Abmahnung der home24 SE durch die Kanzlei Hogan Lovells Inernational LLP | Markenrechts-Verletzung

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Abmahner

Neues aus dem Markenrecht: Die international tätige Kanzlei Hogan Lovells International LLP mahnt aktuell für die home24 SE aus der Greifswalder Straße 212-213 in 10405 Berlin bezüglich des Online-Vertriebs von Dekorationsartikel für den Wohnbereich ab.

Der Vorwurf

Bemängelt wird die unberechtigte Verwendung des als Unionsbildmarke und Geschäftsnamen geschützten Schriftzugs „home24“, die eine Markenrechtsverletzung darstelle. 

Die Forderung

Zunächst wird nur zum Unterlassen sowie der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Unerwähnt bleiben Ansprüche auf Auskunftserteilung, Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten, es ist jedoch mit einer späteren Geltendmachung zu rechnen.

Unsere Einschätzung

Als Inhaberin der eingetragenen Unionsmarke 01 057 4085 (Bildmarke „home24“) ist der home 24 SE ein Vorgehen gegen Verwendung des Zeichens grundsätzlich möglich.

Es bleibt jedoch festzustellen, ob eine Rechtsverletzung tatsächlich stattgefunden hat. Dazu muss das Zeichen markenmäßig, also als Herstellerangabe, im Geschäftsverkehr verwendet worden sein. Sofern kein identisches Zeichen verwendet wurde, kommt es auf die Verwechslungsgefahr an. In seltenen Fällen kommen zudem Ausnahmen von den markenrechtlichen Schutzrechten in Betracht.
 Eine diesbezügliche Einschätzung muss im Einzelfall anhand der konkreten Umstände erfolgen. 

Unser Rat

Bleiben Sie nicht untätig, wenn Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten haben, sonst kann eine kostspielige einstweilige Verfügung gegen Sie ergehen.

Beachten Sie, dass auch nach der Unterzeichnung der Erklärung noch Kosten durch Ersatzansprüche auf Sie zukommen können und gerade in vorformulierten Unterlassungserklärungen regelmäßig erhebliche finanzielle Gefahren lauern. Lassen Sie sich daher hinsichtlich des Vorliegens einer Markenrechtsverletzung von einem Fachanwalt beraten und die Erklärung zunächst überprüfen und modifizieren, bevor Sie unterschreiben. 

Wir beraten Sie gerne persönlich hinsichtlich weiterer Fragen! Eine Ersteinschätzung ist in Ihrem Fall kostenfrei.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfeportal www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: Kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Muffert

Beiträge zum Thema