DIeselskandal – LG Leipzig verurteilt zur Rückzahlung des gesamten Kaufpreises ohne Nutzungsersatz

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In einem von der Kanzlei am Forum geführten Rechtsstreit vor dem LG Leipzig hat das Gericht mit Urteil vom 30.10.2019 (Az.: 08 O 3252/18) nun sowohl die VW AG als auch die Audi AG gemeinsam zur Rücknahme eines vom sog. Dieselskandal betroffenen PKW im Gegenzug zur Rückzahlung des vollen im Jahre 2012 geleisteten Kaufpreises verurteilt. 

Geltend gemacht wurde mit der Klage die Rückzahlung des Kaufpreises ohne Abzug von Ersatz für Nutzungen für die vom Kläger zurückgelegten Kilometer. 

Das Landgericht Leipzig gelangte zu der Rechtsauffassung, dass eine Manipulation des Pkw in sittenwidriger Weise erfolgte und daher Schadensersatzansprüche sowohl gegenüber der VW AG als auch gegenüber der Audi AG bestehen.

Gemäß dem Urteil des Landgerichts Leipzig erhält der Kläger nunmehr den von ihm im Jahre 2012 gezahlten Kaufpreis in Höhe eines Betrages von über 30.000,00 € für seinen Audi Q5 zurück.

Nutzungsersatz für die zurückgelegten Kilometer seit dem Jahre 2012 ist nach Auffassung des Gerichts nicht geschuldet. 

Diese Rechtsauffassung wird nach derzeitigem Sachstand noch von einer Minderzahl der Gerichte vertreten. In der überwiegenden Anzahl der Fälle ist aus derzeitiger Sicht nach Auffassung der Gerichte bei einer Rückabwicklung des Kaufvertrages ein Abzug für die von dem Käufer seit dem Kauf zurückgelegten Kilometer geschuldet. Jedoch wird auch, wie vorliegend, die gegenteilige Auffassung vertreten. 

Im Übrigen wurde die VW AG sowie die Audi AG zur Übernahme sowohl sämtlicher Kosten des Klägers als auch der Gerichtskosten verurteilt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



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