Aachener und Münchner Lebensversicherung AG im rechtlichen Nachteil

  • 3 Minuten Lesezeit

Kunden der Aachener und Münchner Lebensversicherung AG noch Jahre später zum Widerspruch berechtigt

Die Aachener und Münchner Lebensversicherung AG muss als eine von vielen Versicherungen in Deutschland eine rechtlich und finanziell nachteilige Situation hinnehmen. Mehr als die Hälfte aller Kunden der Aachener und Münchner Lebensversicherung AG könnte noch heute dazu berechtigt sein, dem eigenen Versicherungsvertrag zu widersprechen.

Normalerweise ist der Widerspruch auf 14 Tage befristet. Weil die Aachener und Münchner Lebensversicherung AG aber jahrelang fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen nutzte, hat diese Frist in vielen Fällen nicht eingesetzt. Auch Jahre später besteht das Widerspruchsrecht fort und kann sich bei geschickter Nutzung zu einem gewinnbringenden Vorzug entwickeln. Betroffen können alle Verbraucher sein, die zwischen 1994 und 2007 bei der Aachener und Münchner Lebensversicherung AG oder einer anderen deutschen Lebens- oder Rentenversicherung einen Versicherungsvertrag abgeschlossen haben.

Per Widerspruch zur Trennung von teurer Versicherung bei Aachener und Münchner

Die Vorsorge bei der Aachener und Münchner Lebensversicherung AG entpuppt sich heute in diversen Fällen als Fehlinvestition. Viele Versicherungsnehmer sind unglücklich mit der erzielten Ersparnis und den Konditionen, wünschen sich einen Ausweg aus der teuren Verbindlichkeit.

Die zwischen 1994 und 2007 geschlossenen Verträge bei der Aachener und Münchner Lebensversicherung AG weisen einige nachteilige Faktoren auf, die diesen Unmut gegenüber der eigenen Versicherung katalysieren.

Einerseits fällt hier das Policenmodell negativ auf. Die meisten der Verträge wurden nach dieser Vorgehensweise abgewickelt, 2008 ist das Policenmodell aus Gründen des Verbraucherschutzes bundesweit für unzulässig erklärt worden. Bei diesem Modell erhielt der Kunde von der Versicherung bei Vertragsschluss keine eigenen Exemplare der Dokumente, diese wurden erst nachträglich zugeschickt – ein höchst zweifelhaftes Prozedere.

Des Weiteren ist die Fondsbindung der Versicherungen der Aachener und Münchner eine negative Komponente. Die Versicherer warben damit, den Tarif an einen Fonds, also ein risikobehaftetes Finanzgeschäft, zu knüpfen, um von etwaigen rasanten Gewinnen auf dem Finanzmarkt profitieren zu können. Allerdings trat das Gegenteil der Prognosen ein: Die Investitionen schlugen fehl, die Gewinne blieben aus und die Zinslage spielte ebenso wenig mit. Das wirkte sich unweigerlich auch auf die Verträge der Aachener und Münchner Lebensversicherung AG aus, die nun unverhältnismäßig hohe Beiträge für eine geringe Ersparnis einforderten.

Ein Kündigungsrecht besteht, um aus diesem Verlustgeschäft auszusteigen. Allerdings muss dann in Kauf genommen werden, dass lediglich der sogenannte Rückkaufswert an den Kunden ausgeschüttet wird. Dieser stellt häufig nur einen Bruchteil der eingezahlten Beiträge dar.

Eine weitere, attraktive Option ist die Trennung von der Aachener und Münchner Lebensversicherung AG mittels Widerspruch. Hierbei wird der Versicherungsvertrag rückabgewickelt, der Verbraucher erhält fast alle eingezahlten Beiträge zurückerstattet und kann infolgedessen effektiv, sicher und sinnvoll Vorsorge betreiben.

Werdermann | von Rüden prüft Versicherungsvertrag auf Widerspruchsrecht – kostenlos!

Voraussetzung für das „ewige“ Bestehen des Widerspruchsrechts ist, eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung von der Aachener und Münchner Lebensversicherung AG erhalten zu haben. Fehlerhaft ist solch eine Belehrung, wenn sie den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht, beispielsweise Formerfordernisse verschweigt oder unbenannte Dokumente enthält.

Es kann jedoch nicht verallgemeinert werden, eine gründliche Einzelfallprüfung ist unumgänglich. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet allen potentiell Betroffenen eine kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen an. Unsere Experten analysieren für Sie, ob ein Widerspruchsrecht besteht und was Ihre Aussichten sind.

Nutzen Sie jetzt Ihr Widerspruchsrecht und sparen Sie durch die Trennung von Ihrer teuren Lebensversicherung viel Geld!

Nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Erstberatung wissen Sie,

  • wie Ihre Widerspruchsbelehrung zu bewerten ist,
  • ob sich die Rückabwicklung für Sie wirtschaftlich lohnt,
  • was Sie die Durchsetzung Ihrer Rechte kostet!

Sie gehen kein Risiko und keine Verpflichtung ein!

Weitere Informationen auf unserer Homepage. Gerne stehen wir Ihnen via E-Mail oder Telefon zur Verfügung!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Fabian Heyse

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten