Abmahnung: Barbra Streisand (radio edit), Duck Sauce, GSDR GmbH durch Kornmeier & Partner Rechtsanwälte

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Anwälte von Kornmeier & Partner vertreten weiterhin die GSDR GmbH. In ihrem Auftrag werden von Kornmeier angebliche Nutzer von peer-to-peer-Tauschbörsen abgemahnt, denen vorgeworfen wird, sie hätten den Titel „Barbra Streisand (radio edit)” der Musikgruppe Duck Sauce im Internet angeboten. Duck Sauce ist ein Duo bestehend aus Armand Van Helden und A-Trak und gemäß Wikipedia unter Vertrag bei „Fool´s Gold Records". Die GSDR GmbH, zu der man wenig Informationen aus dem Internet erhält, sei „Inhaberin ausschließlicher Rechte an der Tonaufnahme ... mit Bezug auf Filesharing". Wie die GSDR GmbH an die behaupteten Rechte gelangt sein soll, wird nicht näher erläutert. Ob es solche eigenständigen Rechte („mit Bezug auf Filesharing") überhaupt gibt, ist in der Fachwelt übrigens hoch umstritten. Darüber hinaus ist der Track „Barbra Streisand" laut Wikipedia bereits seit Sommer 2010 auf dem Markt und besteht in wesentlichen Bestandteilen aus Samples des Tracks „Gotta Go Home" von „Boney M.", der wiederum stark auf dem Titel „Hallo Bimmelbahn" der deutschen Band „Nighttrain" basieren soll. Wegen der angeblichen Verletzung der angeblichen Rechte der GSDR GmbH an „Barbra Streisand (radio edit)" wird den Abgemahnten jedenfalls ein Vergleichsangebot unterbreitet, die zivilrechtliche Seite der Angelegenheit gegen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verbindlich zu beenden. Die Ansprüche aus der angeblichen Rechtsverletzung sollen gegen eine vergleichsweise Zahlung von 450,- Euro binnen kurzer Frist abgegolten sein.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben:

1. Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben!

Allen Empfänger von Abmahnungen empfehlen wir, diese von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Wir raten dringend davon ab, die den Abmahnungen beiliegenden Unterlassungserklärungen zu unterzeichnen. Diese sind meist zu weit formuliert und darauf ausgerichtet, den Unterzeichner zu benachteiligen. Wer so etwas unterzeichnet, kann selbst kaum kontrollieren, ob er in Zukunft gegen die Unterlassungserklärung verstößt. Angesichts der meist unüblich hohen Vertragsstrafen kann dies auf lange Sicht zu hohen Forderungen führen. Ruinieren Sie sich nicht durch unüberlegtes Unterschreiben.

2. Fristen beachten!

Oft werden in Abmahnschreiben extrem kurze Fristen gesetzt. Lassen Sie dies nicht ungenutzt verstreichen. Schlimmstenfalls könnte der Abmahner eine einstweilige Verfügung und/oder Klage mit den entsprechenden Kosten gegen Sie in die Wege leiten. Informieren Sie und über die Abmahnung. Oft können wir eine Fristverlängerung zur ordnungsgemäßen Prüfung erreichen.

Wir prüfen für Sie die Berechtigung jeder Abmahnung - schnell, verlässlich, bundesweit, preiswert!

Dabei ist es für uns selbstverständlich, mit Ihnen zuerst die Kosten unseres Tätigwerdens zu besprechen. Zur Prüfung Ihrer Abmahnung brauchen wir den vollständigen Text der Abmahnung, Ihre Kontaktdaten sowie eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht. Wir melden uns dann bei Ihnen und teilen Ihnen mit, ob wir Sie vertreten können.

Rechtsanwalt Lars Rieck

IPCL Rieck Rechtsanwälte

Tel. 040/4116762-5


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rieck & Partner Rechtsanwälte mbB

Beiträge zum Thema