Abmahnung der ABBCO Schlafsysteme GmbH durch Kanzlei weber & sauberschwarz

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Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei weber & sauberschwarz aus Düsseldorf vor, die für die ABBCO Schlafsysteme GmbH unlauteres wettbewerbsrechtliches Verhalten eines Wettbewerbers behauptet.

Was wird abgemahnt?

Abgemahnt wird zum einen eine Werbeaussage, mit welcher eine Alleinstellung behauptet werden soll, die dem Vorwurf nach tatsächlich nicht bestehen soll.

Weitere angegriffene Aussagen berufen sich auf wissenschaftliche Studien, mit denen das Produkt beworben werden soll. Auch hier wird eine Irreführung behauptet, da es eine wissenschaftliche Bestätigung tatsächlich nicht geben würde.

Zuletzt soll der Abgemahnte durch Werbeaussagen andere (nicht konkrete) Produkte unlauter herabgesetzt haben.

Die Abmahnung zeigt, dass es alleine mit einer Absicherung bzgl. der Pflichtangaben – zu der natürlich auf jeden Fall zu raten ist – oft nicht getan ist. In vielen Fällen sind einzelne Werbeaussagen angreifbar. 

Was fordert die ABBCO Schlafsysteme GmbH?

Gefordert wird die Abgabe eines strafbewehrten Unterlassungsversprechens sowie die Erstattung der gegnerischen Rechtsanwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert von 120.000,00 EUR (entspr. 2.459,02 EUR brutto).

Gerade bei einem Streit um einzelne Werbeaussagen ist hohes Augenmerk auf ein Unterlassungsversprechen zu richten, sofern man sich nach erfolgter Prüfung dazu entscheidet, ein solches abzugeben. Angesichts der Kerntheorie des Bundesgerichtshofs wirkt das Unterlassungsversprechen für alle „kerngleichen“, d. h. wesensgleichen Äußerungen, sodass bei der Abgabe einer zu weitreichenden Erklärung jedwede Verwendung bestimmter Schlagworte problematisch werden kann.

Um hier keine zu weitreichende Bindung einzugehen, durch zukünftig die Werbung unnötig erschwert oder bzgl. einzelner Aussagen vollständig untersagt wird, ist eine genaue Einschätzung und – hierauf basierend – Modifikation des beiliegenden Unterlassungsversprechens in sehr vielen Fällen von großer Wichtigkeit.

Dr. Wallscheid & Drouven: Rechtsanwälte|Fachanwälte

Als Fachkanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht und IT-Recht verfügen wir über nachgewiesenermaßen große Erfahrungen auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts. Wir vertreten seit vielen Jahren bundesweit Mandanten im Wettbewerbsrecht, das einen unserer Schwerpunkte darstellt. 

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne für eine erste und für Sie unverbindliche Ersteinschätzung an uns wenden. Rufen Sie uns gerne an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail. Wir helfen Ihnen gerne.


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