Abmahnung – Convar Europe Ltd. – Kieffer Legal Services – gesundheitsbezogene Angaben

  • 1 Minuten Lesezeit

Unserem Büro liegt eine Abmahnung der Convar Europe Ltd., vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei Kieffer Legal Services (Bonn), wegen Verstößen gegen Vorschriften der Health-Claim-Verordnung (VO 1924/2006) zur Überprüfung vor.

Die Abgemahnte vertreibt Lebensmittel über einen Onlineshop. Zur Bewerbung eines Produkts machte sie u. a. folgende Angaben:

„Als wahre Detox-Geheimwaffe stärken Brennnesseln Ihr Immunsystem.“ und „Grünes Detox Shake“

Hier sieht die Convar Europe Ltd. einen Verstoß gegen Atikel 10 Abs. 1 und 13 Health-Claim-Verordnung.

Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung innerhalb einer sehr kurzen Frist.

Die Rechtsanwälte Kieffer Legal Services fordern zudem die Zahlung der entstandenen Kosten von 447,60 € (4.000,00).

Mit seiner Unterschrift bestätigt der Abgemahnte zudem die Zahlung „einer angemessenen Vertragsstrafe für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Verpflichtungen“.

Achtung!

In keinem Fall sollte eine solche Erklärung ungeprüft unterschrieben werden oder einfach gezahlt werden. Beachten Sie die Fristen!

Die Kanzlei Dr. Schenk mit Sitz in Bremen ist unter anderem spezialisiert auf Wettbewerbsrecht und hilft Ihnen schnell, individuell und kompetent.

Wir beraten und vertreten seit über 10 Jahren im Bereich E-Commerce-Recht und haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten? Dann melden Sie sich gerne bei uns!

Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine Mail.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk

Beiträge zum Thema