Abfindungsangebot von Allergan annehmen?

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Allergan unterbreitet über die englische Firma HC21 ein Angebot über 3000 Euro

für die Übernahme der Behandlungskosten, sofern innerhalb von 3 Tage nach Entnahme die Implantate übersandt werden. Da Betroffene möglicherweise bereits MRT, Labortest des Blutes zur Untersuchung auf Schwermetalle und weitere Ausgaben getroffen haben und diese Leistungen privat zu begleichen sind, können wir nur erahnen, in welcher gefühlsmäßigen Verfassung Sie und hin und hergerissen sind, ob Sie das Angebot von HC21 annehmen sollen.

Wir können nur nochmals betonen, dass wir es für nicht sinnvoll halten die Beweismittel aus der Hand zu geben. Ferner sind wir davon überzeugt, dass wir für alle Betroffene ein weitaus besserer Ergebnis verhandeln können. Bei den hier angemessenen Streitwerten in der Regel ab 100.000 Euro, teils über 250.000 Euro, liegen wir bei einem regulären „Abfindungsvergleich“ üblicherweise schon bei 10-20%.

Schadensersatzumfang

Allergan-Geschädigten steht ein Schmerzensgeld und Schadensersatzanspruch aufgrund der Verletzung ihres Körpers und ihrer Gesundheit zu. Der gesamte Schadenswert wird heute allein aufgrund des lebenslang erhöhten Krebsrisikos vorläufig bei mindestens € 100.000 anzusiedeln sein.

Erlittener Haushaltsführungsschaden

Für die Zukunft ist – selbst bei einer Überwindung der Erkrankung – bis ans Lebensende mit einer Einschränkung der häuslichen Arbeit zu mindestens einem Drittel, und damit mit einem monatlichen Haushaltsführungsschaden in Höhe von mindestens 430,00 € zu rechnen.

Erlittene materielle Schäden

Betroffene sind hierbei für den vollen vergeblich aufgewandten Betrag zu entschädigen, da sie kein Interesse am Erhalt der krebserregenden Implantate in nachvollziehbarer Weise haben könnten. Die Kosten für den Einsatz der krebserregenden Implantate sind zu erstatten, in der Regel um die 3.000,00 €.

Noch zu erwartende Zukunftsschäden

Betroffene werden wird mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgrund des Einsatzes der krebserregenden Implantate im Laufe ihres Lebens noch weitere materielle und immaterielle Folgeschäden erleiden, deren Form und Höhe derzeit noch nicht absehbar oder gar bezifferbar sind.

Insbesondere können künftig weitere Behandlungsmaßnahmen notwendig werden, durch welche neue und noch nicht vorhersehbare immaterielle Schäden, sowie Kosten durch Medikamente, Therapien, notwendige Fahrten zu den Behandlungsterminen und Zuzahlungen zu den Behandlungen etc. entstehen können.

Auch werden hierdurch womöglich Schäden in Form der Beeinträchtigung des weiteren Erwerbslebens, des früheren Einritt in die Pflege, des erhöhten Pflegebedarfs, der Minderung der Altersversorgung und der Rentenanwartschaft, sowie der Erhöhung der vermehrten Bedürfnisse im Alter eintreten.

Zudem ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit dem Eintritt weiterer erheblicher Haushaltsführungsschäden zu rechnen. Es stehen den Betroffenen somit höchstwahrscheinlich erhebliche weitere materielle und immaterielle Schäden bevor, die sich insgesamt noch in der Entwicklung befinden und sich im hohen sechsstelligen Euro-Bereich bewegen könnten. Derartige o.g., noch unbezifferbare, materielle und immaterielle Zukunftsschäden sind aus unserer Sicht derzeit mindestens mit einem Wert in Höhe von 50.000,00 € anzusetzen.


Foto(s): stock.adobe


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