Aachener und Münchener Lebensversicherung – Widerspruchsrecht nutzen und aussteigen!

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Viele Lebensversicherungen rentierten sich nicht

Versicherer versprachen Verbrauchern bei Abschluss einer Lebensversicherung hohe Renditen durch risikoreiche Finanzgeschäfte – diese blieben jedoch regelmäßig aus. Weil die zu zahlenden Beiträge sich trotz der schlechten Entwicklung der Verträge nicht veränderten, wurden die Lebensversicherungen für viele Versicherte zur finanziellen Belastung. Eine Kündigung des Vertrags war und ist keine sinnvolle Option, da die durch den Versicherer rückzuzahlende Summe (sog. Rückkaufswert) zu gering wäre. Der Verbraucher würde ein sattes Verlustgeschäft machen.

Wird dem Lebensversicherungsvertrag jedoch erfolgreich widersprochen, kann sich der Verbraucher den ursprünglich investierten Betrag abzüglich einer Verwaltungsgebühr und einem Risikoanteil erstatten lassen. So wird es möglich, die unrentablen Verträge doch noch verlustfrei zu verlassen und endlich wirtschaftlich vorzusorgen.

Fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen machen Ausstieg heute möglich

Versicherungsunternehmen wie die Aachener und Münchener Lebensversicherung haben Verbraucher in den fraglichen Jahren tausendfach fehlerhaft über ihr Widerspruchsrecht belehrt. Die Nachlässigkeit der Versicherer gibt Verbrauchern, die unzufrieden mit der Entwicklung ihres Vertrags sind, heute die Möglichkeit, die unrentablen Versicherungen abzulösen. Denn ist eine Widerspruchsbelehrung ungültig, beginnt die Widerspruchsfrist nicht zu laufen. Damit entsteht ein sogenanntes „ewiges“ Widerspruchsrecht, die Versicherungsnehmer können zeitlich unbegrenzt widersprechen.

Versicherungsnehmer der Aachener und Münchener sollten also eine professionelle Prüfung ihrer Vertragsunterlagen veranlassen.

Fehler auch in Widerspruchsbelehrungen der Aachener und Münchener – Verträge jetzt prüfen lassen!

Im Folgenden stellen wir zwei typische Fehler der Widerspruchsbelehrungen der Aachener und Münchener dar. Als Versicherungsnehmer sollten Sie eine Prüfung Ihrer Vertragsunterlagen durch unsere Experten veranlassen. Wir bieten eine kostenfrei Erstprüfung für Sie an.

Hinweis auf Textformerfordernis fehlt in Belehrungen der Aachener und Münchener Lebensversicherung

Die Versicherung weist in ihren Belehrungen nicht darauf hin, dass der Widerspruch vom Versicherungsnehmer in Textform zu erheben ist. Vielmehr führt sie aus, zur Fristwahrung genüge die rechtzeitige Absendung der Widerspruchserklärung. Für eine vollständige Belehrung wäre aber in jedem Fall ein Hinweis auf die einzuhaltende Form erforderlich gewesen. Der Versicherungsnehmer kann der hier gewählten Formulierung nicht entnehmen, welche Form er bei Erhebung seines Widerspruchs einzuhalten hat. Das widerspricht klar den Vorgaben des Gesetzgebers für Widerspruchsbelehrungen.

Für den Fristbeginn erforderliche Unterlagen nicht vollständig benannt

In den Verträgen der Aachener und Münchener heißt es, der Beginn der 30-tägigen Widerspruchsfrist hänge vom Erhalt des Versicherungsscheins und der Überlassung weiterer Unterlagen ab. Welche weiteren Unterlagen das sein sollen, wird aber nicht dargestellt. Der Versicherungsnehmer muss damit im Zweifel selbst in Erfahrung bringen, welche Unterlagen ihm zugehen müssen, um die Frist in Gang zu setzen. Ein solches Ergebnis steht in Widerspruch zu den Vorgaben des Gesetzgebers.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Verträgen mit der Aachener und Münchener Lebensversicherung jetzt widersprechen!

Mit Werdermann | von Rüden haben Sie einen im Bereich des Kredit- und Kapitalmarktrechts erfahrenen Partner an der Hand. Unsere Rechtsanwälte bieten Ihnen eine kostenfreie Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an. Auf dieser Grundlage können wir Ihnen mitteilen, ob sich ein Widerspruch lohnt, oder nicht.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

1. Sie wissen, ob die Widerspruchsbelehrung falsch sein dürfte.

2. Wir teilen Ihnen mit, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, gegen die Versicherung vorzugehen.

3. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.

Kurz: Sie wissen, was es kostet und ob es sich lohnt, gegen die Versicherung vorzugehen.


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