Abmahnung der Intersport Corp. DBA Wham-O, California USA durch FAREDS Rechtsanwälte | LUCID

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Die Abmahner

Es wurde uns in der Sache Intersport Corp. DBA Wham-O eine Abmahnung vorgelegt, die durch die FAREDS Rechtsanwälte ausgesprochen wurde. Das Unternehmen ist in Kalifornien/USA ansässig und vertreibt verschiedene Spielzeuge und Sportgeräte, wie bspw. Wasserrutschen und Frisbees. Zahlreiche Erfahrungen und langjähriges Kundenvertrauen führen zu einem guten Image des US-amerikanischen Unternehmens.

Der Vorwurf

FAREDS rügt einen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Registrierung nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG). Zahlreiche Artikel, die über eBay verkauft werden, sollen nicht nach den Vorgaben des Verpackungsgesetzes bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister „LUCID“ registriert worden sein. 

Die Forderung

Der Abgemahnte soll dieses Verhalten einstellen und zur Sicherstellung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Zudem wird der Abgemahnte aufgefordert, für die angefallenen Anwaltskosten in Höhe von 887,02 € (Streitwert 10.000 €) aufzukommen.

Unsere Einschätzung

Das Verpackungsgesetz schreibt die Registrierung bei der LUCID für bestimmte Verpackungen vor. Bei der Durchführung dieser Registrierung sind wir Ihnen gerne behilflich sind. Die Beanstandung von Angeboten ohne entsprechende Einhaltung des VerpackG ist daher nachvollziehbar.

Dennoch sollten Sie bei der Abmahnung der FAREDS Anwälte durch die Intersport Corp. DBA Wham-O Vorsicht walten lassen, da die beigefügte Unterlassungserklärung sehr weit formuliert ist. Wir empfehlen Ihnen die Hinzuziehung eines spezialisierten Rechtsanwalts, der Sie bei der Modifizierung der Unterlassungserklärung berät. 

Zudem kann zweifelhaft sein, ob überhaupt ein Wettbewerbsverhältnis vorliegt und somit die Abgabe der Abmahnung begründet bzw. erlaubt ist.

Unser Rat

Wir legen Ihnen aufgrund der zweifelhaften Abmahnung die Unterstützung durch einen Fachanwalt ans Herz. Kontaktieren Sie uns gerne und wir helfen Ihnen bei der Abwicklung Ihrer erhaltenen Abmahnung – bereits im Rahmen unserer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung. 

Zudem ist es uns möglich, eine Modifizierung der Unterlassungserklärung vorzunehmen und Sie bei weiteren rechtlichen Schritten zu unterstützen. 

Sprechen Sie uns gerne über unsere Homepage oder telefonisch an.

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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