Abmahnung der Image Professionals GmbH über die Kanzlei Frommer Legal erhalten?

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Haben Sie auch eine Abmahnung der Kanzlei Frommer legal für die Image Professionals GmbH wegen unerlaubter Verwendung von geschütztem Bildmaterial erhalten? 

Die Kanzlei Frommer legal mahnt für die Image Professionals GmbH aus München wegen der Verwendung von Fotos ab. Verlangt werden Unterlassungs-, Auskunft- Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche in nicht unbedeutender Höhe. 

Fotos sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 UrhG Lichtbildwerke und unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Die Einbindung eines fremden Fotos ohne Berechtigung in eine Homepage oder in soziale Netzwerke im Internet stellt eine Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechtsgesetze dar. Die Bereitstellung der Bilder im Internet ist gleichzeitig eine öffentliche Zugänglichmachung. 

Die Verwendung von fremden Fotos im Internet stellt somit eine Urheberrechtsverletzung dar, sofern im Vorfeld keine geeignete Lizenz erworben wurde. 

Wenn man ein Bild im Internet verwenden möchte, muss man sich über den Bestand des Schutzes und über den Umfang seiner Nutzungsberechtigung Gewissheit verschaffen. Es besteht eine eigene, strenge Prüfungs- und Erkundungspflicht des Nutzers. "Das alles habe ich nicht gewusst", kann den Nutzer grundsätzlich nicht entlasten. 

Oft verhält sich der Sachverhalt in der Praxis dergestalt, dass ein externe Marketingfirma mit der Erstellung einer Website inklusive Bebilderung beauftragt wurde. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, könnten hier Regressansprüche gegen den Anbieter geltend gemacht werden. Grundsätzlich haftet aber gegenüber dem Berechtigten  der Verwender des Bildmaterials. 

Der Schadensersatzanspruch wird nach der Lizenzanalogie bemessen. Diese Schadensberechnung beruht auf der Überlegung, dass der unberechtigte Nutzer nicht besser stehen soll, als er im Falle einer ordnunsggemäßen Erlaubnis gestanden hätte. Die Kanzlei Frommer legal bemisst den Schadensersatzanspruch nach der MFM-Tabelle. Zum eigentlichen Schadensersatzbetrag kommt ein Zuschlag von 100 % wegen unterlassenem Urheberrechtsvermerk. On top werden Rechtsanwaltskosten berechnet, die auf den Betrag addiert werden und in der Gesamtsumme mehrere Tausend Euro betragen können. 

Haben auch Sie eine Abmahnung der Image Professionals GmbH über die Kanzlei Fromer legal erhalten? 

Wenden Sie sich gerne an uns. Seit über 15 Jahren ist Frau Rechtsanwältin Julia Maris im Bereich des Urheberrechts tätig. Gerne beraten wir Sie und vertreten Sie in urheberrechtlichen Verletzungsfällen. 

Rechtsanwältin Julia Maris Tel: 0208/69676201 E-mail: info@kanzlei-maris.de

anwaltskanzlei-maris.de


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