Abmahnung der Bravado International Group Merchandising Service, Inc. aufgrund „Rolling Stones Zunge“

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Unsere Kanzlei ist erneut aufgrund einer markenrechtlichen Abmahnung der Bravado International Group Merchandising Service, Inc. beauftragt worden.

Bei der Bravado International Group Merchandising Service, Inc. (im Folgenden Bravado Group) handelt es sich angeblich um eines der weltweit führenden Merchandising-Unternehmen in der Musikbranche. Zu diesem Zwecke verfüge die Bravado Group über eine Vielzahl von Lizenzen weltweit erfolgreicher Musikbands und Einzelkünstler.

Dazu zählen auch die Marken- und Namensrechte an der Bezeichnung „Rolling Stones“ sowie an dem bekannten Bild der „Rolling Stones Zunge“, welche auch als Bildmarke beim EUIPO angemeldet ist.

In dem Abmahnschreiben an unsere Mandantschaft wird gerügt, dass diese aufgrund eines Angebotes auf eBay unter anderem das Bild der „Rolling Stones Zunge“ im Sinne des lizenzierten Zeichens für ihre Angebote verwendet haben soll.

Da unsere Mandantschaft dieses Bildnis im geschäftlichen Verkehr ohne die erforderliche Zustimmung der Bravado Group genutzt habe, verletzte diese die ausschließlichen Rechte der Bravado Group. Aufgrund dieses angeblichen Verstoßes werden unter Fristsetzung sowohl Unterlassungs-, Auskunfts- und Vernichtungs- sowie Schaden- und Aufwendungsersatzansprüche geltend gemacht.

Die Schadenersatzansprüche werden dabei, ausdrücklich vorbehaltlich des vom Abgemahnten erteilten Auskunft, pauschal in Höhe von 2.500,00 € geltend gemacht. Der geltend gemachte Aufwendungsersatz wird aufgrund eines Gegenstandswertes von 77.500,00 €, mithin zu einem Betrag in Höhe von 1.927,10 €, geltend gemacht. Zur Zahlung der geforderten 4.427,10 € nebst Auskunft sowie Unterlassung wird unserer Mandantschaft eine Frist gesetzt. Sofern diese ergebnislos verstreicht, werden weitere gerichtliche Schritte angekündigt.

Wie sollte mit Abmahnungen der Bravado Group umgegangen werden?

Sofern Sie auch ein solches Abmahnschreiben der Gegenseite erhalten haben oder beispielsweise Ihr Angebot auf einer Verkaufsplattform aufgrund einer Meldung der Bravado Group oder deren Prozessbevollmächtigten gelöscht werden, sollten Sie sich in jedem Falle mit einem Fachanwalt auseinandersetzen. Gerade bei markenrechtlichen Abmahnungen ist stets im Einzelfall zu prüfen, ob der geltend gemachte Vorwurf in der Sache zutrifft. In keinem Falle sollten die Abmahnungen, schon aufgrund der hohen Streitwerte, ignoriert werden. Auf die gesetzten Fristen sollte in jedem Falle geachtet werden.

Genauso wenig sollte jedoch eine voreilige Zahlung und die Abgabe der Unterlassungserklärung ohne eine anwaltliche Beratung an die Bravado Group erfolgen.

Sofern auch Sie eine Abmahnung der Bravado Group erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer professionellen Hilfe zur Verfügung. Wir schauen auf eine erhebliche Expertise als Fachanwaltskanzlei für unter anderem das Markenrecht zurück. Wir freuen uns auf Ihre telefonische oder elektronische Kontaktaufnahme. Wir vereinbaren für unsere Bearbeitung in der Regel ein faires Pauschalhonorar.


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