Ab 1. Oktober 2021 wird die digitale Krankmeldung Pflicht!

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Diese Verpflichtung gilt für alle Ärzte und Ärztinnen. Das heißt, dass jede Arztpraxis ab dem 1. Oktober 2021 grundsätzlich die Krankmeldung oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz AU), wie der gelbe Schein formell heißt, digital ausstellen muss.

Gemäß des Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) haben alle Ärztinnen und Ärzte ab dem oben genannten Stichtag die AU elektronisch an die jeweilige Krankenkasse ihrer Patienten zu schicken. Hierbei ist der Kommunikationsdienst (KIM) zu nutzen. Die Praxen sollten sich daher entsprechend digital vorbereiten, wenn dies noch nicht erfolgt ist!

Hierfür gibt es eine Übergangsregel bis Ende des Jahres. Bis zum 31. Dezember 2021 haben Ärztinnen und Ärzte Zeit, die notwendigen technischen Voraussetzungen zu schaffen. Bis dahin dürfen sie noch das alte Verfahren nutzen und somit die vorrätigen gelben Blanko-Bescheinigungen noch aufbrauchen und auch ausstellen. 

Für Patienten und Patientinnen gibt es auch nach dem neuen Gesetz immer noch eine Krankmeldung auf Papier, allerdings reicht hierfür der Ausdruck der digitalen Meldung an die Krankenkasse mit Unterschrift.  Der Patient bekommt dabei von der Ärztin/ dem Arzt zwei Ausdrucke: einen für sich und einen für den Arbeitgeber. Denn die Meldung an den Arbeitgeber muss immer noch durch den kranken Patienten erfolgen, nicht etwa auch digital durch den Arzt.

Erst ab  Juli 2022 müssen die Krankenkassen die Meldung an die jeweiligen Arbeitgeber melden.

So zieht also langsam, aber sicher die Digitalisierung auch ins Gesundheitswesen ein!

Sollten Sie als Arzt oder Ärztin unsicher sein oder zur Umstellung Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

Phoebe Fleur Herp

Rechtsanwältin & Fachanwältin für Medizinrecht




Foto(s): Rechtsanwältin Phoebe Herp

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