Abmahnung Daniel Statt (Statt Nahrungsmittelmaschinen e. K.) durch Rechtsanwalt Euskirchen

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Uns liegt eine Abmahnung des Rechtsanwalts René Euskirchen aus Bonn vor, welcher im Namen der Firma Statt Nahrungsmittelmaschinen e. K. Wettbewerbsverstöße geltend macht.

Der Vorwurf

Unserer Mandantschaft wird von der Firma Statt Nahrungsmittelmaschinen e. K. vorgeworfen, diverse Wettbewerbsverstöße begangen zu haben. Dabei wird insbesondere ausgeführt, unsere Mandantschaft hätte

  • keinen ausreichenden Hinweis auf die Streitbeilegungsplattform vorgehalten bzw. diesen nicht in klickbarer Form vorgehalten;
  • Zudem habe sie nicht über das gesetzliche Mängelhaftungsrecht belehrt;
  • Auch würden Information dazu fehlen, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss gespeichert werde;
  • Es würden Angaben zu den technischen Schritten fehlen, die zu einem Vertragsschluss führen und
  • Hinweise darüber, wie Eingabefehler mit den zur Verfügung gestellten technischen Mitteln berichtigt werden können, würden ebenfalls fehlen.

Die Forderung

Rechtsanwalt Euskirchen verlangt in der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung an die Firma Statt Nahrungsmittelmaschinen e. K. Darin soll sich unsere Mandantschaft dazu verpflichten, künftig die entsprechenden Angaben bei der Bewerbung ihrer Artikel vorzuhalten. Wird dagegen verstoßen, droht eine Vertragsstrafe. Zudem wird die Erstattung der Rechtsanwaltskosten gefordert, welche der Statt Nahrungsmittelmaschinen e. K. durch die Einschaltung des Rechtsanwalts Euskirchen entstanden sein. Die Forderung beläuft sich auf 1.358,86 €.

Rechtliche Einschätzung

Werden Waren gewerblich im Internet angeboten, müssen auch die entsprechenden Kundeninformationspflichten vorgehalten werden. Nach Art. 246, Art. 246 a, Art. 246 c EGBGB sind diese Angaben gesetzlich erforderlich. Deren Nichtangabe stellt gemäß § 5 a Abs. 2 UWG eine unlautere Handlung dar, die auch abmahnbar ist.

Zudem muss auch ein klickbarer (!) Hinweis auf die sog. OS-Streitbeilegungsplattform bereit gehalten werden. Dort können sich Verbraucher melden, die mit dem Verhalten von Verkäufern (z. B. bei Gewährleistung oder Garantie) nicht einverstanden sind und deren Problem auch sonst nicht gelöst werden konnte.

Eine andere Frage ist jedoch, ob tatsächlich eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Dies wird in der Abmahnung von Rechtsanwalt Euskirchen schlichtweg behauptet, ist aber eine Entscheidung am jeweiligen Einzelfall. Die Rechtsprechung hierzu ist ausufernd, eine tatsächliche einheitliche Handhabung durch die Gerichte gibt es zudem nicht.

Was tun?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Statt Nahrungsmittelmaschinen e. K. durch den Rechtsanwalt Euskirchen erhalten haben, gilt es Ruhe zu bewahren. Die aufgestellten Forderungen einfach zu erfüllen, ist im Regelfall die schlechteste Idee. Denn mit der in der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung verpflichten Sie sich viel weitreichender, als Sie es eigentlich müssten. Zudem muss im Einzelfall zunächst erst einmal geprüft werden, ob überhaupt ein Wettbewerbsverstoß vorliegt. Wir raten daher dazu, die Angelegenheit durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen und hier keine überstürzten Entscheidungen zu treffen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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