigentümer der Wohnungen. So müssen nach § 24 WEG grundsätzlich sämtliche wichtigen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen, in der Eigentümerversammlung entschieden werden. Weitere Regelungen, die von der Eigentümergemeinschaft bei der Versammlung zu beachten sind, ergeben sich aus der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung.

Einberufung der Eigentümerversammlung

Diese Versammlung wird mindestens einmal jährlich von der Hausverwaltung einberufen. Dies zählt zu den sogenannten Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Eigentümer kann, muss aber nicht daran teilnehmen. Die Gemeinschaft kann auf diesen Versammlungen für alle Mitglieder verbindliche Regelungen beschließen, wie etwa eine Hausordnung, um beispielsweise Lärmbelästigungen der Nachbarn untereinander zu vermeiden. Der Verwalter hat hierzu eine Einladung für die Versammlung an alle Wohnungseigentümer einzeln in Textform zu versenden. In der Regel wird die Versammlung durch schriftliche Einladung des Verwalters einberufen. Die Versammlung kann auch wirksam schriftlich einberufen werden, wenn die Einladung durch Fax oder E-Mail erfolgt. Dies gilt aber nur, wenn der jeweilige Eigentümer sein Einverständnis hierzu gegeben hat, also zum Beispiel dem Verwalter seine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck überlassen hat. Eine weitere Möglichkeit, die Versammlung einzuberufen, ist das sogenannte Umlaufverfahren. In diesem Verfahren ist die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich. Der Umlaufbeschluss muss jedem stimmberechtigten Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zugesendet werden. Jedes Mitglied kann auch eine bereits abgegebene Zustimmung zurückziehen, bis das Ergebnis bekannt gegeben wurde.

Die Einladung muss vom Verwalter mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der Versammlung der Eigentümergemeinschaft erfolgen, sofern kein Fall von besonderer Dringlichkeit vorliegt. Weiter hat der Verwalter darauf zu achten, dass die Einladung eine Tagesordnung beinhaltet, die für die Wohnungseigentümer nachvollziehbar, klar und eindeutig macht, welche Beschlüsse auf der Eigentümerversammlung gefasst werden sollen. Zudem ist der Verwalter zur Einberufung einer Versammlung verpflichtet, wenn ein Viertel der Eigentümer unter Bezeichnung von Angabe des Zweckes und der Gründe eine Eigentümerversammlung beantragen. Gibt es keinen Verwalter, so hat der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder dessen Stellvertreter die Einberufung der Eigentümerversammlung zu veranlassen. Verwalter und Verwaltungsbeirat werden ebenfalls von der Eigentümergemeinschaft bestimmt. Auch haben stimmberechtigte Wohnungseigentümer nach § 24 Abs. 4 WEG das Recht, selbst Tagesordnungspunkte zur Entscheidung auf die Tagesordnung zu setzen und Anträge zu stellen, wenn diese sachlich sinnvoll sind. Weigert sich die Verwaltung, kann der betroffene Eigentümer dies auch gerichtlich einklagen.

Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft

Der Ablauf der Versammlung der Eigentümergemeinschaft ist nicht öffentlich. An dieser dürfen neben dem Verwalter nur Wohnungseigentümer teilnehmen. Grundsätzlich hat in der Versammlung jeder Wohnungseigentümer eine Stimme. Das gilt nach § 25 Abs. 2 WEG auch, wenn er Eigentümer von mehreren Wohnungen ist. Gehört das Eigentum einer Wohnung mehreren Miteigentümern, müssen diese eine Person als gemeinsamen Vertreter bestimmen. Solange kein gemeinsamer Vertreter bestimmt ist, hat keiner der Miteigentümer ein Stimmrecht. Sie haben auch nicht das Recht, das Stimmrecht gemeinsam auszuüben, sondern können dies nur durch einen Vertreter.

Durch die Teilungserklärung kann ein Stimmrecht nach dem Objekt- oder Teilungsprinzip vereinbart werden. Nach dem Objektprinzip hat der Eigentümer für jede Wohnung eine Stimme, wobei die Größe der Wohnung keine Rolle spielt. Nach dem Wertprinzip bestimmt sich das Stimmrecht der Eigentümer nach dem Miteigentumsanteil, also nach dem Anteil seiner Wohnung oder Wohnungen am Gesamteigentum. Dieser Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung. Die Eigentümergemeinschaft ist beschlussfähig, wenn von den stimmberechtigten Eigentümern mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend sind. Ist die Versammlung nicht mit der erforderlichen Mehrheit vertreten, hat der Verwalter die Eigentümer zu einer neuen Versammlung einzuberufen. Bei der folgenden Versammlung ist für die Beschlussfähigkeit die Anwesenheit der Mehrheit der Eigentümer bzw. der Miteigentumsanteile nicht mehr erforderlich.

