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Abmahnung Bundesverband des Deutschen Briefmarkenhandels APHV e.V. privates oder gewerbliches Handeln?

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Aktuell wurde uns eine Abmahnung des Bundesverbandes des Deutschen Briefmarkenhandels APHV e.V. vorgelegt.

Gegenstand der uns vorgelegten Abmahnung ist der Vorwurf, dass der Adressat der Abmahnung auf eBay gewerblich gehandelt haben soll, obwohl er privates Handeln vorgibt.

In der Abmahnung werden auf zahlreiche Vorgaben verwiesen, denen gewerbliche Händler unterliegen.

Die Rechtsprechung entscheidet die Frage nach dem Vorliegen eines gewerblichen Handelns stets anhand von Einzelfallentscheidungen. Indizien, welche zur Bewertung herangezogen werden sind folgende:

  • Anzahl der verkauften Waren;
  • Anzahl der erhaltenen Bewertungen;
  • Angebot von Neuware;
  • Anzahl gleichzeitiger Angebote;
  • Angebot von verschiedenen Bezahlmöglichkeiten;
  • Angebotsgestaltung;
  • Gleichartigkeit der Waren.

Was wird in der Anmahnung gefordert?

In der Abmahnung wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung von Testkaufkosten sowie die Zahlung der Kosten des Abmahnschreibens in Höhe von 238,00 € gefordert.

Wie ist mit der Abmahnung umzugehen?

Zunächst muss in jedem Einzelfall abgeklärt werden, inwieweit der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Wir können dies als Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, zu dem auch das Wettbewerbsrecht zählt, bereits nahezu in den meisten Fällen auf dem ersten Blick für Sie rechtssicher einschätzen. Nach dieser Bewertung ergibt sich sodann die Form der gewählten Verteidigung. Da es sich im Regelfall nicht um die Verletzung sogenannter Kennzeichnungspflichten handelt, kann der Abmahner grundsätzlich eine Kostenerstattung fordern. Ebenfalls sollten Sie sich durch eine Fachanwaltskanzlei bezüglich der Unterlassungserklärung und der sich daraus ergebenen Folgen beraten lassen.

Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung an, sodass Sie uns gerne Ihr Abmahnschreiben unverbindlich an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden können. Alternativ können Sie auch in unserer Kanzlei unter der Rufnummer 02307/17062 ein kostenfreies Erstberatungsgespräch anfordern. Im Falle der Zusendung der Unterlagen rufen wir im Regelfall am gleichen Tage zurück.

Wir sind uns sicher, dass wir auch Ihnen in der Sache weiterhelfen können. Wichtig ist vor allen Dingen auch, weitere Nachteile zu vermeiden, die bei einer Nichtreaktion einer Abmahnung im Regelfall vor allem in finanzieller Hinsicht drohen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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