84 Anwälte für Landwirtschaftsgesetz
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Landwirtschaftsgesetz
Fragen und Antworten
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Landwirtschaftsgesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Landwirtschaftsgesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Landwirtschaftsgesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Landwirtschaftsgesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Landwirtschaftsgesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist. -
Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.
Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
Das Landwirtschaftsgesetz ist ein bereits seit dem Jahr 1955 bestehendes Bundesgesetz.
Ziele des Landwirtschaftsgesetzes
Das Landwirtschaftsgesetz verfolgt mehrere Ziele. Ein Ziel ist, die Teilnahme der Landwirtschaft innerhalb der sich fortschreitend entwickelnden Volkswirtschaft der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten. Des Weiteren soll das Landwirtschaftsgesetz die bestmögliche Versorgung der Bevölkerung mit Ernährungsgütern sichern.
Aufgrund des Landwirtschaftsgesetzes ist es nötig, eine Angleichung der sozialen Lage der in der Landwirtschaft tätigen Menschen an die anderer vergleichbarer Berufe zu erfolgen. Eine wesentliche Besonderheit dabei ist, dass landwirtschaftliche Betriebe immer noch überwiegend als Familienunternehmen geführt werden.
Benachteiligungen der Landwirtschaft im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen soll eine entsprechend langfristig ausgerichtete Wirtschafts- und Agrarpolitik verhindern. Dazu soll die Wirtschaftspolitik insbesondere im Handel, bei der Steuer sowie dem Recht zur Vergabe von Kredit bestehende Nachteile der Landwirtschaft abbauen.
Ein weiteres Ziel ist die Steigerung der Produktivität in der Landwirtschaft. Da das EU-Recht die Agrarpolitik stark prägt, wirkt sich das entsprechend auf nationale Vorhaben zur Erfüllung der Ziele aus.
Mittel zur Erreichung der Ziele
Das Landwirtschaftsgesetz verpflichtet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, alle vier Jahre einen Agrarbericht vorzulegen. Die Daten werden dazu aus der Befragung mehrerer tausend landwirtschaftlicher Betriebe gewonnen. Diese haben zur Gewinnung genauer Informationen unter anderem eine Buchführung eingeführt. Besonderes Augenmerk ist im Bericht dabei auf eine unverfälscht ermittelte Entlohnung der dort arbeitenden Personen zu legen. Grund dafür sind die immer noch häufig durch Familienhand bewirtschafteten Bauernhöfe.
Auf Grundlage des Landwirtschaftsgesetzes wurden etwa Agrarsubventionen beschlossen. Auch Markteingriffe zum Schutz der heimischen Landwirtschaft erfolgten. So etwa über den Zoll. Bestrebungen, vergleichbare Löhne wie in anderen Wirtschaftszweigen zu erreichen, blieben jedoch ohne Erfolg.
(GUE)
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