Abgasskandal: Für Opel-Käufer von Interesse – neuer PKW Rückruf

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Bereits vor ca. einem Jahr wurden vom Kraftfahrt-Bundesamt weltweit über 400.000 Opel-Fahrzeuge zurückgerufen - Rückrufcode E222115640 (22-C-013) O7A).  

Und im Jahr 2020 wurde der erste Rückruf wegen Manipulationen von Opel-PKW publik gemacht.

Nunmehr: ein weiterer neuer Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes für 26.581 Opel PKW der Modelle Meriva Baujahr 2013 bis 2017, veröffentlicht am 22.11.2022!   

Grund aller Rückrufe: 

Eine vom Kraftfahrt-Bundesamt festgestellte „Unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems“.

Betroffene PKW-Modelle:

In Deutschland sind von den Rückrufen bislang 82.982 Opel-PKW der Modelle Astra, Corsa, Insignia, Cascada und Zafira betroffen. Seitdem sollen Opel-Käufer ein ihnen angebotenes Software-Update für ihr Auto akzeptieren. Nunmehr kommen mit dem aktuellsten Rückruf mehrere tausend Opel Meriva hinzu.    

Hat der Opel-Konzern bewusst manipuliert?: 

Schon seit Sommer 2021 hatte der Autokonzern Opel seinen Kunden eine freiwillige Aktualisierung der Motor-Software angeboten. Mit diesem Software-Update sollte der unzulässig hohe Stickoxid-Ausstoß reduziert werden.

Auch wenn das Kraftfahrt-Bundesamt bereits 2015 mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen zur Manipulation der Abgasreinigung in Opel-Dieselmotoren entdeckte, steht der Opel-Konzern  auf dem Standpunkt, die Abgasbehandlung seiner Diesel-Modelle entspreche den gesetzlichen Vorgaben. Gegen die verpflichtenden Rückrufe geht deshalb der Opel-Autokonzern vor. Offenkundig erfolglos.  

Denn der Standpunkt von Opel ist falsch:

- Der Opel Konzern hat nach strafrechtlichen Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaft Frankfurt ein Bußgeld von 65 Millionen Euro akzeptiert

- Viele Urteile deutscher Landgerichte haben bereits den Opel Konzern zur Zahlung von Schadenersatz an Opel-Käufer verurteilt, zuletzt das Landgericht Ravensburg am 30.12.2022

- Neuer Rückruf des KBA für 26.581 PKW Opel Meriva Baujahr 2013 bis 2017, veröffentlicht erst am 22.11.2022    

- Rückruf vom 23.01.2020 für 95.781 PKW Opel Zafira 1,6; Zafira 2,0; Cascada 2,0; Insignia 2,0 Abgasnorm Euro 6, Baujahr 2012 bis 2016

- Rückruf vom 17.02.2022 für 400.201 PKW Opel Astra, Corsa und Insignia der Baujahre 2013-2018 mit einem 1,3 l und 1,6 l Dieselmotor und Abgasnorm Euro 6, Baujahr 2013 bis 2018  

Schlussfolgerung: Der Opel-Konzern muss aufgrund der Art und Weise der Manipulationen und der riesigen Anzahl manipulierter Opel-PKW bewusst illegale Abschalteinrichtungen verbaut haben.  

Lösung oder Problem ? – das Software-Update:

Der Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt ist verpflichtend. Käufer können zwar verzögern, haben letztlich aber keine Chance, sich der Maßnahme Software-Update zu entziehen.

Software-Updates können nachteilige Auswirkungen haben: Minderung von Motorleistung und Motorlebensdauer, höherer Sprit- und AdBlue-Verbrauch. 

Wenn möglich, sollte deshalb das Aufspielen vermieden werden.

Folgen der Manipulationen für betroffene Opel-Käufer, mit oder ohne Software-Update:  

Finanzielle Schäden und Nutzungsbeeinträchtigung aufgrund drohender Fahrverbote und Zwangs-Stilllegungen, höheren Kosten durch Reparaturen und Verbrauch, grundsätzlicher Wertverlust durch allgemein schlechten Markt und durch individuellen Makel des PKW.

Der Schadenersatzanspruch: 

Käufer manipulierter Opel-PKW haben die Anspruchsoptionen Preisminderung, Fahrzeugrückgabe oder - bei einem Neuwagenkauf - die Neulieferung eines ab Werk nicht manipulierten PKW.

Wichtig zu wissen:

- Der Anspruch von Opel-Käufern auf Schadenersatz gegen den Opel-Autokonzern ist noch nicht verjährt. Frühestens mit für den Käufer verständlicher Information über die Manipulation seines PKW liegt die maßgebliche Kenntnis beim Käufer vor. Diese Kenntnis lässt die 3-jährige Verjährungsfrist beginnen. War diese Information im Jahr 2020, dann verjährt der Anspruch am 31.12.2023.  

- Der Schadenersatzanspruch besteht auch, wenn das Software-Update nach dem Kauf des PKW aufgespielt wurde.

- Ist der PKW finanziert, so umfasst der Schadenersatzanspruch Fahrzeugrückgabe neben Rückzahlung bezahlter Finanzierungsraten auch die Freistellung von künftigen Finanzierungszahlungen durch den Opel-Autokonzern.    


Fazit und Empfehlung:

Die Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche gegen den Opel-Autokonzern wegen ihrer manipulierten Diesel-Motoren durchzusetzen, stehen auch im Jahr 2023 sehr gut!

Es ist somit nach wie vor jetzt die beste Gelegenheit, dass Käufer der betroffenen Opel-Modelle einem erheblichen Schaden durch eingetretenen Wertverlust, durch Verkaufsrisiken und durch technische Software-Update-Folgeprobleme vollständig entgehen können!

Ihre Schadensersatzansprüche, z.B. die Rückgabe Ihres PKW gegen Erstattung des vollen Kaufreises an Sie lediglich mit Abzug einer Nutzungsentschädigung für von Ihnen gefahrenen Kilometer, überprüfe ich gerne individuell. Und begleite und vertrete Sie außergerichtlich und vor Gericht.    

Auch Opel-Käufer mit Wohnsitz in der Schweiz stehen diese Ansprüche zu, können in Deutschland klagen und vertrete ich.   





















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