Schmerzensgeld für Breast Implant Illness?

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Breast Implant Illness ist derzeit (noch) kein anerkannter Klagegrund.

Durch unsere Mandantinnen wissen wir, dass trotz der Explantation weiterhin gesundheitlichen Probleme und Folgeschäden bestehen bleiben. Die Patientinnen leiden vermutlich lebenslang unter einer deutlich erhöhten Krebsgefahr. Dies allein rechtfertigt ein hohes Schmerzensgeld. Die vielen Ängste, die damit verbunden sind, noch gar nicht mitgerechnet. Auch für seelische Schäden gibt es Schmerzensgeld, oft sogar im fünfstelligen Bereich. Es macht also durchaus Sinn bei allen vom einem Rückruf betroffenen Implantaten, Ansprüche gegen den Hersteller zu prüfen, also auch wenn kein Befund eines großzelligen Lymphoms (BIA-ALCL) vorliegt.

Der gesamte Schadenswert wird heute vorläufig zum Beispiel im Fall von Allergan bei mindestens € 100.000 alleine wegen der lebenslang deutlich erhöhten Krebsgefahr anzusiedeln sein.

Ersatzfähige Schäden

Erlittener Haushaltsführungsschaden

Aufgrund der massiven gesundheitlichen und psychischen Einschränkungen sind Betroffene mitunter nur noch zu maximal zwei Dritteln in der Lage, ihre bisherigen Haushaltstätigkeiten zu erledigen. Somit erleiden Betroffene aufgrund ihrer schweren Erkrankung ein wöchentliches Haushaltsführungsdefizit in Höhe von mindestens 10 Wochenarbeitsstunden, monatlich also ein Haushaltsführungsdefizit von mindestens 43 Wochenarbeitsstunden. Dies ergibt bei einem ortsüblichen Stundenlohn einer Haushaltshilfe in Höhe von mindestens 10,00 € netto einen wöchentlichen Haushaltsführungsschaden in Höhe von mindestens 100,00 €, und damit einen monatlichen Haushaltsführungsschaden in Höhe von mindestens 430,00 €.

Erlittene materielle Schäden

Die Kosten für den Einsatz der krebserregenden Implantate sind zu erstatten

Noch zu erwartende Zukunftsschäden

Die Betroffenen werden wird mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgrund des Einsatzes der krebserregenden Implantate im Laufe ihres Lebens noch weitere materielle und/oder immaterielle Folgeschäden erleiden, deren Form und Höhe derzeit noch nicht absehbar oder gar bezifferbar sind.

Foto(s): istock


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