8000 € mehr von der Vollkaskoversicherung

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Es lohnt sich, die Abrechnung der Versicherung und das Gutachten zu hinterfragen. Das zeigt ein Beispiel meiner Mandantin.


Die Versicherung hatte einen Gutachter beauftragt, den Unfallschaden zu begutachten. Das ist okay, weil die Versicherungsbedingungen der Kaskoversicherung die Möglichkeit dazu lassen.


1. Abrechnung der Versicherung: Wirtschaftlicher Totalschaden

Der Gutachter hat aber die Reparaturkosten zu hoch angesetzt. Tatsächlich war eine Reparatur für viel weniger Geld möglich.
Der Wiederbeschaffungswert des Autos war wiederum viel zu niedrig angesetzt.
Zu dem ermittelten Wert war auf dem Markt kein vergleichbares Fahrzeug zu finden.
Die Konsequenz dieser Kalkulation: Das Auto wurde zum wirtschaftlichen Totalschaden gerechnet, obwohl es tatsächlich keiner war. Meine Mandantin hätte das Auto verschrotten und sich ein anderes Fahrzeug kaufen sollen. Die Kaskoversicherung hätte meiner Mandantin 9.000,00 € für das Auto bezahlt.

Mandantin widerspricht Gutachten

Die Mandantin widersprach dem Gutachten und forderte eine Korrektur.
Weder die Versicherung, noch der Gutachter reagierten auf die Einwände der Mandantin. Deshalb kam sie zu mir in die Kanzlei.

Nachdem wir der Versicherung mitgeteilt haben, welche Fehler das Gutachten hat und ihr eine Frist für die Korrektur des Gutachtens gesetzt haben, kam endlich Bewegung ins Spiel.


Der Wiederbeschaffungswert wurde nach oben korrigiert. Mit der Anhebung des Wiederbeschaffungswertes war es der Werkstatt möglich, den Schaden zu reparieren.


Aus einem Totalschaden wurde ein Reparaturschaden.

2. Abrechnung: Reparaturschaden + 8.000,00 €

  • Statt das Auto verschrotten zu lassen, konnte die Mandantin den Wagen reparieren.
  • Die Versicherung zahlte am Ende statt 9.000,00 € über 17.000 € für die Reparatur.

Das Auto landete nicht in der Schrottpresse, sondern wieder in ihrer Garage.

Unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit ist dies nicht nur für die Mandantin ein hervorragendes Ergebnis.



Was Sie bei einem Kaskoschaden tun sollten

Prüfen Sie den Wiederbeschaffungswert, den der Gutachter angesetzt hat. Können Sie am Markt ein ähnliches Fahrzeug mit vergleichbarer Ausstattung zu diesem Wiederbeschaffungswert bekommen?

Prüfen Sie die Ausstattungsmerkmale Hat der Gutachter alle relevanten Ausstattungsmerkmale aufgelistet? Hierbei handelt es sich um wertbildende Faktoren für den Wiederbeschaffungswert. Fehlen wichtige Ausstattungsmerkmale, kann sich das gravierend auf den Wert auswirken - zu Ihrem Nachteil.

Prüfen Sie die Höhe der Reparaturkosten Sie sollten unbedingt die Höhe der kalkulierten Reparaturkosten überprüfen. Auch wenn Sie hierfür die Hilfe Ihrer Werkstatt benötigen, kann es sich am Ende lohnen.

Prüfen Sie die KBA-Nummer Ist im Gutachten die richtige KBA-Nummer wiedergegeben? Die KBA-Nummer gibt Auskunft über den Typ und das Alter des Fahrzeugs. Wenn die Nummer falsch ist, kann es sein, das der Gutachter ein viel älteres Fahrzeug, bei der Kalkulation zugrunde gelegt hat.

Widersprechen Sie einem fehlerhaften Gutachten
Stellt sich heraus, dass einer dieser Werte massiv von der Realität abweicht, sollten Sie dem Gutachten auf jeden Fall widersprechen und eine Korrektur verlangen.

Die Hartnäckigkeit unserer Mandantin hat sich ausbezahlt. Sie konnte ihr Fahrzeug reparieren lassen, ohne sich für ein neues Fahrzeug in Unkosten stürzen zu müssen.

Außerdem musste die Vollkaskoversicherung auch unsere Anwaltskosten übernehmen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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