Abmahnung: Album „Flersguterjunge“ von Fler, Ersguterjunge GmbH, durch Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe

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Eine weitere Abmahnung durch Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte liegt uns vor: Für die Ersguterjunge GmbH, Inhaber Anis Mohamed Ferchichi alias Bushido, mahnt die Kanzlei vermeintliche Urheberechtsverletzungen an dem Album „Flersguterjunge" des Interpreten Fler ab. Es sei festgestellt worden, dass der Adressat der Abmahnung das Musikwerk in einem Filesharing-System im Internet zum Herunterladen angeboten habe, was eine illegale öffentliche Zugänglichmachung darstelle.

Was ist erlaubt?

Viele Nutzer von Tauschbörsen sind der Auffassung, Vervielfältigungen von Musikwerken zu nicht kommerziellen Zwecken in Internettauschbörsen seien vom Recht zur Privatkopie gedeckt. Das Herstellen einer Privatkopie ist gem. § 53 Abs. 1 UrhG in der Tat erlaubt. Dies gilt jedoch nicht, wenn ersichtlich ist, dass die Kopie aus einer illegalen Quelle stammt. Die bloße Tatsache, dass eine Datei in einer Tauschbörse angeboten wurde, reicht zwar allein regelmäßig noch nicht für die Annahme einer offensichtlich rechtswidrigen Vorlage aus.

Beim Filesharing über P2P ist es jedoch häufig so, dass die heruntergeladenen Datei auch automatisch an andere Nutzer des Netzwerks weiter verteilt wird. Und hier kann nun jedenfalls nicht mehr von einer Privatkopie gesprochen werden, da die Datei dadurch einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Handelt es sich bei der Datei um ein urheberrechtlich geschütztes Werk, stellt dieses Weiterverteilen einen Eingriff in die Verwertungsrechte des jeweiligen Rechteinhabers dar.

Abmahnung erhalten?

Auch wenn Sie der Meinung sind, dass sie zu Unrecht abgemahnt wurden: Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Sie müssen damit rechnen, dass die Gegenseite eine einstweilige Verfügung gegen Sie erwirkt, deren Kosten Sie dann ggf. zusätzlich zu tragen hätten. Achten Sie auf die in dem Schreiben genannten Fristen und suchen Sie sich fachkundigen Rat. Unterschreiben Sie nicht überstürzt die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung - sie wird im Interesse der Rechteinhaber regelmäßig sehr weit gefasst sein. Verpflichten Sie sich nicht mehr als notwendig! Ein spezialisierter Anwalt kann im Fall der Fälle eine verbindliche, aber angemessene Unterlassungserklärung für Sie formulieren.

Wir stehen Ihnen bundesweit und kurzfristig zur Verfügung!


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