7 Tipps, die Sie als Arbeitnehmer bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses beachten sollten

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7 Tipps, die Sie als Arbeitnehmer bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses beachten sollten

1. Ruhe bewahren!

Dies ist in einer derartigen Situation meist leichter gesagt als getan. Der Erhalt einer Kündigung führt jedoch nicht zwangsläufig zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Spricht ein Arbeitgeber eine Kündigung aus, stellt sich zunächst die Frage, ob diese wirksam ist. Allgemein gilt: Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen und von einer Person unterschrieben sein, die hierzu befugt bzw. ordnungsgemäß bevollmächtigt ist. Bereits an dieser Hürde scheitern viele Kündigungen. Sollte dies der Fall sein, ist es aus taktischer Sicht sinnvoll, den Arbeitgeber hierauf nicht sofort hinzuweisen, da ihm andernfalls die Möglichkeit gegeben wird, eine erneute Kündigung, diesmal unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, auszusprechen. Darüber hinaus gibt es noch diverse Formen von Kündigungsschutz, die einer Kündigung entgegenstehen. Hierzu noch im Folgenden.

2. Werden Sie aktiv!

Wird eine Kündigung ausgesprochen, muss dagegen innerhalb einer Frist von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden. Wird diese Frist versäumt, ist die Kündigung grundsätzlich wirksam, gleichgültig ob die Kündigung letztlich gerechtfertigt gewesen wäre oder nicht. Lassen Sie sich so bald wie möglich juristisch im Hinblick auf die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage beraten.

3. Entscheiden Sie für sich, wie es weitergehen soll!

Wenn Sie eine Kündigung erhalten und diese unwirksam ist, müssen Sie für sich die Entscheidung treffen, ob Sie das Arbeitsverhältnis fortsetzen oder aber versuchen wollen, eine Abfindung zu verhandeln. Falls Sie kein Interesse an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses haben, sollten Sie dies Ihrem Arbeitgeber aus taktischen Gründen nicht mitteilen. Sobald ein Arbeitgeber Kenntnis erlangt, dass tatsächlich kein Interesse an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses besteht, wird er Ihnen, wenn überhaupt, eine deutlich geringere Abfindung anbieten.

4. Denken Sie an Folgeansprüche!

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses stehen einem Arbeitnehmer in der Regel diverse Ansprüche zu, deren Erfüllung oder finanzielle Abgeltung geregelt werden muss. Beispielsweise gilt es zu klären, wie mit den verbleibenden Urlaubstagen zu verfahren ist. Werden Sie von der Arbeit freigestellt oder soll Urlaub finanziell abgegolten werden? Bestehen noch Ansprüche auf Gratifikationen wie Weihnachtsgeld? Wann müssen Sie einen Dienstwagen, falls erhalten, zurückgeben? Wann und mit welchem Inhalt erhalten Sie ein Arbeitszeugnis? Erfahrungsgemäß können diese Punkte im Rahmen einer Kündigungsschutzklage zugleich geregelt werden, insbesondere dies ist ein wesentlicher Vorteil, kann das Arbeitszeugnis „mitgestaltet“ werden.

5. Informieren Sie sich so früh wie möglich über ihre Rechte!

Selbst dann, wenn die Kündigung die formellen Voraussetzungen erfüllt (Schriftform etc.), bestehen diverse Möglichkeiten, sich erfolgreich gegen die Kündigung zur Wehr zu setzen. Abhängig insbesondere von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer besteht bei vielen Arbeitsverhältnissen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Kündigt in diesem Fall der Arbeitgeber, muss ein personenbedingter, verhaltensbedingter oder betriebsbedingter Grund vorliegen, der im Rahmen einer Interessenabwägung eine Kündigung rechtfertigt. Daneben gibt es Sonderkündigungsschutz, z. B. für werdende Mütter oder Schwerbehinderte. Selbst wenn die Regelungen zum Kündigungsschutz nicht gelten, müssen Arbeitgeber bestimmte gesetzliche Mindestanforderungen einhalten.

6. Ausschlussfristen beachten!

Im Arbeitsrecht gibt es die Besonderheit, dass z. B. aufgrund von tarifvertraglichen und einzelvertraglichen Regelungen eine Vielzahl an von sog. „Ausschlussfristen“ existiert. Ausschlussfristen regeln, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nicht mehr geltend gemacht werden können, wenn diese nicht innerhalb einer bestimmten Frist außergerichtlich und/ oder gerichtlich geltend gemacht werden. Der Sinn der Regelung steckt darin, dass die Parteien des Arbeitsverhältnisses frühzeitig die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis abschließend regeln. Werden die Fristen versäumt, ist dies zum einen ärgerlich, zum anderen meist mit einem hohen finanziellen Schaden verbunden, gerade im Hinblick auf die Abgeltung von Urlaubsansprüchen und Überstunden.

7. Melden Sie sich arbeitssuchend!

Wird Ihnen gekündigt, ist es erforderlich, dass Sie sich umgehend bei der Agentur für Arbeit telefonisch, online oder vor Ort arbeitssuchend melden. Dies muss spätestens 3 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses erfolgen, wenn diese Frist aufgrund der kürzeren Kündigungsfrist nicht eingehalten werden kann, spätestens innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung. Es spielt in diesem Zusammenhang auch keine Rolle, ob die Kündigung letztlich begründet ist oder nicht. Darüber hinaus bestehen gegenüber der Bundesagentur für Arbeit meist noch weitere Obliegenheiten, die man beachten muss. Verstöße hiergegen führen dazu, dass die Bundesagentur berechtigt ist, Sperrzeiten zu verhängen, in denen sodann kein Arbeitslosengeld bezahlt wird.

Sollten Sie Fragen rund um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Profitieren Sie von unserer Erfahrung. Wir übernehmen zugleich die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, sofern eine Versicherung vorhanden ist, um zügig die Deckungszusage zu erhalten. Sollten Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, besteht zudem die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Falls Sie hierzu Fragen haben, stehen wir Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung.


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