Neue Analyse des Umweltforschungsverbunds ICCT: Verdächtig hohe Abgaswerte in Euro5 und Euro 6 Diesel-PKW entdeckt

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Die Vermutung ist berechtigt: In vielen europäischen Diesel-PKW-Modellen sind weiterhin unerlaubte Abschalteinrichtungen eingebaut!

Der internationale Umweltforschungsverbund ICCT hat bei einer übergreifenden Analyse von Tests und Studien aus mehreren Jahren einen deutlich zu hohen Abgasausstoß vieler Dieselautos in Europa festgestellt. Diese Autos halten deshalb nicht die vom Hersteller angegebenen Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 ein.

Grund für die neue zusammenfassende Bewertung sind die aktuellen Urteile des Europäischen Gerichtshofs zu Abschalteinrichtungen. Nach diesen Urteilen darf die Abgasreinigung nur noch reduziert werden, wenn Schäden am Motor und Technik oder Sicherheitsrisiken tatsächlich drohen.

Nach der neuen Studie haben unter Berücksichtigung der nunmehr geltenden Einschränkungen gemäß diesen Urteilen ca. 85 Prozent der Euro-5 und 77 Prozent der Euro-6-Dieselfahrzeuge "verdächtig hohe Emissionen". In 40 Prozent der Fälle haben sich sogar "extreme" Werte für gesundheitsschädliche Stickoxide (NOx) ergeben.

Diese Auswertungen basieren auf Daten von ca. 700.000 geprüften Autos in Europa und auf zusätzlichen Auswertungen von Abgastests durch Behörden und Organisationen seit Beginn des Abgasskandals 2016.

Gemäß der Analyse haben zum Beispiel einen extrem hohen NOx-Ausstoß im Verhältnis zu den Labor-Grenzwerten die Hersteller Suzuki, Subaru, Renault-Nissan und Fiat-Chrysler bei ihren Dieselmotoren.


Die Hersteller Mazda und Toyota schneiden bei ihren Dieselmotoren ebenfalls schlecht ab.


Auch die Hersteller BMW, VW und Land Rover sowie die PSA-Gruppe (Peugeot und Citroën) sind bei den Grenzwertüberschreitungen ihrer Dieselmotoren auffällig.


Die neuen Urteile des Europäischen Gerichtshofs haben richtigerweise die Deutsche Umwelthilfe veranlasst, vom Kraftfahrt-Bundesamt zu fordern, dass sämtliche Diesel-PKW der Abgasnormen 5 und 6 in Deutschland mit den geltenden Bestimmungen im Einklang zu bringen sind. Folglich alle unzulässigen Abschalteinrichtung entfernt werden müssen. Sage und schreibe mehr als 8 Millionen PKW in Deutschland sind hiervon betroffen!

Nimmt das Kraftfahr-Bundesamt seine Aufgabe ernst und richtet sich an den strengen Richtlinien der Gesetze und den maßgebenden Bewertungen des Europäischen Gerichtshofs, bleibt dem Amt nichts anderes übrig, als die PKW-Hersteller zu Hardware- und Software-Nachrüstungen zu zwingen und als letztes Mittel die Stilllegung von PKW zu verfügen.

Das ganz aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. März 2023 tut sein Übriges zu Gunsten betrogener Diesel-PKW-Käufer: die Hürden für eine erfolgreiche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen PKW-Hersteller sind erheblich gesunken. Nunmehr können die Hersteller bereits dann haften, wenn sie nur fahrlässig gehandelt haben. Eine Betrugsabsicht muss dem Hersteller nicht mehr nachgewiesen werden. An diesem Nachweis scheiterten bislang oftmals die Schadensersatzklagen. Eine neue Klagewelle droht damit den Herstellern von „Schummel-Dieseln“.


Fazit und Empfehlung:

Neue bahnbrechende Urteile, neue Testergebnisse und das rechtliche Vorgehen gegen das Kraftfahrt-Bundesamtes durch die Deutsche Umwelthilfe festigen immer weiter die Rechte der betrogenen Diesel-PKW-Käufer:

Den manipulierten Diesel-PKW an den Hersteller übergeben - im Gegenzug einen Geldbetrag in Höhe des Kaufpreises vom Hersteller erhalten!

Wer seinen alten Diesel-PKW loswerden möchte, ohne erhebliche finanzielle Einbußen bei einem Verkauf zu erleiden, dem wird deshalb dringend angeraten, seine Ansprüche gegen den Hersteller prüfen zu lassen. Und seine Ansprüche durchzusetzen, wenn die Voraussetzungen vorliegen.       



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