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Info Kostenvoranschlag

Der Kostenvoranschlag ist ein kaufmännischer Vorgang und schützt vor zu hohen Kosten. Im Rahmen einer handwerklichen Dienstleistung wird der Auftrag und die auszuführenden Arbeiten näher beschrieben und ein eventueller Endpreis dafür festgelegt. Der Kostenvoranschlag ist schriftlich abzugeben. Dafür kann der Handwerks- oder Dienstleistungsbetrieb eine Gebühr verlangen, die bei Auftragserteilung mit der Auftragssumme verrechnet wird.

Natürlich gibt es genau festgelegte Bedingungen, die im Gesetz verankert sind. Der Kostenvoranschlag, der kurz auch KVA genannt wird, wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt das Vertragsverhältnis zwischen Betrieben und Privatleuten. Dabei sollte der Auftraggeber auf einen schriftlichen Kostenvoranschlag bestehen, dieser dient bei Vertragsstreitigkeiten als Nachweis und sollte folgende Punkte beinhalten. Die Firma, die den KVA ausgestellt hat, des Weiteren die Adresse des Auftraggebers. Inhaltlich sollten die auszuführenden Arbeiten und die zur Verwendung kommenden Ersatzteile oder Arbeitsmaterialien genau festgelegt werden. Auch der Preis, den der Kunde zu entrichten hat, sollte als ungefähre Summe genannt werden. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Summe im KVA maximal um 2 – 3% überstiegen werden darf. Andere wichtige kostenträchtige, respektive kostenaufwendige Arbeiten müssen vor der Ausführung mit dem Kunden abgesprochen werden. Der Kostenvoranschlag wird zumeist bei Kfz–Reparaturen und bei anderen Handwerksdienstleistungen in Anspruch genommen.

Mit einem schriftlichen KVA lassen sich auch die Angebote verschiedener Firmen vergleichen. Das wissen die Betriebe und dieses ist mit ein Grund, warum die KVAs kostenpflichtig sind. Jedoch sollte man nicht den Fehler machen und ein schriftliches Angebot mit dem Kostenvoranschlag zu vergleichen oder zu verwechseln. Denn zwischen den beiden kaufmännischen Vorgängen besteht auch ein rechtlicher Unterschied. Während der KVA weitgehend rechtsbindend ist, ist das schriftliche Angebot zumeist freibleibend, also unverbindlich, es sei denn, der Betrieb gibt im Angebot an, dass es bindend ist. Ein KVA sollte immer dann angefordert werden, wenn die Kosten der Dienstleistungen sehr kostenrelevant sein könnten. Kostenvoranschläge zwischen Betrieben und anderen Unternehmen fallen unter das Handelsgesetzbuch (HGB), nur wenn ein privater Kunde einen Kostenvoranschlag anfordert, greift das Bürgerliche Gesetzbuch.

Wenn also eine größere Reparatur an einem Fahrzeug oder Sanierungs- oder Reparaturarbeiten an einem Gebäude zu verrichten sind, sind diese Arbeiten mitunter mit hohen Kosten verbunden. Aus diesem Grunde sollte ein Kostenvoranschlag eingeholt werden, sodass der ungefähre Kostenrahmen abgesteckt werden kann. Alle Baumaßnahmen und auch alle Reparaturaufträge fallen unter das Werkvertragsrecht, welches im BGB geregelt ist, darunter fallen auch die entsprechenden Kostenvoranschläge.

Laut dem Gesetzestext § 632 BGB sind Kostenvoranschläge grundsätzlich nicht kostenpflichtig, es sei denn, der Unternehmer oder Werkunternehmer, wie er im Gesetzestext genannt wird, kann nachweisen, dass zur Erstellung des Kostenvoranschlages ein großer Aufwand betrieben werden muss, aber auch dann muss die Vergütung des KVA vor der Auftragsannahme abgesprochen sein. In der KFZ Branche wird gesagt, die Aufwendungen für einen Kostenvoranschlag sei der halbe Weg zur Reparatur, daher wird vor allem hier eine Aufwandsentschädigung verlangt, wenn der Auftraggeber die Reparatur in der Werkstatt ausführen lässt, mit der Reparaturrechnung verrechnet wird. Der Kostenvoranschlag ist auch dazu geeignet, sich vor zu hohen Kosten zu schützen, denn, wenn die Reparatur wesentlich mehr kostet, als im KVA niedergelegt, muss der Kunde mit diesen Kosten nicht einverstanden sein.


 
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Thema Kostenvoranschlag

ist Bestandteil des Rechtsgebietes
  Werkvertragsrecht
 

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