Beschlüsse werden von der Gemeinschaft in der Regel mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Enthält sich ein Eigentümer der Stimme, wird diese nicht berücksichtigt. Bei einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, der bauliche Veränderungen der Immobile oder Aufwendungen zum Gegenstand hat, müssen für eine wirksame Beschlussfassung nach § 22 Abs. 1 WEG sämtliche Wohnungseigentümer der Gemeinschaft zustimmen, deren Rechte entsprechend beeinträchtigt werden. Für bauliche Veränderungen wie beispielsweise im Rahmen einer Sanierung, bei einer beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Modernisierung an der Wohnanlage oder Anpassung von Gemeinschaftseigentum an den Stand der Technik ist eine sogenannte doppelt qualifizierte Mehrheit erforderlich. Das heißt, es müssen dreiviertel aller stimmberechtigten Mitglieder zustimmen und diese müssen mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile innehaben. Welche Mehrheit erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Protokollierung der Eigentümerversammlung

Die Vorschrift nach § 24 Abs. 6 WEG bestimmt, über den Verlauf der Eigentümerversammlung ein Protokoll anzufertigen, die sogenannte Niederschrift. Diese Niederschrift bzw. das Protokoll umfasst auch die von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. Das Protokoll bzw. die Niederschrift hat der Versammlungsleiter, ein Wohnungseigentümer und bei Vorhandensein eines Verwaltungsbeirats dessen Vorsitzender oder sein Vertreter zu unterschreiben. Entspricht der Inhalt der Niederschrift der Eigentümerversammlung nicht dem, was die Gemeinschaft tatsächlich entschieden hat, kann jeder Wohnungseigentümer die Berichtigung des Protokolls verlangen. Die im Protokoll enthaltenen Beschlüsse sind von der Verwaltung in einer Beschlusssammlung abzulegen, die sämtliche Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft enthalten muss. Jedes Mitglied der Eigentümergemeinschaft hat das Recht, in die dort gesammelten gefassten Beschlüsse und auch in jedes einzelne Protokoll Einsicht zu verlangen.

Wirksamkeit der Beschlüsse

Greift ein Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung rechtswidrig in die Rechte eines Eigentümers ein, kann dieser den Beschluss anfechten. Anfechtung bedeutet in diesem Fall, dass der Wohnungseigentümer bei Gericht gegen den Beschluss eine sogenannte Anfechtungsklage erheben muss, mit dem Antrag, den Beschluss für unwirksam zu erklären. Hat zum Beispiel der Hausverwalter vergessen, einen Wohnungseigentümer einzuladen, kann dieser jeden in der Eigentümerversammlung gefassten Beschluss anfechten. Allerdings hat in diesen Fällen eine Klage nur Erfolg, wenn seine Stimme das Beschlussergebnis beeinflusst hätte.  

Dabei ist jeder Beschluss der Gemeinschaft einzeln anzugreifen und auch konkret zu benennen. Die Frist zur Klageerhebung beträgt gemäß § 46 Abs. 1 WEG einen Monat nach Beschlussfassung und ist zwei Monate nach Beschlussfassung zu begründen. Verstreicht die Frist oder wird die Klage nicht rechtzeitig erhoben, gilt auch ein unwirksamer Beschluss als wirksam, da nur durch eine Entscheidung des Gerichts die Ungültigkeit des Beschlusses festgestellt werden kann. Gibt das Gericht der Klage statt, folgt die Aufhebung des Beschlusses.

Von diesen unwirksamen Beschlüssen sind die nichtigen Beschlüsse zu unterscheiden: Ein Beschluss ist nach § 23 Abs. 4 WEG nichtig, wenn er gegen eine Rechtsvorschrift verstößt, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann. So kann zum Beispiel die Eigentümerversammlung einem Mitglied nicht weitere Leistungspflichten auferlegen, die über das Tragen von Kosten und Lasten hinausgehen. Wann das der Fall ist, ist oft umstritten, und daher sollte bei Zweifeln ein Anwalt hinzugezogen werden. Ist ein Beschluss nichtig, so bedarf es keiner Anfechtungsklage vor Gericht. So kann jeder Wohnungseigentümer auch lange nach Ablauf der Frist einer Anfechtungsklage die Nichtigkeit des Beschlusses geltend machen und durch Erhebung einer Feststellungsklage feststellen lassen. Wurde ein Beschluss bereits erfolglos angefochten, kann aber nicht mehr die Nichtigkeit festgestellt werden. Wird eine Wohnung veräußert, ist auch der neue Eigentümer nach dem Wohnungskauf an die Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft gebunden.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Eigentümerversammlung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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