Abmahnung der PLAION GmbH aus Höfen über die Kanzlei RKA Rechtsanwälte

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Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei rka Rechtsanwälte mit Sitz in Hamburg und Berlin für die PlAION GmbH aus Höfen, Österreich wegen Urheberrechtsverletzung an einem Computerspiel erhalten? 

Die rka Rechtsanwälte mahnen für die PLAION GMbH aus Österreich Urheberrechtsverletzungen an Computerspielen kostenpflichtig ab. Abgemahnt werden Urheberrechtsverletzungen an den Computerspielen "Payday 3", "Metro Exodus",u.a. 

Vorgeworfen wird den Abgemahnten das jeweilige Computerspiel über das BitTorrent-Netzwerk im Internet illegal zum Download bereitgehalten zu haben. Über ein landgerichtliches Auskunftsverfahren gem. § 101 Abs 9 UrhG wurde bereits m Vorfeld ein IP-Auskunftsverfahren angestrebt. 

Für den Anschlussinhaber besteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich eine tatsächliche Vermutung dafür, dass dieser die festgestellte Urheberrechtsverletzung zunächst begangen hat. Diese Vermutung kann nur durch substantiierten Vortrag erschüttert werden. Es reicht nicht aus, die Täterschaft einfach zu bestreiten. 

Gefordert wird von der Rechteinhabern 

"1. es zukünftig zu unterlassen, das jeweilige Computerspiel ganz oder teilweise ohne Einwilligung der Unterlassungsgläubigerin in Filesharing-Netzwerken zum Herunterladen bereit zu halten (Täter, Mittäter, Teilnehmer);

2. für jeden einzelnen Fall der schadhaften Zuwiderhandlung gegen dieses Unterlassungsversprechen eine in das Ermessen der Unterlassungsgläubigerin gestellte und im Streitfall vom zuständigen Gericht auf Angemessenheit zu überprüfende Vertragsstrafe an die Unterlassungsgläubigerin zu zahlen;

3. die in dem Begleitschreiben von RKA Rechtsanwälte benannte Datei unverzüglich zu löschen;

4. alle Kosten und allen Schaden zu ersetzen, der dieser durch die Verletzungshandlungen gem. Zif. 1 entstanden ist und noch entsteht;

5. Auskunft zu erteilen über den Umfang der Verletzungshandlungen gem. Ziff. 1 unter Angabe des Zeitraumes, in dem das Computerspiel ... zum Herunterladen bereit gehalten wurde, der Standorte, von denen die Verletzungshandlung aus erfolgt ist und der jeweiligen Upload-Rate des jeweiligen Internetanschlusses;

6. Anwaltskosten in Höhe von 1156,20 € an diese zu zahlen."

Soweit die Unterlassungserklärung abgegeben wird und der Löschung der Datei nachgegangen wird, bietet die Kanzlei einen Vergleichsbetrag von 2200,- € zur Erledigung an. 

Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten und möchten sich beraten lassen? Liegt Ihnen bereits die Klageschrift vor? Lassen Sie die genannten Fristen nicht verstreichen. Wenden Se sich gerne an uns. 



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