Abmahnung der DW Folienservice UG durch Zierhut IP Rechtsanwalt AG | Verstoß gegen Verpackungsgesetz

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Die Abmahner

Die haftungsbeschränkte DW Folienservice UG hat ihren Sitz in Obertaufkirchen (Pfarrer-Egerer-Str. 2, 84419 Obertaufkirchen) und wird durch den Geschäftsführer Dennis Ohme vertreten. Die Firma ist in den Bereichen Haushalts-, Metall- und Kunststoffwaren aktiv.

Im aktuellen Fall vertritt die Zierhut IP Rechtsanwalt AG die Firma DW Folienservice UG (haftungsbeschränkt).

Der Vorwurf 

Ein Konkurrent der DW Folienservice hat Aufkleber sowie registrierungspflichtige Verpackungen in den Verkehr gebracht, ohne dabei die Vorschrift nach § 9 Abs. 1 VerpackG einzuhalten.

Systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind nach § 9 VerpackG bei der Zentralen Stelle zu melden, da diese sonst nicht angeboten werden dürfen (§ 9 Abs. 5 VerpackG).

Die Forderung

Es werden zum einen die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung und zum anderen die Übernahme der Anwaltskosten bei einem Gegenstandswert in Höhe von 15.000,00 € gefordert.

Unsere Einschätzung

Das zum 1.1.2019 in Kraft getretene Verpackungsgesetz fordert für alle systembeteiligungspflichtigen Verpackungen eine Registrierung bei der Zentralen Stelle (§ 9 Abs. 1 VerpackG). Wird diese gesetzliche Vorschrift missachtet und die Verpackungen werden dennoch in den Verkehr gebracht (§ 9 Abs. 5 VerpackG), liegt ein Verstoß gem. § 3a UWG vor. 

Unser Rat

Informieren Sie sich über das neue Verpackungsgesetz und kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen. Wir unterstützen Sie gerne im Registrierungsprozess Ihrer Verpackungen und stehen Ihnen zudem bei Fragen zur Seite. 

Sollten Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, nehmen wir kostenfrei eine Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. Diese erfolgt zudem unverbindlich. Zudem raten wir Ihnen, die Unterlassungserklärung erst nach Rücksprache mit uns zu unterschreiben. Eine Modifizierung und somit Anpassung dieser Unterlassungserklärung nehmen wir gerne für Sie vor. Ohne Änderung laufen Sie sonst Gefahr, dass schnell weitere ähnliche Verstöße auftreten und Sie sodann die Vertragsstrafe bezahlen müssen.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


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