Abmahnung der Inbus IP GmbH, Geschäftsführer Joachim Fuhrmann, wegen Verwendung der Marke INBUS

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Die Firma INBUS IP GmbH mit Sitz in 58339 Breckerfeld versendet derzeit markenrechtliche Abmahnungen. Uns liegt eine solche, aktuelle Abmahnung der INBUS IP GmbH vor. Die Abmahnung wird ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes durch die Firma INBUS IP GmbH bzw. deren Geschäftsführer Herrn Joachim Fuhrmann ausgesprochen.

In dieser Abmahnung wird ausgeführt, dass eine Verletzung der Wortmarke „INBUS“ stattgefunden habe.

Die Wortmarke „INBUS“ soll eine beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragene Marke sein. Dem ist unserer Recherche nach zuzustimmen.

In der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Es muss bei Erhalt dieser Abmahnung unbedingt geprüft werden, ob und inwieweit der geltend gemachte Unterlassungsanspruch tatsächlich besteht. Hierzu müsste mit der Handlung des jeweils Abgemahnten auch eine markenmäßige Verwendung des geschützten Begriffes vorliegen.

In dem uns vorliegenden Fall werden von der Firma INBUS IP GmbH keine Abmahnkosten verlangt. Doch gerade in einer solchen Situation muss vor Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nicht nur die Abmahnberechtigung, sondern vor allem auch der Umfang dieser Erklärung geprüft werden. Bei der uns vorliegenden Erklärung ist anzumerken, dass diese von der Firma INBUS IP GmbH vorgefertigte Unterlassungserklärung unseres Erachtens deutlich zu weit gefasst ist und entsprechend modifiziert werden sollte.

Sie sollten unbedingt beachten, dass eine solche Unterlassungserklärung ein Leben lang gilt! Geben Sie die vorgefertigte (u. U. deutlich zu umfangreiche) Erklärung ab, so sind Sie für immer an dieses Vertragsstrafeversprechen gebunden!

Wir haben Sie daher vor einer ungeprüften Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung aufgrund des Umfanges dieser Erklärung eindringlich zu warnen!

Ihre Reaktionsmöglichkeiten haben wir auch in diesem Artikel für Sie zusammengefasst:

http://e-commerce-kanzlei.de/wie-sollten-sie-auf-eine-abmahnung-reagieren/

Sie sollten bei Erhalt einer solchen Abmahnung nicht unbedarft handeln. Sollten Sie Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung – dies gilt auch für eine erste, kostenfreie und unverbindliche Einschätzung Ihres Falles:

http://e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern/

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

www.e-commerce-kanzlei.de

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  • Fax: 0221 / 4490 5738
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In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch unter der Notfall-Nummer: 0172 / 2083 111

Stand der Bearbeitung: 03/2016


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