Abmahnung der Intersport Corp. durch die Fareds Rechtsanwälte | Verstoß Verpackungsgesetz
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Der Abmahner
Die Intersport Corp. DBA Wham-O vertreibt Sport- und Trainingsgeräte und ist dafür weltweit bekannt. Derzeit lässt das US-amerikanische Unternehmen über die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen.
Der Vorwurf
Gerügt wird eine fehlende Registrierung bei der „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“, obwohl für den Versand von Produkten, die auf Ebay angeboten werden, Verpackungen erstmalig in den Umlauf gebracht werden. Dies sei ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
Die Forderung
Zusätzlich zu der Übernahme der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 887,02 € (Streitwert 10.000 €) soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die eine Vertragsstrafe in unbestimmter Höhe vorsieht, abgegeben werden.
Unsere Einschätzung
Gemäß § 9 Verpackungsgesetz ist in der Tat derjenige, der eine Verpackung erstmals in den Verkehr bringt, verpflichtet, eine Registrierung bei der Datenbank LUCID vorzunehmen.
Ob ein Verstoß dagegen jedoch eine Marktverhaltensregelung und somit einen Wettbewerbsrechtverstoß darstellt, ist höchstrichterlich bisher noch nicht entschieden. Lediglich bezüglich einer ähnlichen Regelung aus dem Elektrogesetz kann wegweisend entnommen werden, dass darin eine Marktverhaltensregel zu erkennen sein könnte.
Unser Rat
Um die Gefahren dieser zu weit formulierten Unterlassungserklärung zu verringern, sollte anwaltlich eine modifizierte Form der Erklärung erstellt werden. Die Vertragsstrafe kann ansonsten bei jedem kleinsten Zuwiderhandeln geltend gemacht werden. Nehmen Sie auch unbedingt die fehlende Registrierung vor, um weitere Abmahnungen zu vermeiden. Sprechen Sie uns an und wir stehen Ihnen gerne auch schon im Rahmen unserer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung unterstützend zur Seite.
Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert
Unser Service: kostenfreie & unverbindliche Ersteinschätzung.
In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.
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