Abfindungsanspruch bei unpünktlicher Lohnzahlung?

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Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmerlohn unpünktlich zahlt, kann ein Mitarbeiter fristlos kündigen und eine Abfindung verlangen. Das hat jetzt das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Eine Arbeitnehmerin hatte geklagt, weil ihr Chef das Gehalt immer wieder verspätet überwiesen hatte. Daraufhin mahnte die Arbeitnehmerin den Chef ab. Doch an den verspäteten Lohnzahlungen änderte sich nichts. Daraufhin kündigte die Arbeitnehmerin fristlos und verlangte eine Abfindung. Zu Recht urteilte das Landesarbeitsgericht und sprach der Arbeitnehmerin dreieinhalb Bruttomonatsgehälter zu. Es lohnt also, sich nicht alles vom Chef gefallen zu lassen. Oftmals fühlt sich der Arbeitgeber in einer solchen Machtposition, dass ihm legitime Rechte und Ansprüche seiner Arbeitnehmer gleichgültig sind.

Az. 3 Sa 701/08


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