4.923 Anwälte für MPU | Seite 206

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sehr gut
Rechtsanwalt Bernhard Mehr
Anwaltskanzlei Bernhard Mehr, Kirchenstrasse 13, 86956 Schongau 7095.2988706655 km
Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mediation
Rechtliche Fragen im Bereich MPU beantwortet Herr Rechtsanwalt Bernhard Mehr
aus 11 Bewertungen Danke Ihnen für alles .Sie haben mir sehr gut geholfen.Ich vergieße es nicht.Der macht alles was er versprochen … (29.03.2020)
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Kanzlei Guido Grolle, Bremerstraße 19a, 44135 Dortmund 6677.2332801037 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Opferhilfe • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich MPU bietet Herr Rechtsanwalt Guido Grolle
aus 5 Bewertungen Ich habe einen Verkehrsunfall gehabt und hatte diesbezüglich 2 gerichtliche Auseinandersetzung mit der Gegenpartei. … (07.01.2024)
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Rechtsanwältin Christiane Veit-Koop
Kanzlei Veit-Koop, Schifferstraße 7, 27568 Bremerhaven 6637.5911157058 km
Erbrecht • Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Christiane Veit-Koop vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich MPU

Rechtstipps von Anwälten zum Thema MPU

Fragen und Antworten

  • MPU: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema MPU umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema MPU und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • MPU: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit MPU sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung („MPU"), auch „Idiotentest" genannt, erfolgt, um die Fahreignung einer Person festzustellen. Sie ist eine Prognose anhand derer festgestellt wird, ob die betroffene Person medizinisch und psychologisch in der Lage ist, Fahrzeuge zu führen und dient der Vorbereitung einer Entscheidung über die Entziehung bzw. Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

Der Begriff „Eignung" bzw. „Fahreignung" spielt im Fahrerlaubnisrecht eine zentrale Rolle. In § 2 IV StVG heißt es dazu: „Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat."

Die Erteilung bzw. der Fortbestand einer Fahrerlaubnis setzt also voraus, dass der Bewerber bzw. Inhaber die Fahreignung aufweist. Ist ein Fahrerlaubnisbewerber oder ein Fahrerlaubnisinhaber aus medizinischen oder psychologischen Gründen nicht oder nicht mehr geeignet, Fahrzeuge im Straßenverkehr zu führen, wird eine Fahrerlaubnis nicht erteilt bzw. eine bestehende Fahrerlaubnis entzogen.

Eine MPU setzt sich aus einem medizinischen und einem psychologischen Teil zusammen und dauert in der Regel mehrere Stunden. Der für die MPU zuständige Gutachter muss sich an die durch die Fahrerlaubnisbehörde vorgegebenen Fragestellungen halten. Gegenstand der MPU sind nur Eigenschaften, Fähigkeiten und Verhaltensweisen, die im konkreten Fall für die Kraftfahreignung von Bedeutung sind, keine privaten Dinge. Vor der Untersuchung muss der Gutachter den Betroffenen über Gegenstand und Zweck der Untersuchung aufklären.

Eine MPU kann aus völlig unterschiedlichen Anlässen angeordnet werden, z. B.:

- Entziehung einer Fahrerlaubnis auf Probe

- Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Erreichens von 18 Punkten im Verkehrszentralregister

- Entziehung der Fahrerlaubnis im Zusammenhang mit der Einnahme von Alkohol und Betäubungsmitteln

- Umstände im Zusammenhang mit der körperlichen und geistigen Eignung

Prozentual ist der Anteil der medizinisch psychologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Konsum von Betäubungsmitteln am Höchsten: Promille-Sünder liegen prozentual deutlich auf Platz eins der Anzahl der durchgeführten Medizinisch-Psychologischen Untersuchungen, mit Abstand gefolgt von Drogen- und Medikamentenmissbrauch. Fahrungeeignetheit wegen körperlicher und/oder geistiger Mängel ist der seltenste Grund für medizinisch psychologische Untersuchungen.

Das Ergebnis der MPU wird in einem Gutachten festgehalten. Wird die Fahreignung der untersuchten Person festgestellt, spricht man von einem „positiven" Gutachten, wird die Fahreignung der untersuchten Person nicht festgestellt, handelt es sich um ein „negatives" Gutachten. Außerdem gibt es Gutachten, die die Eignung nach dem Eintritt einer bestimmten Bedingung, z. B. Nachschulung, annehmen. Vorbereiten kann man sich auf eine MPU auf verschiedene Arten, z. B. durch spezielle Seminare und Kurse oder das Lesen entsprechender Ratgeber-Bücher.

(WEI)

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