Abmahnung der Handy Deutschland GmbH durch Rechtsanwalt Scholz | Fehlende MwSt-Angabe

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Die Abmahner

Das in Hannover ansässige Unternehmen Handy Deutschland GmbH vertreibt über seinen Online-Shop zahlreiche Handys mit und ohne einen entsprechenden Vertrag. Herr Lorenz Dengel ist der Geschäftsführer und vertritt das Unternehmen.

In der aktuellen Sache wird das Unternehmen durch Herrn Rechtsanwalt Scholz aus Hannover vertreten.

Der Vorwurf

Handy Deutschland GmbH mahnt zahlreiche Händler auf ebay ab, die gegen die Preisangabenverordnung verstoßen. Dabei werden Produkte bei ebay ohne Angaben zur Mehrwertsteuer verkauft.

Die Forderung

Wie so oft wird im Rahmen der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, um Zuwiderhandlungen mit einer Vertragsstrafe zu sanktionieren.

Zudem sollen die Anwaltskosten in Höhe von 958,19 € durch den Abgemahnten getragen werden.

Unsere Einschätzung

Immer häufiger werden Händler abgemahnt, die die Mehrwertsteuer gar nicht oder fehlerhaft angeben.

Dabei sind Händler (d. h. gewerbliche Verkäufer) dazu verpflichtet, die Käufer über den Gesamtpreis zu informieren. Demnach muss jeder Anbieter die Mehrwertsteuer durch einen entsprechenden Zusatz, wie bspw. „inkl. MwSt“ oder mit einem Sternchen (*), das auf weitere Informationen an anderer Stelle verweist, hinterlegen.

Unser Rat

Wir raten Ihnen, Ihre Angebote vollumfänglich zu kontrollieren und zu kennzeichnen und darauf Acht zu geben, dass die Kennzeichnung nach den rechtlichen Ansprüchen erfolgt. Sollten Sie zu der genauen, rechtskonformen Art der Umsetzung Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Riskieren Sie keine Abmahnung, da diese mit viel Aufwand und hohen Kosten verbunden sind. Sollten Sie bereits wegen eines angeblichen oder tatsächlich vorliegenden Verstoßes eine Abmahnung erhalten haben, nehmen wir gerne die kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung für Sie vor. Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung erst nach Rücksprache mit uns und nehmen Sie keine voreiligen Zahlungen vor. Nach der kostenlosen Ersteinschätzung können Sie sich entscheiden, ob Sie sich in Ihrem individuellen Fall von uns vertreten lassen möchten – wir beraten Sie gerne!

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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