415 Anwälte für Kostenvoranschlag | Seite 18

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Rechtsanwalt Klaus Harbring
HARBRING DR. WIGGER & KOLLEGEN, Hermannstr. 23, 46399 Bocholt 6607.3746943271 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Harbring ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Kostenvoranschlag
(21.07.2017) Hat sich viel Zeit genommen und umfassend beraten! Wir waren sehr zufrieden!
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Rechtsanwältin Eva Graf-Friedel
Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH, Spitalstr. 1, 86609 Donauwörth 7035.4625726997 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Eva Graf-Friedel - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Kostenvoranschlag
aus 9 Bewertungen Sehr gute Kommunikation und prompte Antworten (07.04.2024)
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Rechtsanwalt Andreas Kitzel LL.M.
Mahlberg Rechtsanwälte, Godesberger Allee 125, 53175 Bonn 6698.5896321932 km
Fachanwalt Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Kitzel LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Kostenvoranschlag
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Rechtsanwältin Tanja Kleist
Rechtsanwältin Tanja Kleist, Bahnhofsplatz 2a, 65549 Limburg an der Lahn 6772.7667935536 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Pferderecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Tanja Kleist für Rechtsfragen rund um den Bereich Kostenvoranschlag
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Kanzlei Dr. Frank Biermann, Bruchtorwall 15, 38100 Braunschweig 6820.7181468292 km
Nicht nur Recht haben, sondern auch Recht bekommen!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Mediation
Bei juristischen Fragen im Bereich Kostenvoranschlag unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Frank Biermann
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sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Schopf
HFS Rechtsanwälte, Seestraße 16, 71638 Ludwigsburg 6925.2627434961 km
Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Kostenvoranschlag unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Thomas Schopf
aus 10 Bewertungen Also ich bin wirklich sehr zufrieden was mein Verfahren angeht. Es ist zwar keine Entscheidung bisher gefallen aber … (02.04.2024)
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Rechtsanwalt Michael Dederich
Dr. Roth & Kollegen Rechtsanwälte, Saarstraße 35, 91207 Lauf an der Pegnitz 7020.8836934244 km
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Juristische Fragen im Bereich Kostenvoranschlag beantwortet Herr Rechtsanwalt Michael Dederich

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kostenvoranschlag

Fragen und Antworten

  • Kostenvoranschlag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kostenvoranschlag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kostenvoranschlag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Kostenvoranschlag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kostenvoranschlag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Der Kostenvoranschlag ist ein kaufmännischer Vorgang und schützt vor zu hohen Kosten. Im Rahmen einer handwerklichen Dienstleistung wird der Auftrag und die auszuführenden Arbeiten näher beschrieben und ein eventueller Endpreis dafür festgelegt. Der Kostenvoranschlag ist schriftlich abzugeben. Dafür kann der Handwerks- oder Dienstleistungsbetrieb eine Gebühr verlangen, die bei Auftragserteilung mit der Auftragssumme verrechnet wird.

Natürlich gibt es genau festgelegte Bedingungen, die im Gesetz verankert sind. Der Kostenvoranschlag, der kurz auch KVA genannt wird, wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt das Vertragsverhältnis zwischen Betrieben und Privatleuten. Dabei sollte der Auftraggeber auf einen schriftlichen Kostenvoranschlag bestehen, dieser dient bei Vertragsstreitigkeiten als Nachweis und sollte folgende Punkte beinhalten. Die Firma, die den KVA ausgestellt hat, des Weiteren die Adresse des Auftraggebers. Inhaltlich sollten die auszuführenden Arbeiten und die zur Verwendung kommenden Ersatzteile oder Arbeitsmaterialien genau festgelegt werden. Auch der Preis, den der Kunde zu entrichten hat, sollte als ungefähre Summe genannt werden. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Summe im KVA maximal um 2 – 3% überstiegen werden darf. Andere wichtige kostenträchtige, respektive kostenaufwendige Arbeiten müssen vor der Ausführung mit dem Kunden abgesprochen werden. Der Kostenvoranschlag wird zumeist bei Kfz–Reparaturen und bei anderen Handwerksdienstleistungen in Anspruch genommen.

Mit einem schriftlichen KVA lassen sich auch die Angebote verschiedener Firmen vergleichen. Das wissen die Betriebe und dieses ist mit ein Grund, warum die KVAs kostenpflichtig sind. Jedoch sollte man nicht den Fehler machen und ein schriftliches Angebot mit dem Kostenvoranschlag zu vergleichen oder zu verwechseln. Denn zwischen den beiden kaufmännischen Vorgängen besteht auch ein rechtlicher Unterschied. Während der KVA weitgehend rechtsbindend ist, ist das schriftliche Angebot zumeist freibleibend, also unverbindlich, es sei denn, der Betrieb gibt im Angebot an, dass es bindend ist. Ein KVA sollte immer dann angefordert werden, wenn die Kosten der Dienstleistungen sehr kostenrelevant sein könnten. Kostenvoranschläge zwischen Betrieben und anderen Unternehmen fallen unter das Handelsgesetzbuch (HGB), nur wenn ein privater Kunde einen Kostenvoranschlag anfordert, greift das Bürgerliche Gesetzbuch.

Wenn also eine größere Reparatur an einem Fahrzeug oder Sanierungs- oder Reparaturarbeiten an einem Gebäude zu verrichten sind, sind diese Arbeiten mitunter mit hohen Kosten verbunden. Aus diesem Grunde sollte ein Kostenvoranschlag eingeholt werden, sodass der ungefähre Kostenrahmen abgesteckt werden kann. Alle Baumaßnahmen und auch alle Reparaturaufträge fallen unter das Werkvertragsrecht, welches im BGB geregelt ist, darunter fallen auch die entsprechenden Kostenvoranschläge.

Laut dem Gesetzestext § 632 BGB sind Kostenvoranschläge grundsätzlich nicht kostenpflichtig, es sei denn, der Unternehmer oder Werkunternehmer, wie er im Gesetzestext genannt wird, kann nachweisen, dass zur Erstellung des Kostenvoranschlages ein großer Aufwand betrieben werden muss, aber auch dann muss die Vergütung des KVA vor der Auftragsannahme abgesprochen sein. In der KFZ Branche wird gesagt, die Aufwendungen für einen Kostenvoranschlag sei der halbe Weg zur Reparatur, daher wird vor allem hier eine Aufwandsentschädigung verlangt, wenn der Auftraggeber die Reparatur in der Werkstatt ausführen lässt, mit der Reparaturrechnung verrechnet wird. Der Kostenvoranschlag ist auch dazu geeignet, sich vor zu hohen Kosten zu schützen, denn, wenn die Reparatur wesentlich mehr kostet, als im KVA niedergelegt, muss der Kunde mit diesen Kosten nicht einverstanden sein.

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