2.595 Anwälte für Vorkaufsrecht | Seite 109

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Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Bernward Huflaender
Rechtsanwalt und Notar Bernward Huflaender, Rembertistr. 102, 28195 Bremen 6675.977637402 km
Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Vorkaufsrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt und Notar Bernward Huflaender
(24.08.2023) seit Nov. 2022 läuft ein Antrag auf Aufteilung einer Immobilie. Seit Januar 23 bearbeitet Hufländer diese nicht und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Weber
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Weber
Kanzlei Neukam und Weber, Hersbrucker Str. 60, 91207 Lauf an der Pegnitz 7021.1673508863 km
"Die Aufgabe eines Anwalts besteht nicht nur darin, Recht zu haben, sondern auch Recht zu bekommen." - Robert H. Jackson
Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Jens Weber für Rechtsfragen rund um den Bereich Vorkaufsrecht
aus 48 Bewertungen Bei Problemen im Nachgang eines PKW-Verkaufs hat mich Herr Weber sehr gut beraten und meine Interessen zu meiner … (10.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gudrun Fuchs
Rechtsanwalt Gudrun Fuchs Kanzlei Fuchs, Maximilianstr. 14/ III, 93047 Regensburg 7100.1897991845 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Internationales Recht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Im Bereich Vorkaufsrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Gudrun Fuchs
(21.08.2023) Meine Angelegenheit wurde von Rechtsanwältin Fuchs schnell und zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Vorkaufsrecht

Fragen und Antworten

  • Vorkaufsrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Vorkaufsrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Vorkaufsrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Vorkaufsrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Vorkaufsrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Mit einem Vorkaufsrecht kann man sich das Recht sichern, einen bestimmten Gegenstand oder eine Immobilie zu erwerben, bevor dies ein Dritter tut. Das bedeutet: Haben der Eigentümer und ein Dritter einen Kaufvertrag über die Immobilie oder einen Gegenstand abgeschlossen, muss der Verkäufer den Vorkaufsberechtigten unverzüglich über das Rechtsgeschäft informieren und ihm die Möglichkeit geben, sein Vorkaufsrecht auszuüben. In diesem Fall kommt der Vertrag über den Hauskauf grundsätzlich zu den Bedingungen zustande, die der Verkäufer mit dem Dritten ausgehandelt hat.

Sofern kein gesetzliches Vorkaufsrecht greift - wie z. B. das Vorkaufsrecht eines Mieters nach § 577 BGB -, kann man sich ein Vorkaufsrecht aber nur schuldrechtlich oder dinglich sichern. So kann ein Vertrag abgeschlossen werden, der aber rechtswirksam sein muss: Eine Vorkaufsvereinbarung z. B. bei einem Grundstück muss nach § 311b BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) notariell beurkundet werden. Das schuldrechtliche Vorkaufsrecht nach den §§ 463 bis 473 BGB ist aber nur für den Eigentümer und den Vorkaufsberechtigten rechtlich bindend. Daher kann zur besseren Absicherung bei Grundstücken bzw. grundstücksgleichen Rechten auch ein dingliches Vorkaufsrecht nach den §§ 1094 ff. BGB eingeräumt werden. Dies geschieht durch Einigung der Parteien und Eintragung des Vorkaufsrechts ins Grundbuch. Ebenso wie bei einer Vormerkung wird damit das Recht auf die Übertragung des Eigentums gegenüber Dritten besonders geschützt.

Zu beachten ist allerdings, dass das Vorkaufsrecht nach § 469 BGB nur innerhalb bestimmter Fristen ausgeübt werden kann. Die Frist beginnt zu laufen, wenn der Vorkaufsberechtigte vom Eigentümer über den Kaufvertrag mit dem Dritten informiert wurde. Die Frist beträgt

  • bei Grundstücken zwei Monate und
  • bei allen anderen Gegenständen eine Woche.

Daraus ergibt sich, dass das Vorkaufsrecht erst ausgeübt werden darf, wenn der Eigentümer mit einem Dritten einen Kaufvertrag über die betreffende Sache oder das Grundstück geschlossen hat. Nach Ausübung des Vorkaufsrechts ist der Eigentümer somit plötzlich zwei Personen aufgrund Vertrages verpflichtet. Um in diesem Fall keinen Schadenersatz leisten zu müssen, kann er sich im Vertrag mit dem Dritten ein Recht auf Rücktritt vorbehalten. Macht der Vorkaufsberechtigte dann von seinem Recht Gebrauch, kann der Eigentümer ohne finanzielle Einbußen vom Kaufvertrag mit dem Dritten zurücktreten und dem Vorkaufsberechtigten den Gegenstand bzw. die Immobilie übertragen. Kann der Vorkaufsberechtigte etwa wegen Insolvenz den Kaufpreis jedoch nicht aufbringen, ist seine Erklärung, das Vorkaufsrecht ausüben zu wollen, unwirksam.

Liegt weder ein Hauskauf noch der Kauf eines anderen Gegenstands vor, sondern vielmehr eine Schenkung oder ein Tausch, ist das Vorkaufsrecht nutzlos. Es kann somit nur ausgeübt werden, wenn der Eigentümer das Grundstück bzw. den Gegenstand veräußert. Des Weiteren ist das Vorkaufsrecht nach § 471 BGB ausgeschlossen, wenn „der Verkauf im Wege der Zwangsvollstreckung oder aus einer Insolvenzmasse erfolgt".

(VOI)

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