3.895 Anwälte für Pflichtteil | Seite 163

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Profil-Bild Rechtsanwältin Doris Schuster
Rechtsanwältin Doris Schuster
Kanzlei Doris Schuster, Gartenstraße 3, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz 7045.3955924798 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Doris Schuster ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Pflichtteil
aus 7 Bewertungen Freundliche und gute Beratung sowie schnelle Bearbeitung, absolut zum empfehlen. (28.09.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Steuerberater Gerhard Seidel
Anwaltskanzlei Seidel & Collegen, Humboldtstr. 17, 09669 Frankenberg/Sachsen 7046.5753144637 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt und Steuerberater Gerhard Seidel bietet im Bereich Pflichtteil Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Justin-Andreas Poel
sehr gut
Rechtsanwalt Justin-Andreas Poel
Rechtsanwaltskanzlei Poel, Lockwitztalstraße 20, 01259 Dresden 7088.199352864 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • IT-Recht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Justin-Andreas Poel ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Pflichtteil gerne behilflich
aus 11 Bewertungen Herr Poel hat uns hervorragend vetreten und das Problem zu unserer vollsten Zufriedenheit gelöst. Sehr zu empfehlen! (25.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Linhardt
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Linhardt
Linhardt. Rechtsanwälte, Johannisstr. 5, 90419 Nürnberg 7010.9515718944 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Pflichtteil beantwortet Herr Rechtsanwalt Thomas Linhardt
aus 17 Bewertungen Soviele Fälle positiv gelöst. Danke für die gute Zusammenarbeit. (25.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Pauli
Rechtsanwältin Anja Pauli
SchmuckDäumichen Rechtsanwälte, Springerstraße 11, 04105 Leipzig 6981.1532485033 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Anja Pauli für Rechtsfragen rund um den Bereich Pflichtteil
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Schulte
sehr gut
Bürogemeinschaft der Rechtsanwälte, Heinrichstraße 4, 30175 Hannover 6768.3854048105 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Volker Schulte ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Pflichtteil
aus 15 Bewertungen Hervorragende Umsetzung eines Schreibens an das Finanzamt zur Anerkennung einer Besteuerung ähnlich einer … (12.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt & Steuerberater Joachim Knapp
Rechtsanwalt & Steuerberater Joachim Knapp
Knapp Rechtsanwälte, Rheinstraße 3, 63225 Langen (Hessen) 6832.6617614438 km
Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt & Steuerberater Joachim Knapp im Bereich Pflichtteil bietet Beratung und Vertretung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Pflichtteil

Fragen und Antworten

  • Pflichtteil: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Pflichtteil umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Pflichtteil und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Pflichtteil: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Pflichtteil sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Als Pflichtteil bezeichnet man den Teil des Nachlasses, der teilweise oder komplett enterbten nächsten Familienangehörigen zusteht.

In Deutschland beträgt der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils nach § 1922-1934 BGB und wird ausschließlich als Geldbetrag gezahlt. Weder die anderen Erben noch der Pflichtteils-Erbe können die Zahlung in Sachwerten verlangen.

Grundsätzlich pflichtteilsberechtigt sind Kinder (im Sinne des Abstammungsrechts), adoptierte Kinder und Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner. Entferntere Verwandte (Eltern, Enkel, Urenkel usw.) sind nach § 2309 BGB nur pflichtteilsberechtigt, wenn kein grundsätzlich Berechtigter den Pflichtteil verlangen kann.

Das Recht auf einen Pflichtteil kann nach § 2336 BGB nur vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag unter Angabe von Gründen entzogen werden. So kann später im Streitfall ein Gericht entscheiden. Die Beweislast liegt hier bei demjenigen, der sich auf die Entziehung beruft (in der Regel der in Anspruch genommene Erbe).

Der Pflichtteil kann nach § 2333 BGB einem Abkömmling wegen Erbunwürdigkeit entzogen werden, wenn z. B. der Pflichtteilsberechtigte sich dem Erblasser gegenüber des Mordversuchs, der vorsätzlichen Körperverletzung oder eines anderen Verbrechens schuldig gemacht hat, eine gegenüber dem Erblasser bestehende Unterhaltspflicht böswillig verletzt hat oder einen ehrlosen bzw. unsittlichen Lebenswandel gegen den Willen des Erblassers führt.

Beim letzten Grund bestehen allerdings erhebliche Auslegungsprobleme, zumal das Gesetz vorsieht, dass dieser Punkt als unwirksam erklärt werden kann, wenn der Pflichtteilsberechtigte diesen Lebenswandel zum Zeitpunkt des Erbwandels dauerhaft aufgegeben hat.

Gegenüber den Eltern kann der Pflichtteil nach § 2334 BGB nur bei Mordversuch, Begehung eines Verbrechens gegen den Erblasser oder Verletzung der Unterhaltspflicht entzogen werden.

Der Pflichtteil des Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners kann nach § 2335 BGB sogar nur bei Mordversuch oder Verletzung der Unterhaltspflicht entzogen werden, da der Pflichtteil dem Ehegatten gegenüber notfalls auch durch Scheidung entzogen werden kann, was gegenüber einem Abkömmling nicht möglich ist.

Bei Verzeihung (der Erblasser zeigt durch sein Verhalten, dass er nicht weiter gekränkt ist) erlischt die Entziehung.

Nach § 2338 BGB kann der Erblasser bei einem sehr verschwenderischen oder hoch verschuldeten Abkömmling den Pflichtteil an dessen Erben übergehen lassen. Die Auszahlung würde dann nach Tod des Abkömmlings erfolgen.

Hat der Pflichtteilsberechtigte weniger geerbt, als ihm als Pflichtteil zustehen würde, kann er nach § 2305 BGB von den Miterben den fehlenden Teil als Geldbetrag verlangen. Berechnet wird die Höhe des Pflichtteils durch den Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Todes.

Zuwendungen, die laut Erblasser (schriftliche Erklärung) ausdrücklich auf den Pflichtteil angerechnet werden sollen, muss der Berechtigte anrechnen lassen, wenn ihm die schriftliche Erklärung des Erblassers hierüber zugegegangen ist.

Hat der Erblasser Schenkungen durchgeführt, kann der Pflichtteilsberechtigte eine Anrechnung der Schenkung verlangen. Die Schenkung wird dann behandelt, als wäre sie noch im Nachlass vorhanden. Reicht der tatsächlich vorhandene Nachlass dann nicht zur Zahlung des Pflichtteils aus, so kann sich der Berechtigte an den Empfänger der Schenkung wenden und Zahlung verlangen. Diese Regelung verfällt 10 Jahre nach Schenkung.

Nach § 2332 BGB erlischt der Anspruch auf den Pflichtteil 3 Jahre, nachdem der Berechtigte vom Erbfall erfahren hat. Ohne die Kenntnis beträgt die Frist 30 Jahre. Gleiches gilt auch für die Ansprüche auf Pflichtteilsergänzung.

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